Auto gekauft und bei Heimfahrt vom Verkäufer aus ist es kaputt gegangen. Wie ist die Rechtslage?

Hallo liebe community,

Fongendes ist passiert: Ich habe privat ein Auto gekauft. Wir haben schriftlich einen Kaufvertrag aufgesetzt und alle Mängel aufgeschrieben. Darunter waren doch lediglich nur kleine Sachen die nicht für folgenden Fehler verantwortlich sein können:

Nach dem Kauf bin ich auf nach Hause gefahren. So um die 15-20 km. Als ich in meiner Heimatstadt ankam, hörte ich ein lautes quietschen und klackern, die Gänge wollten nicht mehr rein und ich musste den Wagen ( zum Glück) an meiner Straße abstellen. Am Tag darauf bemerkte ich, das der Gang nur rein ging, wenn der Motor aus war. Ich fuhr also damit bis zur Werkstatt um nachzufragen, was es sein könnte.Nebenbei gesagt kam ich auch nur gerade so zur Werkstatt bis die Karre den Geist aufgab.Ende vom Lied: Kupplung total im Arsch und muss erneuert werden.

Da die Reparatur den Wert des Wagens fast übersteigt, habe ich abgelehnt und nun möchte der Verkäufer den Wagen nicht zurück nehmen und ich soll alles weitere mit seinem Anwalt klären. Das Geld hat der Verkäufer noch nicht gesehen, da wir eine Ratenzahlung ab dem nächsten Monat an vereinbart haben. Der Mann aus der Werkstatt konnte mir versichern, das das Problem an der Kupplung nicht von mir hätte manipuliert werden können oder sonstigen Blödsinn. Das denkt nämlich jetzt der Verkäufer.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wer ist im Recht und wie sollte ich weiter vorgehen? Kann mir aktuell nur schwer einen Anwalt leisten.

Ich wäre für jede Hilfe und Antwort dankbar.

Grüße

Auto, Rechtsanwalt, Recht
Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?

Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.

Rechtsanwalt, Vermieter, Amtsgericht, Jura
Rechtliche Frage rund ums Einstellen, darf ein Stallbesitzer einen vor die Türe setzen, welche Verpflichtungen hat man im Krankheitsfalle eines Pferdes?

Hallo zusammen,

ich habe direkt mehrere Fragen zwecks Recht rund ums Pferd. Ich versuche es mal möglichst übersichtlich zu gestalten. Einige Infos vorweg: Wir verlassen den Stall eh zum 31. März, haben fristgerecht gekündigt und mit der Kündigung ist alles in Ordnung. Ich selber bin "nur" eine Reitbeteiligung, aber die Fragen hätte auch der Besitzer so stellen können:

  1. Darf ein Stallbesitzer mir bzw. dem Besitzer verbieten ein Pferd aus der Box zu holen, wenn es wahrscheinlich an einer ansteckenden Hauterkrankung leidet, die noch nicht geklärt ist? Tierarzt bereits verständigt, aber eben noch nicht da.

  2. Darf mir bzw. dem Besitzer verboten werden ein Pferd mit einer Pilzerkrankung aus der Box zu holen, bzw. das Stallgelände (Reithalle, Platz) zu benutzen? Behandlung wurde bereits eingeleitet.

  3. Dürfte ein Stallbesitzer dem Pferdebesitzer verbieten den Hof wieder zu betreten, nachdem er ihn mit Pferd verlassen hat? Also so was wie ein Platzverbot. Zb nach einem Streit oder wie oben geschrieben einer ansteckenden Pilzerkrankung. Oder muss sich auch der Stallbesitzer immer und zu jeder Zeit an die Kündigungsfristen halten?

  4. Kann der Stallbesitzer den Pferdebesitzer verklagen eine ansteckende Krankheit mit in den Stall gebracht zu haben? Pferd steckt schon länger da, aber zB über Kleidung oder Gegenstände.

Wichtig wäre mir vorallem rechtlich korrekte Antworten soweit ihr das wisst.

Pferd, Rechtsanwalt, Reiten, Recht, Rechte, Gesetz
Starto AG, wollen Geld zu unrecht über Inkasso von mir haben, angeblich sind alle Kündigungen nicht angekommen?

