AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?

Liebe Forenmitglieder,

über eure Einschätzung zu folgendem Fall wäre ich euch sehr dankbar:

Angenommen eine AN beginnt ein neues Arbeitsverhältnis und wird direkt zum ersten Arbeitstag krankgeschrieben und einige Tage später erhält sie ein Beschäftigungsverbot wegen einer festgestellten Risikoschwangerschaft.

Sie informiert den AG und lässt ihm alle relevanten Unterlagen wie auch Informationen zur Bankverbindung und Krankenkasse zukommen.

Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern.

Laut Vertrag ist die Gehaltszahlung zum Ende des Monats fällig. Am 2. des Folgemonats hat die AN immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Die Nachfragen beim AG scheitern. Die Krankenkasse teilt der AN allerdings mit, dass der AG sie hier angemeldet habe. Auf Grund des Verhaltens des AG geht die AN davon aus, dass der AG die Situation zunächst reaktionslos "auszusitzen" versucht.

Die AN sendet dem AG daher eine Abmahnung mit Fristsetzung postalisch per Einschreiben.

Nun sind die Fragen: Wie sollte die AN nun vorgehen um schnellstmöglich ihre Gehaltszahlung einzufordern? Wie lange dauert so etwas in etwa? Gibt es die Möglichkeit einer Beratungshilfe, da die AN ohne den Lohn nicht über die finanziellen Mittel verfügt sich Rechtsbeistand zu nehmen? Was hat es hier mit Verzugszinsen und einem etwaigen Schadensersatzanspruch auf sich?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

LYV

Rechtsanwalt, Gehalt, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Gericht, Beschäftigungsverbot
Kann ich dafür angezeigt werden, weil ich sowas gesagt habe?

Hallo, hier die Vorgeschichte:

Ich hatte eine Freundin, die angefangen hat, sich in meine Beziehung einzumischen und die immer meinen Freund zugetextet hat. Dabei hat sie aber immer mehr von mir Abstand genommen; aber wenn sie etwas geschrieben hat, dann war es über meinen Freund, wie toll der doch sei und so weiter.

Dann schrieb sie mich irgendwann wieder an und ich habe ihr normal gesagt, was mich stört und was mich kränkt und was das eigentlich alles so soll. Dazu schrieb sie nichts, sondern hat mich nur ausgelacht.

Dann hab ich von meinem Freund erfahren, dass sie ihm geraten hatte, mit mir Schluss zu machen. Daraufhin sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt und ich habe, weil ich sie auf whatsapp blockiert habe und ihre Nummer nicht mehr habe, auf facebook angeschrieben mit den Worten: "Lass meinen Freund in Ruhe oder du kannst dein blaues Wunder erleben! Verpiss dich, du falsche Schlange! Wie kann man nur so drauf sein? Ich glaube es nicht, dass du ihm sagst, er soll mit mir Schluss machen! Wie bist du denn drauf? Ich dachte, wir wären Freunde. Lass uns beide einfach für immer in Ruhe."

Kann ich für

''du kannst dein blaues wunder erleben''

''du falsche schlange''

''verpiss dich'' angezeigt werden?

Wenn ja, dann würde ich mich sogar unfreiwillig bei ihr entschuldigen, sie so angegiftet zu haben. Aber eigentlich ist es ja alles rechtens, weil sie so falsch ist und vorgespielt hat meine Freundin zu sein.

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