Autohändler verklagen wegen Fahrlässigkeit, was spricht mir zu?

Ich habe vor 3 Monaten einen jungen Gebrauchtwagen von einem freien Händler gekauft. Als ich die darauf folgende Woche das Fahrzeug abholte, fingen nach wenigen Km komische Geräusche an. Kurz darauf zeigte mir der BC die Meldung (Reifendruck Kontrollieren) an. Ich fuhr also von der Autobahn zu einer Raststätte und überprüfte den Reifen Druck wobei alles in Ordnung war. Da mein Kollege einen Drehmomentschlüssel in seinem Auto hatte gab er mir den eben zum nachziehen und siehe da, vorne rechts ließen sich die Schrauben per Hand raus drehen. Ich rief direkt beim Händler an und er versicherte mir das alles geprüft worden sei. Paar Wochen später fing das Auto auf einmal an zu klappern und zu hüpfen. Das nachgerüstete Luftfahrwerk (Airride) vom vorbesitzer hatte einen Schaden wobei ich habe zwei Dämpfer (850€) erneuern musste. Beim Umbau ist aufgefallen dass das Fahrwerk nicht Ordnungsgemäß eingebaut worden sei bzw Fahrwerks Komponenten falsch verbaut worden sind wobei das Fahrwerk zu straff war. Wieder paar Wochen später geriet ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich machte mir keine Sorgen da alles eingetragen war, dachte ich zumindest. Es fehlten Unterlagen für das umschreiben in das Fahrzeugschein welches der Händler vergessen hat mit zu geben. Eine milde, kaum sichtbare Tönungsfolie war ebenfalls in beiden Front Fenster sowie Windschutzscheibe verklebt. Dies war nur zu erkennen da ein leichte kante sichtbar wurde als das Fenster unten war. Diesbezüglich wusste der Händler ebenfalls nicht bescheid und bestreitet alles. Dies hat mich 180€ und einen Punkt gekostet. Da das Fahrzeug in wenigen Monaten deutlich mehr als diese genannten Mängel aufwies, ging ich zu einem Rechtsanwalt mit dem wir eine Frist der Nacherfüllung aushingen wo der Händler das Fahrzeug auch entgegen nahm jedoch fast keine Mängel beseitigte. Als ich das Auto wieder abholte kahm das selbe Spiel, nach 30km löste sich wieder ein Reifen und das Spiel ging jetzt von vorne los. Besteht des Weiteren die Chance den Händler zu verklagen? Dies ist für mich Fahrlässig und bei der Anzahl an Mängeln wodurch keine Betriebsergebnis mehr besteht sogar das es vortäuschung falscher Tatsachen ist, wäre dies nicht zu bestreiten.

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Betrugsmasche eBay-Kleinanzeigen Paypal (Waren u. Dienstleistungen)?

Hallo,

ich habe über eBay-Kleinanzeigen Kontakt mit einem potentiellen Verkäufer gehabt. Wir haben uns auf einen Betrag geeinigt und Adressen ausgetauscht (Paypal, Anschrift) die übliche Vorgehensweise. Leider sind bei mir nicht die Alarmglocken laut genug geworden als der Gegenüber mich bat den Betrag auf zwei Betrage zu splitten und auf 2 Paypal Konten zu senden. Die eMail Adressen waren beide gut gefaked bzw beide enthielten seinen Namen. Plötzlich riss der Kontakt ab und am nächsten Morgen hatte ich eine eMail von eBay-Kleinanzeigen bekommen mit dem Hinweis das dieser Nutzer bzw sein Account wegen verdächtiger Aktivitäten gesperrt wurde.

Da ich den Nutzer nun nicht mehr erreichen kann und offentsichtlich ist das die Ware wohl nie zugestellt wird, rief ich Paypal an um die Sache evtl zu beschleunigen da die Fristen in meinen Augen quasi unnötig sind weil eine Antwort vom Anbieter nicht zu erwarten ist.

