Schule unentschuldigt versäumt, Einspruch gegen Bußgeld einlegen?

Hallo,

zu Beginn erstmal - Moralpredigten, "hättest du dir doch denken können", "wärst du mal hingegangen" usw. brauche ich nicht. Bitte nicht antworten, wenn du mir nicht helfen kannst. Ich bin kein Faulenzer und will kein Hartzer werden, ich habe durch das Fernbleiben auch nichts verpasst, eher im Gegenteil.

Ich war bisher einige Zeit in der Berufsschule angemeldet, da ich die vorherige Schule aus verschiedenen (triftigen) Gründen abgebrochen habe, aber leider noch berrufsschulpflichtig bin. Das war mir zu blöd, sodass ich oft ohne Attest zu Hause geblieben bin - waren insgesamt wohl um die 15 Fehltage. Mittlerweile bin ich von der Berufsschule befreit und arbeite Vollzeit, was ich ursprünglich auch wollte, hat sich leider extrem gezogen.

Dass ein Bußgeld für unentschuldigtes Fehlen gibt, wusste ich. Jetzt habe ich einen Brief vom Landratsamt (wohne in Bayern) bekommen, in dem ich mich zu der Ordnungswidrigkeit äußern kann. Einen Bußgeldbescheid in dem Sinn gibt es noch nicht.

Das Bußgeld ist ja als Abschreckung gedacht, dass man die Schule besucht, damit man seine Bildung erhält. Ist ja an sich OK, ich finde Schule auch wichtig, aber eben nicht in so einem Fall. Das ist pure Bürokratie und widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand, durch das Fernbleiben habe weder ich noch irgendjemand anders irgendeinen Nachteil erlitten. Die einzige schlechte Sache in diesem Fall ist das Bußgeld, das mich als junge Person unnötig finanziell belastet.

Gibt es eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren bzw. zumindest den Betrag zu senken? Den grundsätzlichen Vorwurf abstreiten hat keinen Sinn, das ist ja nicht zu leugnen, aber vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, dass wegen dem besonderen Fall anders entschieden wird.

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Bußgeld, Gesetz, Berufsschule, Geldstrafe, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Schulrecht, schwänzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulpflicht