Hallo, mein Vater hat von der Anwältin eine Rechnung in Höhe von über 1500€ erhalten, obwohl er ihr einen Beratungshilfeschein vorgelegt hat.

Es geht um Familienrecht, aber es ist noch zu keinem Prozess gekommen. Es wurden von dieser Anwältin lediglich zwei Briefe verfasst und zwei Gesprächstermine gehalten.

Mir kommt das ganze etwas Spanisch vor. Einerseits halte ich die Kosten für diese Leistungen für viel zu hoch und andererseits könnte sie durch den Schein ja doppelt abrechnen. Wie sieht da die Rechtslage aus?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße