Trotz Volljährigkeit die 10. Klasse an der Realschule zum zweiten Mal wiederholen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen könnte, der seinerseits über tiefere Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Es betrifft jemand anderen, ich schreibe aus seiner Perspektive:

In wenigen Tagen werde ich volljährig und habe aufgrund persönlicher Umstände, die durch die Corona-Situation nicht besser wurden, in der 10. Klasse viele Fehlzeiten angehäuft. Das Zeugnis des vergangenen Schuljahres (Realschule) zeigt aufgrund dieser Fehlzeiten in jedem Fach die Note "ungenügend".

Ich hatte im Voraus (ohne vergleichbare Fehlzeiten) die 10. Klasse bereits einmal freiwillig wiederholt, da meine Noten zum damaligen Zeitpunkt nicht dem entsprachen, was ich als angemessen für meinen weiteren Werdegang erachtet habe.

Nach einem Telefonat mit dem Sekretariat und der Klassenlehrerin wurde mir mitgeteilt, dass ich nach Ende der Schulpflicht mit Volljährigkeit keine Möglichkeit mehr hätte, die 10. Klasse ein zweites Mal auf einer Realschule zu wiederholen und diesbezüglich nun den Zweiten Bildungsweg einschlagen müsse.

Zu meinen Fragen:

  1. Besteht die Möglichkeit, die 10. Klasse ein zweites Mal auf der Realschule zu wiederholen?
  2. Falls dem nicht so ist: Welche Variante des Zweiten Bildungsweges wäre hier diejenige, die mir bei entsprechenden Leistungen binnen eines Jahres zum Realschulabschluss verhilft und dem Wiederholen der 10. Klasse auf der Realschule selbst am nächsten käme?

An dieser Stelle danke ich Euch schon einmal für die Zeit und Mühe!

Beste Grüße

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Anliegen, Vollzeit arbeiten und Schulpflicht?

Ich bin 17 werde im September 18 Jahre. Habe 10 Jahre Schule ( Realschulabschluss ) , meine Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen im beidseitigen Einvernehmen, da ich es schulisch und betrieblich nicht geschafft habe. Bekam sogar 3 Monate bezahlte Freistellung jetzt und die gilt bis ende September.

Jetzt wohne ich in NRW und da ist die Regelung leider mit am strengsten, unzwar ist man schulpflichtig bis zum Ende des laufenden Schuljahres, in dem man 18 Jahre alt wird.

Ich wusste davon noch gar nichts habe zum 01.10. eben die Vollzeit stelle - ohne Ausbildung - , das ist eine Lagertätigkeit und ich würde 12 € Stundenlohn bekommen fürs erste , kann sich aber auch noch steigern.

Wurde schon alles besprochen und punktgenau wenn ich 18 bin würde ich das unterschreiben.

Die Schulbehörde hat meine Eltern und mich angeschrieben das ich , genau das was ich oben schrieb und auch im Internet steht , bis zum ende des kommenden Schuljahres schulpflichtig bin da ich vor Beginn des kommenden Schuljahres 17 Jahre alt bin. Ich soll in so eine berufsfördernde Maßnahme , rein schulisch halt, wo ich keinen Pfennig kriege und mir nichts bringt.

Ich würde da sogar mit Anwalt gegen vorgehen , weil das Geld ists ja allemal wert wenn ich Vollzeit arbeiten kann statt diese Zeit einfach in der Schule abzusitzen ohne ein Vorteil oder Abschluss zu bekommen.

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