Wie gewinne ich den Kampf gegen diesen ebay-Betrüger?

Hey Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe bei einem Fall.

Ich habe gestern einen Spiele Code (FIFA 17) verkauft. Das Geld wurde auch sofort per Paypal an mich überwiesen. Da ich gestern bei ebay nicht online war, hab ich das ganze erst heute bemerkt. Ich hab mich natürlich gefreut und hab den Spiele Code sofort per Nachricht an den Verkäufer geschickt. Jetzt paar Stunden später bekomm ich von ebay eine Nachricht:

"eBay-Angebote entfernt - nicht autorisierter Nutzer des Käufer- oder Bieterkontos

Wir arbeiten mit dem Kontoinhaber zusammen, um weitere nicht autorisierte Aktivitäten zu verhindern.

Alle damit verbundenen Gebühren wurden auf Ihrem Konto gutgeschrieben. In solchen Fällen schreiben wir die Verkaufsprovision für entfernte Artikel, die von diesem Käufer gekauft wurden, und auch die Angebotsgebühr (falls es sich um ein Angebot mit einem einzelnen Artikel handelte) auf Ihrem Konto gut. - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben."

Mein Problem ist jetzt, dass ich denke das der Käufer den Code einfach eingelöst hat und nun "Geld sparen möchte". Ich kann auch garnicht testen ob der Code eingelöst wurde oder nicht. Außerdem wurde meine Verkaufsprovision bis jetzt noch nicht zurückerstattet.

So, jetzt wurde auch auch bei Paypal eine "Konfliktlösung" gestartet, da der Käufer(Betrüger) sein Geld zurückgezogen hat. Nun weiß ich aber nicht weiter. Ich kann jetzt unter " Wie soll diese Angelegenheit geklärt werden?" zwischen den Sachen wählen:

"Ich kann einen gültigen Versandbeleg vorweisen." "Ich habe die Ware nicht versendet und werde die Zahlung rückerstatten." "Ich habe die Zahlung für diese Transaktion rückerstattet."

Betrug, Rechtsanwalt, eBay, Rechte, Käuferschutz, Online-Banking, Online-Shopping, PayPal, Verkauf
Sachschaden durch Erbrechen des Kindes in der Schule. Wer haftet für Schaden?

Guten Tag, könnte mir da jemand Rat geben? Folgender Fall: Mein Sohn 9Jahre geht in eine Montesorri Grundschule. Wir fuhren ihm in die Schule und da war sein gesundheitlicher Zustand noch gut. Jedoch verschlechterte sich dieser in der Schule und er sprach die Lehrkraft daraufhin an als die auf der Schulbühne ein Theaterstück übten: (Seine Aussage) Sohn "Mir geht´s nicht gut!" Aussage der Lehrkraft "Mir geht´s auch nicht gut!" Somit musste er weiter auf der Bühne bleiben und es wurde seitens der Lehrkraft nichts unternommen. Kurze Zeit drauf ging er von der Bühne und musste sich dabei sehr stark und mehrmals übergeben. Dabei hat laut Schule auch der sehr dicker Schulvorhang was abgekriegt. Die Schule hat diesen Vorhang in Tasche eingepackt und uns zur Reinigung in die Hand gedrückt. Begründung: "Es ist ja unser Kind und die Eltern müssen für den Schaden haften. Daher sollen wir den Vorhang auf eigene Kosten reinigen." Als wir die Schulleitung nochmals darauf ansprachen, blieb diese bei dieser Aussage. "Die Schule haftet nicht für Schäden die durch Kinder verursacht wurden. Vor allem wenn man eindeutig den Schaden ein Kind zuordnen kann." Nun, da wir zwei Kinder in dieser toller Schule haben und denen das Leben dort nicht erschweren möchten, haben wir diesen in Reinigung entsprechend reinigen lassen. Das hat uns knappe 20.- EURO + unsere Kosten (Zeit + Fahrkosten) gekostet. Bei der Abholung hat und die Reinigungskraft darauf hingewiesen das dieser Vorhang noch nie gereinigt wurde und daher sehr verdreckt war. Wir haben den Vorhand der Schulleitung übergeben und nochmals um Erstattung der Kosten gebeten. Denn der Schaden ist ja nicht absichtlich entstanden. Vor allem wurde die Lehrkraft auf den gesundheitlichen Zustand hingewiesen und die hat nicht reagiert.

An wem können wir uns da wenden? Denn die Schulleitung stellt sich stur.

LG Yvonne

Schule, Rechtsanwalt, Schaden
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld

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