Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages (Wandlung)?

Weiß jemand wie die Rechtslage zur folgenden Situation aussieht?

Das Fahrzeug wurde als Neuwagen gekauft. Nach 8 Monaten Besitzdauer und knappen 6.000 KM Laufleistung trat der erste Motorschaden auf. Die Werkstatt reparierte das Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen und informierte den Kunden darüber, dass das Fahrzeug abholbereit steht.

Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen und machte sich auf den Heimweg. Bereits auf der Heimfahrt qualmte der Motorraum erneut und das Fahrzeug musste ein zweites Mal abgeschleppt werden. Diesmal stand die Werkstatt vor einem Rätsel. Zwar war direkt klar, dass es sich erneut um einen Motorschaden handelte, jedoch konnte die auslösende Fehlerquelle nicht eindeutig lokalisiert werden. Mehr als ein „ es könnte …“ kam nicht als Aussage.

Nach drei Wochen Werkstattaufendhalt und weiterer Ergebnislosigkeit wurde es dem Kunden zu bunt und er bat schriftlich um ein „ Wandlungsbegehren“. Der Verkaufsleiter des Autohauses sicherte dem Kunden zu, sich persönlich um den Sachverhalt zu kümmern. Immerhin konnte man gemeinsam auf eine über 10 jährige Kundenverbindung und 8 Neuwagenkäufe zurückblicken.

Nach weiteren 3 Wochen, kam dann der Anruf der Werkstatt. Das Fahrzeug wäre repariert und Fahrbereit. Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen. Doch leider konnte er nicht losfahren, da bereits nach dem Starten des Motors das Fahrzeug erneut eine neue Fehlermeldung anzeigte.

Diesmal war es die Öl-Anzeige. Nach weiteren 4 Stunden des warten, war sich das Werkstattteam sicher sämtlich Fehler gefunden zu haben.

Der Kunde konnte sich endlich mit seinem Fahrzeug auf dem Heimweg machen. Das Fahrzeug läuft seit dem „ Rund“. Seit dem letzten Werkstattaufenthalt sind nun 4 Wochen vergangen. Der Kunde möchte jedoch weiterhin an seinem Wandlungsbegehren festhalten, da er das Vertrauen in das Fahrzeug verloren hat.

Zwischenzeitlich (vor 1 Woche und das auf Nachfragen des Kunden) teilte ihm die Werkstatt mit, dass das Wandlungsbegehren abgelehnt wurde und das mit der lapidaren Begründung „ Es geht doch wieder alles…“

Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann der Kunde weiterhin auf die Rückabwicklung des Vertrages hoffen? Immerhin waren zum Zeitpunkt des Wandlungsbegehrens sämtliche rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt.

Sorry das mein Text solange wurde und vorab vielen Dank für die Antworten.

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Werkstatt, Autokauf, Vertragsrecht
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

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Autowerkstatt falsches Teil Bestellt wer bekommt recht?

Hallo, wie oben beschrieben wurde ein Falsches Teil Bestellt, Die Lage ist so: Aufgrund das das Zündschloss bei meinem Auto nicht mehr funktioniert hat, bin ich mit dem Auto in die Werkstatt um dieses Problem zu beheben. Zündschloss wurde ausgebaut und der Fehler erkannt, daraufhin meinte der Mechaniker das wir die Teile entweder selber bestellen können oder aber das er es bestellt. Das Teil haben wir selber bei Audi bestellt mir der genauen Angabe des Defekts. Auf die frage bei Audi ob wir uns sicher sind das das von uns beschriebene Teil das richtige ist, gab ich dem Audi Ersatzteil Mitarbeiter die Nummer meiner Werkstatt, damit er auch dieses Teil bestellt. Der Mitarbeiter hatte in der Werkstatt angerufen und sich informiert ob es das Teil ist . Heute ist das Zündschloss angekommen das extra auf den Autoschlüssel angepasst wurde. Das teil habe ich Bezahlt und direkt in die Werkstatt gebracht. Daraufhin 10 Minuten später ein Anruf aus der Werkstatt: "Das Ersatzteil ist nicht das richtige und das Richtige Teil ist jetzt bestellt, ich habe gerade bei Audi angerufen." Da dachte ich mir das es zwar nicht unbedingt gut ist da mein Auto noch 1-2 Tage stehen bleibt. dann aber wieder Bei Audi angerufen und nachgefragt ob ich das Ersatzteil zurückgeben kann. Dies sei nicht möglich da das Ersatzteil auf meinen Schlüssel angepasst wurde.

Jetzt meine Frage muss ich jetzt für die Kosten aufkommen die für das Teil aufgekommen sind ?

Ich habe Eltern und bekannte gefragt und die sagen das die Werkstatt die kosten übernehmen muss. In der Werkstatt aber streitet der Mechaniker ab das er was bestellt hatte, nur dem Ersatzteil Händler erklärt hat welches Teil man benötigt und damit nichts damit zu tun hat was ICH bestellt habe...

Würde mich sehr über eine umfassende Antwort freuen.

Mfg

Auto, Rechtsanwalt, Recht, Werkstatt, Kosten, Reparatur

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