Trotz Volljährigkeit die 10. Klasse an der Realschule zum zweiten Mal wiederholen?

3 Antworten

Sobald du volljährig bist, ist deine Schulzeit an einer Regelschule mit Ablauf des Schuljahres unwiderruflich zu Ende. Du kannst den Abschluss nur noch in Abendschule machen (Erwachsenenbildung).

ICh würde das noch mal genau nachfragen und dann recherchieren. Auf dem Gymnasium findet man ja auch volljährige Schüler, die nicht wegen des Alters die Schule verlassen müssen.

Ich würde mir aber auch überlegen, ob Abendrealschule oder berufsvorbereitendes Jahr oder so nicht eine Chance sein könnten, in einer neuen Umgebung ohne den Druck, dass die Mitschüler wissen, dass man schon einmal wiederholt hat, neu starten zu können. Da wären dann auch gleichaltrige oder ältere Mitschüler vorhanden.

Meine Frage wäre: Wenn einer spät eingeschult wurde und eine Klasse früher wiederholen musste, würde der dann mit 18 einfach rausgeworfen werden? Man könnte ja auch nur das Pech haben, bei dieser Konstellation früh im Jahr Geburtstag zu haben.

Ich würde da mal einen Termin im Sekretariat machen, wenn das geht, oder einen (ehemaligen) Lehrer anmailen und nach Informationen und Tipps fragen.

Es gibt immer auch die Möglichkeit der Fernschule.

Nein, wenn du die 10. klasse bereits wiederholt hast, bleibt dir nur die Abendschule