Trotz Volljährigkeit die 10. Klasse an der Realschule zum zweiten Mal wiederholen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen könnte, der seinerseits über tiefere Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Es betrifft jemand anderen, ich schreibe aus seiner Perspektive:
In wenigen Tagen werde ich volljährig und habe aufgrund persönlicher Umstände, die durch die Corona-Situation nicht besser wurden, in der 10. Klasse viele Fehlzeiten angehäuft. Das Zeugnis des vergangenen Schuljahres (Realschule) zeigt aufgrund dieser Fehlzeiten in jedem Fach die Note "ungenügend".
Ich hatte im Voraus (ohne vergleichbare Fehlzeiten) die 10. Klasse bereits einmal freiwillig wiederholt, da meine Noten zum damaligen Zeitpunkt nicht dem entsprachen, was ich als angemessen für meinen weiteren Werdegang erachtet habe.
Nach einem Telefonat mit dem Sekretariat und der Klassenlehrerin wurde mir mitgeteilt, dass ich nach Ende der Schulpflicht mit Volljährigkeit keine Möglichkeit mehr hätte, die 10. Klasse ein zweites Mal auf einer Realschule zu wiederholen und diesbezüglich nun den Zweiten Bildungsweg einschlagen müsse.
Zu meinen Fragen:
- Besteht die Möglichkeit, die 10. Klasse ein zweites Mal auf der Realschule zu wiederholen?
- Falls dem nicht so ist: Welche Variante des Zweiten Bildungsweges wäre hier diejenige, die mir bei entsprechenden Leistungen binnen eines Jahres zum Realschulabschluss verhilft und dem Wiederholen der 10. Klasse auf der Realschule selbst am nächsten käme?
An dieser Stelle danke ich Euch schon einmal für die Zeit und Mühe!
Beste Grüße
3 Antworten
Sobald du volljährig bist, ist deine Schulzeit an einer Regelschule mit Ablauf des Schuljahres unwiderruflich zu Ende. Du kannst den Abschluss nur noch in Abendschule machen (Erwachsenenbildung).
ICh würde das noch mal genau nachfragen und dann recherchieren. Auf dem Gymnasium findet man ja auch volljährige Schüler, die nicht wegen des Alters die Schule verlassen müssen.
Ich würde mir aber auch überlegen, ob Abendrealschule oder berufsvorbereitendes Jahr oder so nicht eine Chance sein könnten, in einer neuen Umgebung ohne den Druck, dass die Mitschüler wissen, dass man schon einmal wiederholt hat, neu starten zu können. Da wären dann auch gleichaltrige oder ältere Mitschüler vorhanden.
Meine Frage wäre: Wenn einer spät eingeschult wurde und eine Klasse früher wiederholen musste, würde der dann mit 18 einfach rausgeworfen werden? Man könnte ja auch nur das Pech haben, bei dieser Konstellation früh im Jahr Geburtstag zu haben.
Ich würde da mal einen Termin im Sekretariat machen, wenn das geht, oder einen (ehemaligen) Lehrer anmailen und nach Informationen und Tipps fragen.
Es gibt immer auch die Möglichkeit der Fernschule.
Nein, wenn du die 10. klasse bereits wiederholt hast, bleibt dir nur die Abendschule