Ist Jura etwas für mich?

Sehr geehrte Community/ Sehr geehrte Gutefrage-User,

Ich ziehe den Studiengang Jura in Betracht und möchte deshalb einmal ein paar Einschätzungen bzw. habe ich offene Fragen.

Zunächst zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die 12. Klasse eines allgemein bildenden Gymnasiums in BW. Meine Leistungsfächer sind deshalb Deutsch (13NP), Mathe(10NP), Englisch(11NP), Physik(09NP) und Wirtschaft(11NP). Ich würde mich als politisch und wirtschaftlich interessiert beschreiben und verfolge auch täglich Nachrichten. Auch diskutiere ich gern auf einer sachlichen Basis.

Deutsch macht mir in der Schule schon relativ viel Spaß, wobei ich als angehender Abiturient natürlich wenig Aussagen machen kann, inwieweit mir das für ein Jura Studium helfen würde. Ich habe mich intensiv mit dem Studiengang auseinander gesetzt, ebenfalls mit Wiwi( Wobei mich der LK Wirtschaft davon abgehalten hat, es zu studieren). Man findet auf Websites öfter Foren, in denen es heißt, dass die Noten in Jura so schlecht nachvollziehbar sind. Ich weiß, dass die Benotung definitiv nicht mit Bachelor-Noten vergleichbar sind, weiß aber auch, dass wenn es einem liegt ein Prädikat machbar ist.

Die Fragen, die ich mir jetzt stelle sind folgende:

  • Ist es mit dem entsprechenden Einsatz möglich, ein Prädikat zu schaffen, auch wenn einem das Talent nicht gerade in die Wiege gelegt wurde?

  • Wie viel Einsatz muss der gute Jura-Student denn mitbringen für gute Noten?

  • Kann ich an irgendwelchen Dingen festmachen, wie viel Erfolg ich haben werde? (Ich weiß diese Frage ist sehr schwer zu beantworten)

  • Sind die Berufsaussichten tatsächlich so schlecht, wie es teilweise suggeriert wird?

  • Wie ist der NC in Heidelberg? Im Internet liest man zwischen 1,7 und 1,9.

  • Was ist eurer Meinung nach die beste Jura Uni?

Ich freue mich auf die Antworten und danke schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

PaSchu7

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Baden-Württemberg, Jura, studieren
ALG I - Urlaub?

Hallo liebe Gutefrage.net-Community,

meiner Mutter wurde das ALG I gestrichen, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Zu den Hintergründen: Meine Oma ist an Alzheimer erkrankt und lebt im Ausland. Da meine Mutter die einzige Familienangehörige ersten Grades in unmittelbarer Nähe ist, musste sie dorthin fliegen, auch weil ihr sonst eine Gefägnisstrafe drohte, da sie ihre Mutter ,, im Stich gelassen" hat. Die Lage war/ist sehr prekär, da meine Oma pflegebedürftig ist. Meine Mutter hat es versäumt, der INGA-Beraterin rechtzeitig vorher bescheid zu geben. Sie hat aber trotzdem ab dem 15.10. einen neuen Job in Vollzeit, so dass sie nur 1 Monat arbeitslos ist.

Die Beraterin will von all dem nichts wissen. Für ihr ist nur wichtig, dass wir nicht ihre Erlaubnis hatten, auch wenn die Genehmigung ,,kein Problem" dargestellt hätte. Meine Mutter stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das ist das einzige, was für die Beraterin zählt und somit hat sie meiner Mutter das ALG I gestrichen.

In den Haushalt meiner Mutter leben mein kleiner Bruder und ich. Die Reise hat unsere Haushaltskasse stark beansprucht. Aufgrund der Fixkosten sind wir auf dieses ALG I angewiesen.

Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren? Wo kann ich Beschwerde einreichen?

Ich hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann.

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Beratung, Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitsamt, arbeitslos, Justiz
Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?

Hallo liebe Community.

Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.

Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Arbeitsamt, Jobcenter, Konto, Soziales
Was kann ich gegen den Bademeister machen?

Hallo zusammen, ich bin 15 Jahre alt und am DO und am FR kam es zu einer Handfestem Auseinandersetzung mit unseren Bademeister. Der Vorfall spielte sich so ab, dass ich wieder mal in das Schwimmbad wollte weil der Sommer schon fast vorbei war, ich hätte das schon früher gemacht aber da ich und der Bademeister uns nicht so gut vertragen ließ ich dieses Jahr beinahe ausfallen. Meine Freunde redeten mir aber zu ich sollte doch gehen und so ging ich hin. Als ich dann im Schwimmbad war suchte ich mir einen Platz und ging mit einen Freund von mir ins Becken. Daraufhin kam der Bademeister auf mich zu und wollte wissen ob ich gerade gestaut habe, ich sagte nein und darauf sagte er meinen Namen und wollte wissen ob ich das bin (weil unsere letzte Begegnung schon 1 Jahr her ist), ich sagte Ja und darauf rief er mit aggressiver Stimme das ich das Schwimmbad verlassen soll

Ich fragte warum und er meinte das ich seit einen Jahr Schwimmbad habe. Ich ging daraufhin zu meinen Sachen und wurde zirka 1/4 der Strecke mit Beleidigungen des Bademeisters konfrontiert, ich erwiderte diese Beleidigungen mit provokanten Sprüchen (keine Beleidigungen). Ich packte also meine Sachen und wollte gehen als wieder er Zielstrebig am Ausgang auf mich zukam und meinte ich soll mich hier nie wieder Blicken, ich erwiderte und meinte das ich morgen wieder komme. Daraufhin wurde er aggressive und Schupfte mich weg, er drückte mir auch die Nase zusammen und schmiss mich Buchstäblich aus dem Schwimmbad

Ich erzählte die Sache meinen Eltern worauf mir am nächsten Tag zum Bürgermeister gingen, er meinte das er kein Badeverbot aussprechen kann, nur der Bürgermeister kann das und das ich auch jederzeit in den Ferien ins Schwimmbad gehen kann. Also ging ich gleich wieder hin und kaum 50 Meter nach dem Eingang kam er auf mich zu und meinte das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin sagte ich das was mir der Bürgermeister gesagt hat, er meinte auf eine aggressive Art, dass das ihm egal sei und das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin packte er mich an den Arm und wollte mich rauß ziehen ich schrie: Fass mich nicht an! woraufhin er noch aggressiver wurde, er riss mich hin und her und schupste mich mehrmals sodass ich einen Schuh verlor und auf den Asphaltboden flog ich stand wieder auf und irgendjemand kam dann dazwischen

Er beleidigte noch mehrmals meine Familie und mich und inzwischen zeit wurde auch die Polizei gerufen die einen Kompromiss machte das ich mich zurückhalte mit meinen provokanten Sprüchen und er sich dann auch zurückhalten würde. Jetzt würde ich gerne wissen ob man da was rechtlich machen kann ? Und danke schon mal fürs durchlesen und antworten. Ach ja der Bademeister ist ein ein weitaus älterer durchtrainierter Mann.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Österreich

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