Grüne Waffenbesitzkarte auch für Polizisten?
Guten Tag,
die oben genannte Frage geht mir seit Tagen durch den Kopf, da ich mich über die verschiedenen WBKs informiert habe und ich vom Amt noch keine Antwort bekommen habe..
Die grüne WBK gilt für Jäger, Sportschützen und Personen, deren Leben/Gesundheit eine "besondere Gefährdung hat".
Fallen Polizisten auch unter diese Art von gefährdeten Personen?
Und würde der Antrag eines Polizisten somit genehmigt werden?
Über eine schnelle und hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!
Grüße :)
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ES1956/1522946187036_nmmslarge__14_36_260_260_4ffd708b9151fb546eeb3727b9802754.jpg?v=1522946189000)
Du beziehst dich vmtl auf §19 WaffG aber wer eine WBK (grün) mit dem Bedürfnis Selbstschutz hat darf die Waffe nicht 'Führen' sondern "nur" z.B. Innerhalb seiner Geschäftsräume geladen vorhalten.
Zun Führen würde er zusätzlich einen Waffenschein benötigen.
Polizisten bekommen die Genehmigung ihre Dienstwaffen (auch privat) zu Besitzen und zu Führen nach §55 WaffG durch ihren Dienstherren erteilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Die Frage ist zwar verständlich aber falsch eingeordnet. Die Erlaubnis der dienstlichen Schusswaffe eines Polizeibeamten fällt nicht unter das Waffengesetz. Siehe § 55 (1) Nr. 3 WaffG. Dafür sind die jeweiligen Landesgesetze, für den Zoll ein Bundesgesetz zuständig.
Möchte der Beamte jedoch weitere Waffen besitzen, ist er wie jedermann zu behandeln.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Caveman01/1720015616777_nmmslarge__54_54_1091_1091_30a64340302513b3840bcde41f9ef098.jpg?v=1720015617000)
Ich glaube nicht. Damit sind eher Leute gemeint, die offentlich angefeindet werden. Jemand wie z.B. Drosten könnte sowas evtl beantragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Polizisten fallen nicht unter diese Kategorie.
Polizisten dürfen aber völlig ohne WBK mit der Dienstwaffe umgehen und diese auch ohne Waffenschein auch privat führen.
Insofern braucht ein Beamter gar keine private Waffe und Waffenschein um eine Waffe zu führen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ES1956/1522946187036_nmmslarge__14_36_260_260_4ffd708b9151fb546eeb3727b9802754.jpg?v=1522946189000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann weißt du falsch. Einzig das Bundesland Berlin hatte eine Zeit lang seinen Beamten per Dienstanweisung das private führen der Waffe untersagt.
Sicher? Soweit ich weiß muss die Dienstwaffe nach Dienstende wieder samt Munition entladen und abgegeben werden.