Hallo zusammen!
Ich bin Lehrerin/ mein Freund Lehrer. Und wir machen uns ab und zu mal Gedanken über das Recht, was wir haben, teilweise auch im Bezug zu unseren Schülern. Und mir ist schon klar, dass es immer schwierig ist, wenn ein Lehrer mit Schülern, die er unterrichtet, private oder gar sexuelle Kontakte hat. Wenn der/ die Schüler/ in allerdings 16 wäre, könnte der Lehrer theoretisch sexuellen Kontakt mit dem/ der Schüler/ in eingehen. Allerdings gilt ja noch das Gesetz der Schutzbefohlenen! Nach was richtet man sich nun? Und wie ist es, wenn ein Lehrer nun sexuelle Kontakte mit Schülern einer anderen Schule hat? Also z.B. ein Musikschullehrer, etc., der mit einer Schülerin eines Gymnasiums Sex hat, die schon über 16 ist. Eigentlich geht das rechtlich, oder kann man dagegen Anzeige erstatten? (wir sind davon ausgegangen, dass die Schüler freiwillig mit den Lehrern verkehren!!)
Liebe Grüße