Kann ich das Arbeitsamt bzw. den Amtsarzt aufgrund von gravierenden Fehlentscheidungen bezüglich meiner beruflichen Reha bzw. der Erwerbsfähigkeit belangen?

Hallo Leute

Ich stelle diese Frage, da ich wirklich verunsichert bin bezüglich meiner beruflichen Zukunft. Zu meiner Person: Ich bin 23 Jahre alt, ledig und wohne seit einer folgenschweren Diagnose wieder bei meinen Eltern. Ich habe Narkolepsie mit hypnagogen Halluzinationen, Schlaflähmungen und Kataplexien. Im August 2013 begann ich meine Erstausbildung zum Fahrzeuglackierer. Ich wusste damals nicht was mit mir nicht stimmt und habe es für normal gehalten. Nach mehreren Vorfällen in der Schule und auf der Arbeit, hat mir mein damaliger Chef geraten zum Arzt zu gehen. Dieser hat eine vorzeitige Diagnose gestellt, die sich später bestätigte. Mir wurde nach einem Monat, aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit gekündigt. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten und Schlaflabortests, wurde im Januar 2014 ein Gutachten vom Amtsarzt erstellt. (Arbeitsamt) Ich wurde von diesem als voll erwerbsfähig eingestuft, obwohl ich laut meinen Neurologen nicht einmal Auto fahren darf und er selbst in das Gutachten schrieb dass, Schichtarbeiten, monotone Arbeiten und Arbeiten in Werkstätten oder anderen Gefahrenbereichen, sowie ein langer Weg zur Arbeitsstätte in meinem Fall vermieden werden sollten. Ich arbeitete zu der Zeit auf 450€- Basis als Kellner und war dort 3 bis maximal 4 Stunden am Tag mit Unterbrechungen 2 Mal am Wochenende beschäftigt. Ich stellte einen Antrag auf eine Behindertenausweis. Dieser wurde bewilligt und betrug einen GdB von 50. Im September 2014 wurde ich vom Arbeitsamt in ein Berufsbildungswerk geschickt. Dort wurde mir versichert dass, wenn ich eine Pause brauche, ich diese auch bekomme. Allerdings wurden mir nur selten bis nie solche Pausen gewährt. Die Leute waren überhaupt nicht mit meiner Krankheit vertraut und ich musste dort Arbeiten verrichten wie Kupferstäbe zusammenlöten (mehrmals bin ich mit dem heißen Lötkolben in der Hand eingeschlafen) oder monotone Büroarbeiten wie Bauzeichnen oder Mediengestaltung. Es gab auch noch viele andere Vorfälle welche mir heute sehr zu denken geben. Nach 3 Monaten wurde die Maßnahme aufgrund meiner zu geringen Leistungsfähigkeit beendet. Nach einem Termin bei einem Spezialisten wurde ich auf stärkere Medi´s eingestellt die mich hoffen ließen. Im August 2015 begann ich aufgrund meiner Hilflosigkeit und meiner derzeitigen recht "guten" Verfassung (ich war immer noch als "nicht vermittelbar" beim Arbeitsamt geführt) eine Ausbildung zum Physiotherapeut. Ich glaubte mit etwas Hilfe und Fleiß würde ich es schaffen. Nach 2 Monaten kehrte der Alltag wieder ein und die Medikamente wirkten nicht mehr so gut. Im August 2016 brach ich die Ausbildung ab. Im Dezember 2016 wurde ein neues Gutachten von einem anderen Amtsarzt erstellt. Von ihm wurde ich als voll erwerbsunfähig für 6 Monate eingestuft. Inzwischen habe ich einen GdB von 70 mit Merkzeichen G und B. All diese Maßnahmen und Fehlentscheidungen haben mich Zeit gekostet, haben nichts gebracht und waren zudem gefährlich.

Entschuldigt den Roman

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Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?

Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr über einen Vertrag von Mobilcom ein Handy bekommen. Dieses macht nur Zicken und muss ungefähr alle 4 Monate eingeschickt werden, weil immer wieder ein oder mehrere Fehler auftreten. So vibriert mal die Kamera und das Bild flackert, ein anderes Mal dann Pixelfehler usw. Der letzte Fehler war ein nicht richtig funktionierender Homebutton.

Mittlerweile habe ich das Handy 4 mal in den Store zum Reparieren gebracht, selbstverständlich alles in der Garantie. Soweit war dies auch kein Problem, es wurde immer repariert. Mittlerweile ist der Fehler der vibrierenden Kamera wieder vorhanden und ich müsste es erneut einsenden. Wegen genau dem Fehler wurde es aber bereits zweimal eingeschickt, einmal schlug die Reparatur fehl, beim anderen Versuch haben sie es geschafft.

Nun meine Frage(n): 1. Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen? (Mit Paragrafen Angabe falls möglich) 2. Wie sieht dies aus wenn das Handy Bestandteil eines Vertrages ist? 3. Habe ich die Möglichkeit die Kosten des Vertrages zu senken oder die Einzugsermächtigung des Anbieters zu sperren, solange das Handy in Reparatur ist und ich meinen Vertrag überhaupt nicht nutzen kann? Weil berechnet wird trotz der eingeschränkten Nutzung voll... Bei Nachfrage im Call Center heißt es dann nur "Mobilcom ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, dies geschieht nur auf Kulanz" kurz: ich müsste für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann, voll bezahlen. Das beißt sich rechtlich doch sehr, oder? 4. Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?

Über Antworten, am BESTEN mit Paragrafen freue ich mich sehr. Die Beste Antwort wird ausgezeichnet ;)

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Widerrufsrecht für Unternehmen?

Hallo erstmal, ich bin Azubi in einem mittelständigem IT Unternehmen. Ich habe über Amazon, aber über einem anderen Anbieter, einen falschen Adapter bestellt. Der Plan war diesen Adapter zurück zu schicken und einen anderen zu bestellen. Nun habe ich eine böse Mail von meinem Chef bekommen mit einem PDF des Anbieters im Anhang. Dort steht drin:

"Die aufgeführten Paragraphen in unserer Widerrufsbelehrung beziehen sich auf das BGB und haben somit für Firmenkunden keine Wirksamkeit. Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, und uns, der GmbH ist nach dem HGB geregelt und in diesem gibt es das Fernabsatzgesetz nicht, somit sind wir auch nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen Handelskauf"

Jedoch kann man jederzeit eine eigene Regel bereitstellen das ein Widerrufsrecht für Firmen vorsieht. Muss dies explizit erwähnt werden das dies nur für Verbraucher gilt? In deren AGB's steht kein Wort für wen dieses gilt.

Dort steht erstmal: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Und Ausnahmen wann dies nicht gilt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Könnte mir jemand sagen ob man dort eine Chance hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

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Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.

Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.

Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.

Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.

Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.

Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.

Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.

Das war gestern...

Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?

Vielen Dank im Voraus!

Ja 100%
Nein 0%
Eventuell 0%
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Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Auto Verkauft, Käufer zahlt nicht, was tun?

Hallo liebe Leute, ich habe folgendes Problem momentan.

Ich habe einem Gewerblichen Händler ein PKW verkauft für 22000€. Der Händler hat mir 5500€ angezahlt gehabt und meinte Rest folgt in 2 wochen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein Kaufvertrag erstellt.

Nach den 2 Wochen hatte ich Kontakt zu ihm aufgenommen, da immernoch kein Geld bezahlt wurde und er meinte er habe momentan kein Geld. Ich forderte ihn auf, entweder das Geld zu bezahlen oder seine anzahlung zurückzunehmen und ich nehme das Auto wieder mit. (Das Auto stande bei ihm im Autohaus die ganze zeit)

Das ging so ziemlich 3-4 Wochen lang, ausreden um ausreden. Dann kam ein Telefonat vom Händler mit der bitte sofort zu kommen alle Restlichen Dokumente wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein usw mitzubringen, da er das Auto verkaufen kann und mir mein Geld sofort bezahlt.

Ins Auto gesetzt und hin, erklärte er mir folgendes Szenario. Ich solle ihm jetzt bitte einen Kaufvertrag machen (Datum war 5 wochen nach erhalt der Anzahlung) und ihm die Fahrzeugdokumente da lassen, da morgen der Kunde kommt und das Auto mitnehmen will. Natürlich lehnte ich sofort diese Idee ab und sagte Ihm das ich doch nicht blöd bin und ihm alle Unterlagen + Fahrzeug da lasse ohne Geld. Ich kenne den Händler Privat knapp 5 Jahre also war auch ein gewisses Vertrauen gegeben.

Er versicherte mir das Geld auf den Folgenden Montag (3 Tage) sollte der Kunde das Auto nicht kaufen.

Nun folgendes Problem, 2 Wochen nach diesem Kaufvertrag immernoch kein Geld erhalten Kaufvertrag unterschrieben wo er meiner meinung nach absichtlich "Betrag in Bar erhalten" reingeschrieben hat, meldet sich nicht, reagiert nicht auf Telefonate.

Einen Rechtsanwalt habe ich auch eingeschaltet, meine Frage ist nun folgende:

Wie sollte ich mich einstellen bezüglich erfolg der Klage, da er auf das erste Anwaltschreiben mit der begründung "Betrag in Bar Erhalten" zurückweist?

Gruß

Betrug, Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz
Paypal betrug, Käufer gibt an keine Ware(versicherter versand) erhalten zu haben obwohl sendung zugestellt wurde, was kann ich tun?

Unzwar habe ich eben eine Email bekommen von Paypal das ein Käufer von mir die Ware nicht erhalten hat und einen Fall eröffnet hat.

Ich habe vor circa 1bis 2 wochen eine Anfrage auf Kleiderkreisel (mädchen Flohmarkt App) bekommen für ein Paket aus meinen Waren Katalog, insgesamt 3 teile es wurden extensions, 2 teiliges set aus rock und top & dazu ein spitzenoberteil gekauft, es wurde per paypal direkt gekauft und habe das Geld erhalten und auch direkt abgebucht, alles gut und ich habe die Ware an die Im chat angegebene Adresse versendet.

Dieses habe ich per Deutsche Post versichert für 6,99.- verschickt und habe noch den Kassenbon und die Versandnummer zum Nachverfolgen, Nun habe ich nachgeschaut und es steht dran das dass Paket in der zuständigen Abholstelle abgeholt wurde, das heißt es wurde erfolgreich zugestellt genau HEUTE UM 17.20. und HEUTE um 18:02 Uhr habe ich die EMAIL erhalten das dass Paket nicht angekommen wäre. MIT beigefügter Nachricht vom angeblichen Käufer:

"Ich habe die Ware (Handtasche) bezahlt, aber bis heute nichts erhalten. Bitte erstatten Sie mir mein Geld wieder zurück oder teilen Sie uns die Versandnummer mit.

  • A A, Dienstag, 18. April 2017 um 18:06:02"

Es wurde nie um eine Handtasche gehandelt was ich sehr komisch finde, sondern um die 3 Artikel die auf Kleiderkreisel bei mir gekauft wurden. Und das Geld wurde nun Einbehalten von Paypal, was ich nicht ok finde da ich alles rechtmäßig erledigt habe. Und es ist doch grundsätzlich nicht meine angelegenheit wenn der Käufer mir eine Adresse gibt und bezahlt und ich dieses dann dort hin schicke und warscheinlich nicht die gleiche adresse ist wie die in paypal von seiner email? Denn meine Schwester kauft auch manchmal sachen für meinen Vater und bezahlt per paypal, obwohl es an ihn geht.

Ist jemandem schon mal sowas ähnliches Passiert? was kann ich tun? Ja ich werde morgen bei paypal anrufen aber trotzdem beschäftigt es mich, denn es steht nun in meinem paypal konto Minus der betrage den ich nun schuldig bin

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