Nun teilte Paypal mir mit das wahrscheinlich keine Erstattung erfolgt, da ich für einen Artikel zwei Beträge also quasi eine Teil - bzw Ratenzahlung vorgenommen hätte und dies würde laut den AGB in Deutschland nicht abgedeckt sein vom Käuferschutz ( euer Ernst??!). Die Dame riet mir zu warten bis ich den offenen Fall an Paypal übergeben kann, die würden die Nutzer der beiden Konten anschreiben und falls diese bzw dieser sich nicht meldet wäre eine Erstattung möglich. Falls derjenige sich aber meldet und sagt es war eine Teilzahlung dann gehe ich leer aus und müsste die Polizei inkl Rechtsanwalt einschalten.

Sollte ich deshalb lieber nur einen Fall über Paypal bearbeiten um wenigstens einen Betrag erstattet zu bekommen?

Ziemlich ärgerlich das Ganze zumal man sich von zwei Seiten verar... fühlt. Ratenzahlung kann es ja nicht gewesen sein da der komplette Betrag kurz hintereinander gesendet wurde. Eine Teilzahlung ergibt für mich ebenso wenig Sinn, ich bin lediglich einem Wunsch des Anbieters nachgekommen. Aus welchen Gründen dieser zwei Konten hat und beide bedienen möchte geht mich im Prinzip ja auch nix an. Ich denke das Paypal sich hier versucht vom Käuferschutz zu lösen. Selbst wenn es eine Raten- Teilzahlung gewesen wäre...Betrug ist doch Betrug und der ist ja auch durch die Aussage von eBay-Kleinanzeigen gestützt.

Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit dieser Masche?

Das können ja nur irgendwelche Kinder sein die auf die Art mal schnell ihre Playstation o. Xbox Accounts aufladen. Am Ende müsste das doch stets zurück zu verfolgen sein wo die Beträge landen (Girokonto oder Einkauf bei einem Onlineshop).

Wäre super wenn sich jemand äussern könnte der Erfahrungen damit gemacht hat und ob das Geld problemlos erstattet wurde.

Recht, Kleinanzeigen, PayPal-Betrug, Rechtslage
Hilfe Hund gekauft, verkäufer will ihn wieder zurück?

Hallo wir haben uns ein Hund über ebaykleinanzeigen gekauft wo wir auch einen kaufvertrag drüber haben. Die vereinbarte summe die im kaufvertrag festgehalten ist haben wir auch bezahlt. Nun zwei tage später will der Verkäufer den Hund zurück mit der Aussage das wir uns wohl den Lebensunterhalt des Hundes nicht leisten können und das es nur zu unserem wohle und zum wohle Hundes wäre. Entstanden ist die Situation weil wir verhindert haben das die vorbesitzer inzucht mit dem Hund betreiben wollten und sie deswegen wohl sauer auf uns sind. Wir waren mit dem Hund auch schon bei unserem Tierarzt wo dann festgestellt wurde das er von den vorbesitzer falsch ernährt wurde und das er die wichtigen Impfungen nicht bekommen hat die zum lebensstart wichtig sind und das er eine Zahn fehlstellung hat wo sich aber erst nach 6 monaten rausstellt ob dieses behandelt werden muss oder nicht. Dann hat unser tierarzt noch festgestellt das der Hund zwei bis drei monate älter sein muss als die Verkäufer Angaben. Wo ich mich dann frage wie solche Leute behaupten können wir sind nicht fähig den Hund zu versorgen. Der verkäufer will wohl eine Aufhebung des Vertrages und eine Rückgabe des Hundes. Dies schrieben sie uns per Whatsapp: " Im Vertrag können wir eine Rückforderung erwirken. Wir werden den Hund zurück nehmen.. Wir möchten uns selbst um den kleinen kümmern. " Nun haben wir angst das sie uns den Hund wieder weg nehmen. Können die vorbesitzer uns den Hund wieder wegnehmen?

Mfg

Tiere, Recht, Kaufvertrag, Rechtslage

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