Ich habe ein Problem mit Starto AG, ich habe bei den mal Server (Online PC) paar Jahre genutzt, alles Online abgeschlossen, dann habe ich (was meines Wissen, in Ordnung ist) per Email gekündigt und das 2 mal, den wenn man per Online was abschließt darf man auch online Kündigen. als vor ca. 9 Monaten gekündigt, Geld wurde trotzdem abgebucht, dann noch mal vor 5 Monaten. (Kündigungsfrist 30 Tage), Geld wurde abgebucht, dann noch mal schriftlich vor 4 Monaten, nichts halft Geld wurde abgebucht, dann habe ich für zwei Monate je 8,99 zurückbuchen lassen, und ein schreiben bekommen, dass ich ab sofort fristlos gekündigt bin. Ich habe die zwei mal 8,99 bezahlt, hatte keine Lust wegen 17 Euro zu streiten, vor allem wenn die je gekündigt haben. (auch die Zeit habe ich nicht, bin Beruflich angespannt) das war zum 05.12.2016 jedoch bekam ich wieder eine Abbuchung und Geld Forderung von 12.12.2016-12.12.2017. Hab das Geld zurückgebucht. Inzwischen 8,99 plus sämtliche Inkasso Gebühren angelaufen ca. 52 Euro, ist ja nicht schlimm, ich sehe aber nicht ein zu bezahlen, ich kann ja nichts führ, dass die Kündigungen nicht registriert werden. ICH hätte gern gewusst, wie kann ich gegen diese Verbreche eingehen, ohne viel Geld zu verlieren, und vor allem WELCHE CHANCEN habe ich überhaupt? und welche Chancen vor Gericht? Würde das ganze was kosten? und kann mir jemand einen ANWALT empfehlen? Rechtsschutz habe ich nicht.

ALSO DAMIT MAN ES RICHTIG VERSTEHT. DIE HABEN MICH FRISTLOS gekündingt, zum 05.12.2016. und Stellen Trotzdem noch Geldforderung ab 12.12.2016...Fristlos ist doch Fristlos- sofort.?

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Inkasso, Abonnement
Verjährungsfrist bei Gerichtskosten?

Hallo liebe "Gute Frage" Community,

uns erreichte eine Email mit einem Fall den wir so in den 20 Jahren unserer Firma noch nicht erlebt haben. Erste Gespräche mit Anwälten brachten völlig unterschiedliche Ergebnisse zu dem Fall. Ich dachte mir also, wir stellen das hier bei Gute Frage ein um zu sehen wie die Antworten ausfallen.

Die Fragen die sich stellen sind, kann diese Forderung aus dem jahr 2006 noch geltend gemacht werden oder nicht? Wir zahlen unsere Rechnungen, auch solche aus Rechtsstreitigkeiten, immer. Die Hauptforderung wurde beglichen, es geht nur um die Gerichtskosten die wohl irgendwie untergegangen sind, was die Gegenseite auch zugibt. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt 10 Jahre, wir haben durch einen nachweissbaren Wasserschaden im Jahr 2013 keine Unterlagen mehr aus dem Jahr 2005/6/7. Da wir in dieser Zeit hunderte Buchungen pro Monat hatten ist es nicht mehr nachzuvollziehen ob die Rechnung eventuell sogar beglichen wurde.

Wie ist hier vorzugehen? Ideen?


Anbei der Text:

Sehr geehrte XXX sehr geehrter XXX,

Ich hoffe es ist in Ihrem Sinne, wenn ich sie in dieser Sache auf direktem Wege kontaktiere, da ich davon ausgehe, dass sie - wie ich - eine schnelle Erledigung der Angelegenheit bevorzugen.

Im Zuge einer Betriebsprüfung trat unser Gerichtsverfahren aus den Jahren 2005/2006 vor dem AG XXX zu Tage.

Nach Durchsicht der Unterlagen hatte die damals von uns konsultierte Kanzlei XXX lediglich die Forderung aus dem Urteil vom 23.01.2006 nicht jedoch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.03.2006 beigetrieben, da wir einen entsprechenden expliziten Auftrag nicht beantwortet hatten.

Ein entsprechender Scan liegt an. Ein gerichtlicher Titel unterliegt nicht der 3-jährigen Regelverjährung. Die Gesamtsumme beläuft sich inkl. der angefallenen Zinsen auf € XXX.

Ich bitte um Mitteilung, bis wann sie den Betrag auf unser Konto XXX zum Ausgleich bringen können.


Vielen Dank an Alle :-)

Rechtsanwalt, Gericht, Verjährung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechtsanwalt