Darf die Ferienfreizeit mich wirklich deswegen nach Hause schicken?

Ich wäre eigentlich von letzte Woche Freitag bis diese Woche Sonntag auf Ferienfreizeit der AWO gewesen. Aufgrund das ich in der Nacht von gestern auf heute dort Alkohol  trank wurde ich allerdings nach Hause geschickt. 

Ich trank in der Nacht von gestern auf der Ferienfreizeit 8 Dosen Bier. Zudem verletzte ich mich mit einer Rasierklinge selbst. Am nächsten Morgen konfrontierte der eine Betreuer mich damit. Die Situation eskalierte. 

Ich verletzte mich daraufhin nochmals selbst. Es wurden Polizei und Rettungsdienst gerufen. Als die Polizei und der Rettungsdienst eintraten erfand ich zudem das ich LSD genommen hätte. 

Der Rettungsdienst fuhr ohne die Polizei mit mir ins Krankenhaus. Dort wurden meine Selbstverletzung behandelt und ich musste ausnüchtern. 

Nachdem ich ausgenüchtert hatte wurde in der Ferienfreizeit angerufen und die sagten ich darf nicht zurück kommen. Die Psychiaterin vom Krankenhaus sprach abschließend mit mir. 

Aufgrund der Vorgeschichte wurde die Polizei hinzugezogen um eine Rückkehr in meine Wohneinrichtung beim Jugendamt zu organisieren. Da ich nicht ernsthaft Suizid begehen wollte bestand kann Grund zur Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik. Ich durfte selbst mit dem Zug nach Hause fahren. Darf die Ferienfreizeit mich wirklich deshalb nach Hause schicken? 

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