Schulpflicht bei Ausbildungswechsel?
Mein Sohn (wird 18 im Dezember) muß aus gesundheitlichen Gründen seinen Ausbildungsberuf wechseln.
Dem derzeitigen Ausbildungsbetrieb kündigen wir zum 30.06.2021.
Die neue Ausbildung im neuen Betrieb beginnt am 01.08.2021.
Somit 1 Monat Pause. Ferien beginnen in NRW am 02.07.
Muß ich meinen Sohn jetzt für diesen 1 Monat, der in den Ferien ist, an einer Schule anmelden?
3 Antworten
Ja, er ist auch in diesem Ferien Monat Schulpflichtig.
Die Anmeldung eines Auszubildenden an der Berufsschule ist die Pflicht des Ausbildungsbetriebs. Da der alte Vertrag zum Unterrichtende aufgehoben wird und das neue Ausbildungsverhältnis zum 1.8. startet, ist hier weder ein weiterer Schulbesuch möglich, noch nötig.
Ergänzung: wichtig wäre die unmittelbare Info der jetzigen Berufsschule, damit ein Abgangszeugnis und kein Jahreszeugnis ausgestellt wird.
Naja - prinzipiell unterscheidet das Schulgesetz auch nicht zwischen Unterrichtszeit und Ferienzeit. Aber...wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn kein Unterricht stattfindet, kann man auch keine Einhaltung der Schulpflicht kontrollieren. Und da der Betrieb die Anmeldung übernehmen wird... ich sehe da keine Verantwortung bei euch privat.
Um dem Gesetz Genüge zu tun, ja.
Vielen Dank für die Antwort. Klingt für mich auch sehr plausible. Trotz daß es auch 2 Antworten gibt, die eine Schulpflicht während der Ferienzeit bestätigen, glaube ich dieser hier zu vertrauen.