Welche Strafe ist realistisch?


30.09.2024, 00:30

Wird sein PC eigentlich dauerhaft eingezogen werden oder gibt's den zurück?

DarkGalaxyMan  30.09.2024, 00:35

Wieso hat der kein eigenes Einkommen?

Anonym07599 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 00:37

Er studiert.

DarkGalaxyMan  30.09.2024, 00:38

Bekommt der kein BAföG oder hat nen Nebenjob am Start?

Anonym07599 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 00:39

Er bekommt BaföG. Einen Nebenjob hat er meines Wissens nach nicht.

Lediglich staatliche Hilfen.

4 Antworten

Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch?

Nein, das kommt beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten regelmäßig nicht in Betracht.

Könnte er auch eine Geldauflage erhalten?

Da die Person aus der Tat keinen Gewinn erzielt hat und nach deiner Aussage auch kein Geld verdient, ist die Anordnung einer Geldauflage nicht geboten. Die Erbringung einer Geldauflage muss der verurteilten Person mit eigenen Mitteln möglich sein; ihr darf am Ende nicht weniger Geld zur Verfügung stehen, als sie zur Sicherung des eigenen Unterhalts benötigt.

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt

Sozialstunden (Arbeitsleistung) können bspw. im Rahmen der Erteilung einer Erziehungsmaßregel auferlegt werden. Sofern hierauf erkannt wird, wäre eine höhere Anzahl, etwa 40–60 Stück, zu erwarten. Hierfür müssten aber diverse Umstände vorliegen, die dem Täter zum Guten gereicht werden können. Anderenfalls kämen auch Zuchtmittel, insbesondere Freizeitarrest, in Betracht.

Wird sein PC eigentlich dauerhaft eingezogen werden oder gibt's den zurück?

Da der Computer mangels Bestimmtheit zur Tatbegehung kein Tatmittel ist, kann er nicht eingezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf StV 93, 312). De facto dürfte das Wiedererlangen hier aber nicht ohne Widerstand möglich sein.

Es handelt sich hier durchaus um einen schwereren Vorwurf. Deinem Freund wäre dringlichst anzuraten, sich an einen Verteidiger zu wenden. Wenn er niemanden kennt, der ihn verteidigen kann und will, ist im Zweifel ein Fachanwalt für Strafrecht die richtige Anlaufstelle. Akteneinsicht wäre hier der erste Schritt, anschließend sollte über eine schriftliche Einlassung nachgedacht werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Er bekommt Jugendrecht und paar Sozialstunden.

Vorweg, seinen PC sieht er nie wieder, der bleibt als Tat- & Beweismittel beschlagnahmt.

Desweiteren sollte er sich das mal zu Gemüte führen:

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/Rechtsvorschriften/kinderpornografieRechtsvorschriften_node.html

Woher ich das weiß:Recherche

Anonym07599 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 00:36

Wirklich den gesamten PC (also auch Grafikkarte, Prozessor etc.) oder nur die Festplatten?

DarkGalaxyMan  30.09.2024, 00:37
@Anonym07599

ALLES was aktuell beschlagnahmt worden ist! Er könnte dagegen allerdings klagen, ...mit ca. 0,01% Erfolgsaussicht natürlich.

BeviBaby  01.10.2024, 09:55
@Anonym07599

Alles. Das wird dauerhaft eingezogen und dann, meine ich, vernichtet.

Das kann hier niemand vorhersagen, aber ich glaube nicht, dass es die Höchststrafe ist