Ich habe vor 3 Monaten einen jungen Gebrauchtwagen von einem freien Händler gekauft. Als ich die darauf folgende Woche das Fahrzeug abholte, fingen nach wenigen Km komische Geräusche an. Kurz darauf zeigte mir der BC die Meldung (Reifendruck Kontrollieren) an. Ich fuhr also von der Autobahn zu einer Raststätte und überprüfte den Reifen Druck wobei alles in Ordnung war. Da mein Kollege einen Drehmomentschlüssel in seinem Auto hatte gab er mir den eben zum nachziehen und siehe da, vorne rechts ließen sich die Schrauben per Hand raus drehen. Ich rief direkt beim Händler an und er versicherte mir das alles geprüft worden sei. Paar Wochen später fing das Auto auf einmal an zu klappern und zu hüpfen. Das nachgerüstete Luftfahrwerk (Airride) vom vorbesitzer hatte einen Schaden wobei ich habe zwei Dämpfer (850€) erneuern musste. Beim Umbau ist aufgefallen dass das Fahrwerk nicht Ordnungsgemäß eingebaut worden sei bzw Fahrwerks Komponenten falsch verbaut worden sind wobei das Fahrwerk zu straff war. Wieder paar Wochen später geriet ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich machte mir keine Sorgen da alles eingetragen war, dachte ich zumindest. Es fehlten Unterlagen für das umschreiben in das Fahrzeugschein welches der Händler vergessen hat mit zu geben. Eine milde, kaum sichtbare Tönungsfolie war ebenfalls in beiden Front Fenster sowie Windschutzscheibe verklebt. Dies war nur zu erkennen da ein leichte kante sichtbar wurde als das Fenster unten war. Diesbezüglich wusste der Händler ebenfalls nicht bescheid und bestreitet alles. Dies hat mich 180€ und einen Punkt gekostet. Da das Fahrzeug in wenigen Monaten deutlich mehr als diese genannten Mängel aufwies, ging ich zu einem Rechtsanwalt mit dem wir eine Frist der Nacherfüllung aushingen wo der Händler das Fahrzeug auch entgegen nahm jedoch fast keine Mängel beseitigte. Als ich das Auto wieder abholte kahm das selbe Spiel, nach 30km löste sich wieder ein Reifen und das Spiel ging jetzt von vorne los. Besteht des Weiteren die Chance den Händler zu verklagen? Dies ist für mich Fahrlässig und bei der Anzahl an Mängeln wodurch keine Betriebsergebnis mehr besteht sogar das es vortäuschung falscher Tatsachen ist, wäre dies nicht zu bestreiten.
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