Tattoowierer möchte nicht nachstechen?

Ich hab mir im November ein Tattoo am Unterarm stechen lassen. War mein erstes Tattoo und kenn mich damit also noch nicht so aus. Das ganze war ein Projekt, bei dem der Tattoowierer nur den Materialpreis verlangt (Trinkgeld ist natürlich gerne gesehen). Da ich Studentin bin und nicht wirklich viel Geld habe, fand ich natürlich Gefallen an dem Konzept und hab es dort machen lassen. Jedenfalls war ich dann im Dezember beim Nachstechen. Allerdings bin ich vom Nachstechen nicht wirklich überzeugt gewesen, weil es einfach trotzdem noch kleine Stellen gibt, wo es die Farbe nicht richtig angenommen hat oder leicht fleckig ist. Deswegen habe ich auch nochmal nach einem extra Nachstechtermin gefragt und hab ihnen per Foto die Stellen geschickt, die mir nicht gefallen. Sie meinten allerdings, dass sie darauf nichts erkennen würden, dann war erstmal Ruhe. Dazu muss man sagen, dass es auf den ersten Blick nicht auffällt, aber wenn man genauer hinsieht, es doch ziemlich eindeutig ist und mich stört es einfach, wenn einige Linien nicht ganz durchgezogen sind oder es halt leicht fleckig ist. Später haben sie auch zugesagt, dass wir das ganze nochmal nachstechen. Darauf ist aber wieder nichts passiert. Nun hab ich vor über 1Woche gesagt, dass ich langsam einen Termin zum Nachstechen haben möchte, da bald der Sommer kommt und ich da schon meinen Arm zeigen möchte, was aber nicht geht, wenn frisch gestochen ist. Seitdem wieder keine Antwort.

Nun meine Frage: Was soll ich tun? Sind sie verpflichtet nachzustechen, wenn es auch nach dem 1. nachstechen noch nicht völlig in Ordnung ist? Soll ich zu einem anderen Tattoowierer gehen und denen die Rechnung geben? Die Zeit drängt langsam und ich bin echt am Verzweifeln.

Ich hoffe ihr könnte mir helfen!

Eure Amy

Tattoo, Rechtslage, Tätowierer
Vodafone Mahnbescheid; bin ich im Recht?

Meine WG und ich waren DSL- Kunden bei Vodafone und hatten auch innerhalb des Vertrages TV dazu bestellt ( das war Anfang 2016) .Letztes Jahr im Februar meldete sich ein "Vodafone/Kabel- Deutschland-Vertreter", der fragte, ob wir nicht schon HD-TV hätten. Wir machten ein Termin aus. Am besagten Termin um 8:30Uhr war ich sehr müde, da ich die Nacht zuvor ein paar Bier kippen war und auch relativ spät Zuhause war. Jedenfalls besprachen wir kurz, dass nach diesem Termin noch ein Techniker kommen solle, der das ganze dann installiert. Das ganze gab es dann auch als Dokument zu unterschreiben, quasi der Dokument-Bogen des Auftrags. Zuzüglich zum HD-TV gab er mir eine kleine Kartonmappe, in der eine SIM-Karte ist. Der Herr meinte, dass die SIM-Karte als Paket mit zum HD-TV-Upgrade gehöre, ich bräuchte sie nicht benutzten und könnte es irgendwo verstauen meinte der Herr, nach dem ich ihm erklärt hatte, dass ich schon seit Jahren eine Mobilfunknummer besitze(Telekom). Ich konnte das Dokument jedenfalls nicht richtig lesen( verklebte Augen, gerade wach geworden), und ließ mir vom Herren versichern, dass keine weitere Kosten anfallen würden, nach dem er noch meine IBAN# auf dem Dokument notierte, nachdem ich sie ihm aushändigte. Er versicherte mir mehrere Male, dass keine weiteren Kosten anfallen würden, bis auf die Kosten die eventuell durch den Techniker anfallen könnten. Dies war auch mitunter eine der Begründungen(er gab mir ein USB WI-Fi Stick, der, wenn er nicht benutzt würde, zurückgeschickt werden solle. Wenn ich es nicht zurückschicke, würden die Kosten dafür von meiner IBAN # dann abgebucht werden) als ich nachfragte wozu denn meine IBAN# benötigt werde, weil letztenendes das HD-Upgrade von unserem bereits bestehenden Konto, welches mit dem DSL-Vertrag verbunden ist abgebucht werden sollte. Er gab mir noch ein zwei Kabel und einen WI-FI-STick. Ich unterschrieb ohne mir den Vertrag durchzulesen, nur mit der Versicherung des "Verkäufers?".Ich bekam keinen Zweitdruck des von mir unterschriebenen Auftrags, was mir damals hätte schon komisch vorkommen sollen. Ca. eine Woche später kam der Techniker, der uns nach 30 Minuten sagen konnte, dass bei uns keine essentiellen Kabel vorhanden wären, so dass wir entweder diese verlegen lassen können oder stornieren. Da meine WG und ich keine Lust hatten extra Kosten dafür zu zahlen verzichteten wir auf das HD -Upgrade und stornierten.

Anwalt, Rechtschreibung, Rechtslage, Vodafone TV
Wie kann man eine Barzahlung ohne Quittung nachweisen (Rechtslage)?

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.

Im Dezember 2017 kaufte ich zwei Säcke Hundefutter beim Tierarzt und bezahlte diese bar, die Quittung habe ich natürlich nicht mehr. Anfang Februar 2018 kaufte ich Nachschub und stellte beim Bezahlen verärgert fest, dass das Spezialfutter plötzlich doppelt so teuer war, habe das aber eben nicht sofort überprüft. Erst Zuhause sah ich mir die Quittung an und bemerkte, dass mir vier statt zwei Futtersäcke berechnet worden waren. Ich habe also beim Tierarzt angerufen, das Problem erklärt und nach einigem hin und her kam raus, dass die im Dezember wohl technische Schwierigkeiten mit ihrer Software hatten und die Sache an die Buchhaltung weitergeben wollten.

Allerdings wurde kurz darauf trotzdem der Betrag für vier Futtersäcke von meinem Konto abgebucht. Ich wartete daraufhin erst mal ab, weil ich dachte, dass die Überweisungen vielleicht immer nur Anfang des Monats tätigen, aber auch da kam keine Rückbuchung. Ich rief also noch mal beim Tierarzt an, wo die Dame am Telefon meinte, dass ich schon beweisen müsste, das Futter auch wirklich bezahlt zu haben, ich solle entweder einen Kontoauszug zuschicken, was nicht geht, weil ich bar bezahlt hatte, oder die Zahlung mit der Quittung nachweisen, was auch nicht geht, da ich die Quittung eben nicht aufgehoben habe.

Meine Frage ist nun, ob ich da überhaupt etwas machen kann und wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht? Mit Buchhaltung kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, dass ein Kassenbuch über Bareinnahmen geführt werden muss? Darüber müssten die das doch nachvollziehen können, oder?

Danke für die Antworten.

Buchhaltung, Recht, Rechtslage, Barzahlung, nachweisbarkeit

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