Stadt pfändet Konto Rundfunkbeitrag gesetzeswiedrig?

2 Briefe bekommen von der GEZ (Rundfunkbehörde) Androhung auf pfändung - 1 Brief bekommen der Stadt per Post da wir sie nicht angetroffen haben /beim nächstemal brechen wir ihre Tür auf oder pfänden ihr konto- /es war nie jemand hier ich bin ja zuhause und mache ein Onlineseminar..

Folglich 2. Brief der Stadt nochmal pfändungsankündigung und wieder war niemand hier -nichts rein garnichts ist Richterlich abgesegnet und jetzt ist mein Geld auf der Bank eingefroren? Da läuft doch was falsch..

bitte keine sinnfreien Antworten.. nur jemand der sich in der Materie auskennt, Danke

Es geht hier um ein paar tausend Euro

Also keine Antwort konnte mir hier weiterhelfen demnach.. Danke für nichts.. ich hatte schonmal eine Ankündigung da habe ich noch woanders gewohnt und ich habe geantwortet da mir terminlich über pfändungstermine Bescheid gegeben wurde einfach schreiben und nehmen wo RECHTENS nichts zu holen ist.. dass schreit für mich nach nicht nur Körperverletzung!

Nach meinem schreiben an die Finanzbuchhaltung der letzten Gemeinde kam rein garnichtmehr demnach musste komplett neu angemahnt werden und sich der prozess wiederholen da ich hier nichteinmal die möglichkeit hatte stellung zu nehmen!! Ist dieser fall total gesetzeswiedrig - die auflösung dieses falles wird in den kommentaren festgehalten !

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, GEZ, Jura, Jurist, Rechtslage, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Mitbewohner, beide Hauptmieter, kündigen oder abmahnen?

Hallo zusammen,

es handelt sich NICHT um eine Prüfungsaufgabe oder so. Ich bin absoluter Mietrechtslaie, habe aber im Freundeskreis folgendes Szenario:

A und B, zwei ehemalige Freunde haben zusammen eine Wohnung angemietet und leben seit Jahren gemeinsam in dieser WG.

A zahlt die anteilige Miete und die Nebenkosten an B. Dieser überweist per Dauerauftrag gebündelt die Zahlungen an den Vermieter der Wohnung bzw. die NK an die entsprechenden Institutionen.

Irgendwann haben sie sich zerstritten und A zahlt nur noch unregelmäßig und unvollständig die Miete (und NK) an B.

Das kann B nicht mehr mittragen, der Haussegen steht mindestens so schief wie das Konto.

Was kann B tun um A loszuwerden (die Geldfrage ist bereits erledigt und hier kein Thema)?

  • Kann B selber A abmahnen oder gar kündigen? Es stehen zwar beide gleichberechtigt im Mietvertrag aber B hat eine tiefer Verantwortung übernommen und damit eine Art "Vorrecht"?
  • Oder kann B den Vermieter um eine Teilkündigung bitten?

Oder gibt es eine ganz andere Lösung?

Allerdings: Gespräche etc. scheiden bei diesem Fall komplett aus.

Ein Auszug von B ist natürlich denkbar aber praktisch gestaltet es sich aufgrund des Wohnungsmarktes als schwierig und er sieht sich auch (berechtigt) nicht in der Pflicht, dies zu tun. Allerdings wäre es ein Druckmittel um den Vermieter zu zum Handeln zu bewegen.

Qualitative Antworten werden entsprechend honoriert!

Viele Grüße

Miete, Recht, Mietrecht, Abmahnung, Rechtslage, WG, Wohngemeinschaft, Mietkündigung
Darf mein Nachbar mein Haus bzw. Kamin filmen?

Ich habe mit einem Nachbarn ein Problem. Besagter Nachbar hat wohl ein Problem damit das ich einen Kaminofen betreibe. Dieser Ofen darf mit Holz und Kohle beheizt werden und ist ordnungsgemäß vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Auch die zusätzliche Reinigung der Abgaswege wird jährlich zwei mal vom Schornsteinfeger durchgeführt. Beschwerden meines Nachbarn beim Schornsteinfeger mein Kamin würde eine Geruchsbelästigung darstellen liefen bis Dato ins Leere da ich ständig auf eine saubere ordnungsgemäße Verbrennung im Ofen achte. Natürlich, wie bei jedem Ofen kann es durch bestimmt Bedingungen zur Rauchentwicklung kommen, bei bestimmten Witterungslagen gerade in der Übergangszeit wenn zum Beispiel die Sonne auf den Kamin steht oder bei Nebel und dann gerade angeheizt wird. Meistens ist dieses aber nur kurz bis die Temperatur im Ofen hoch genug ist.

Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, immer dann wenn ich anheize und es natürlich dann zur Rauchentwicklung kommt, steht mein Nachbar an seinem Fenster und filmt meinen Kamin bzw. mein Haus. Ich gehe davon aus, dass er genau protokolliert wann und wie ich heize und wann sich Rauch bildet.

Jetzt meine Frage, weiß jemand inwieweit ist es erlaubt ein fremdes Gebäude zu filmen um so eventuell ein Fehlverhalten meines Heizverhaltens nachzuweisen bzw. zu dokumentieren?? Ich habe mal gehört, dass filmen von fremden Grundstücken außer für Panoramabildaufnahmen nicht gestattet ist und selbst diese nur zur öffentlichen Straßenseite hin. Mein Nachbar filmt aber von seinem Fenster auf die Rückseite unsere Hauses. Und sind solche Aufnahmen eigentlich als Beweismittel zulässig?

Ich möchte noch dazu sagen, rund um unser Haus sind überall Kamine in Betrieb die wirklich stinken und eventuell falsch befeuert werden, aber irgendwie hat der Nachbar nur unser Haus im Visier und dabei halte ich mich so gut wie möglich an die Richtlinien für die Befeuerung eines Kaminofens.

Aber jetzt mit der Filmerei ist ein Punkt erreicht, wo ich es als unangenehm empfinde, zumal er ja auch in unsere Fenster filmen kann.

Ich bin auch kein Mensch der Geruchsbelästigung auf die leichte Schulter nimmt und habe aus diesem Grund den Schornsteinfeger schon öfters gebeten bei meinem Ofen genau hinzusehen das nur alles richtig läuft.

Rechtslage, Persönlichkeitsrecht

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