Welche Strafe ist realistisch?
Es geht um einen guten Freund von mir. Vor geraumer Zeit kommunizierte er mit Leuten, die Kinderpornos besitzen. Mein Kumpel wusste das bis dato aber nicht. Als er die dann in einer Bildschirmübertragung sah, machte er Screenshots. Damit hat er sich strafbar gemacht. Zudem verschickte er zwei pornographische Bilder von Kindern. Er hat sie noch auf der Festplatte.
Motivation: Er fand die Situation an sich lustig, solche Bilder zu verbreiten. Das Leid der Kinder fand er nie lustig.
Die Kripo hat entsprechende Geräte beschlagnahmt und meinem Freund gleich den Brief von der Staatsanwaltschaft in die Hand gedrückt.
Mein Kumpel bereut sein Verhalten. Er meinte, dass es unreif von ihm war und er das Leid der Kinder schrecklich findet. Mein Freund ist nicht pädophil. Er verabscheut Menschen, die massenhaft Kinderpornos besitzen/verbreiten/herstellen/verkaufen.
Die Tat wird man ihm definitiv nachweisen können. Er ist und war noch Heranwachsender. Deswegen wird wahrscheinlich das Jugendstrafrecht Anwendung finden.
Er ist nicht vorbestraft.
Bedingungslos einstellen wird man das Verfahren wohl nicht. Ist ja schon eine ziemlich heftige Sache.
Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch? Könnte er auch eine Geldauflage erhalten? Er hat kein eigenes Einkommen. Lediglich staatliche Hilfen.
Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt. Wieviele sind realistisch, wenn er geständig ist, Reue zeigt und sich ernsthaft entschuldigt?
Danke!
Wird sein PC eigentlich dauerhaft eingezogen werden oder gibt's den zurück?
Wieso hat der kein eigenes Einkommen?
Er studiert.
Bekommt der kein BAföG oder hat nen Nebenjob am Start?
Er bekommt BaföG. Einen Nebenjob hat er meines Wissens nach nicht.
Lediglich staatliche Hilfen.
4 Antworten
Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch?
Nein, das kommt beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten regelmäßig nicht in Betracht.
Könnte er auch eine Geldauflage erhalten?
Da die Person aus der Tat keinen Gewinn erzielt hat und nach deiner Aussage auch kein Geld verdient, ist die Anordnung einer Geldauflage nicht geboten. Die Erbringung einer Geldauflage muss der verurteilten Person mit eigenen Mitteln möglich sein; ihr darf am Ende nicht weniger Geld zur Verfügung stehen, als sie zur Sicherung des eigenen Unterhalts benötigt.
Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt
Sozialstunden (Arbeitsleistung) können bspw. im Rahmen der Erteilung einer Erziehungsmaßregel auferlegt werden. Sofern hierauf erkannt wird, wäre eine höhere Anzahl, etwa 40–60 Stück, zu erwarten. Hierfür müssten aber diverse Umstände vorliegen, die dem Täter zum Guten gereicht werden können. Anderenfalls kämen auch Zuchtmittel, insbesondere Freizeitarrest, in Betracht.
Wird sein PC eigentlich dauerhaft eingezogen werden oder gibt's den zurück?
Da der Computer mangels Bestimmtheit zur Tatbegehung kein Tatmittel ist, kann er nicht eingezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf StV 93, 312). De facto dürfte das Wiedererlangen hier aber nicht ohne Widerstand möglich sein.
Es handelt sich hier durchaus um einen schwereren Vorwurf. Deinem Freund wäre dringlichst anzuraten, sich an einen Verteidiger zu wenden. Wenn er niemanden kennt, der ihn verteidigen kann und will, ist im Zweifel ein Fachanwalt für Strafrecht die richtige Anlaufstelle. Akteneinsicht wäre hier der erste Schritt, anschließend sollte über eine schriftliche Einlassung nachgedacht werden.
LG
Er bekommt Jugendrecht und paar Sozialstunden.
Vorweg, seinen PC sieht er nie wieder, der bleibt als Tat- & Beweismittel beschlagnahmt.
Desweiteren sollte er sich das mal zu Gemüte führen:
ALLES was aktuell beschlagnahmt worden ist! Er könnte dagegen allerdings klagen, ...mit ca. 0,01% Erfolgsaussicht natürlich.
Alles. Das wird dauerhaft eingezogen und dann, meine ich, vernichtet.
Beweisstücke kommen in die Aservatenkammer und werden nicht vernichtet.
Das kann hier niemand vorhersagen, aber ich glaube nicht, dass es die Höchststrafe ist
Wirklich den gesamten PC (also auch Grafikkarte, Prozessor etc.) oder nur die Festplatten?