Wie ist das Jurastudium aufgebaut?

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Die allgemeine Hochschulreife brauchst du nur, wenn du tatsächlich mit Staatsprüfung abschließen willst. Auf Bachelor / Master kannst du auch mit einer studierfähigen Fachhochschulreife studieren, bspw. Wirtschaftsrecht oder Rechtspflege.

Den Ablauf des Studiums, welches mit einer Staatsprüfung abschließt, hier vollumfänglich zu schildern, führt leider etwas zu weit. Ich verlinke dir hier aber gerne eine m. M. n. sehr gute Übersicht:

https://www.law-school.de/studium/jurastudium/ueber-das-studium/studienverlauf

Wenn dein Ziel ist, Staatsanwältin zu werden, müsstest du tatsächlich dein Studium mit Staatsprüfung abschließen, ein Referendariat durchlaufen und die zweite Staatsprüfung ablegen. Dadurch erhältst du die Befähigung zum Richteramt und kannst dich mit dieser bei der jeweiligen Landesjustizverwaltung für die StA bewerben.

Auch ohne Staatsprüfung kannst du aber Ankläger der StA werden. Wenn du bspw. Rechtspflege studierst und hinterher in den Staatsdienst trittst, kannst du dich nach einiger Zeit (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt) für das Studium zum Amtsanwalt bewerben. Als Amtsanwalt bist du ebenfalls dazu befugt, selbstständig Ermittlungsverfahren zu leiten und Anklagen zu erheben. Der einzige Unterschied ist, dass du zu Beginn deiner Karriere keine großen Fälle übernehmen darfst; Amtsanwälte dürfen i. d. R. erst, wenn sie sich auf ein Fachgebiet spezialisiert haben (auch hier wieder je nach Bundesland verschieden) Verbrechen anklagen bzw. vor dem Landgericht auftreten.

Wenn du dich für ein Studium im juristischen Bereich interessierst, würde ich dir vorher zu einer Karriereberatung raten. Wie du siehst, ist die Staatsprüfung nicht der einzige Weg und insbesondere wenn du bereits die Fachhochschulreife besitzt, auch nicht zwingend der beste Weg für dich. Du solltest herausfinden, was du in deinem späteren Beruf tatsächlich erreichen willst und welcher konkrete Weg dorthin für dich persönlich am besten geeignet ist.

LG