Grüne Waffenbesitzkarte auch für Polizisten?

4 Antworten

Von Experte Toaster247 bestätigt

Du beziehst dich vmtl auf §19 WaffG aber wer eine WBK (grün) mit dem Bedürfnis Selbstschutz hat darf die Waffe nicht 'Führen' sondern "nur" z.B. Innerhalb seiner Geschäftsräume geladen vorhalten.

Zun Führen würde er zusätzlich einen Waffenschein benötigen.

Polizisten bekommen die Genehmigung ihre Dienstwaffen (auch privat) zu Besitzen und zu Führen nach §55 WaffG durch ihren Dienstherren erteilt.

Von Experte ES1956 bestätigt

Die Frage ist zwar verständlich aber falsch eingeordnet. Die Erlaubnis der dienstlichen Schusswaffe eines Polizeibeamten fällt nicht unter das Waffengesetz. Siehe § 55 (1) Nr. 3 WaffG. Dafür sind die jeweiligen Landesgesetze, für den Zoll ein Bundesgesetz zuständig.

Möchte der Beamte jedoch weitere Waffen besitzen, ist er wie jedermann zu behandeln.

Ich glaube nicht. Damit sind eher Leute gemeint, die offentlich angefeindet werden. Jemand wie z.B. Drosten könnte sowas evtl beantragen.

Polizisten fallen nicht unter diese Kategorie.

Polizisten dürfen aber völlig ohne WBK mit der Dienstwaffe umgehen und diese auch ohne Waffenschein auch privat führen.

Insofern braucht ein Beamter gar keine private Waffe und Waffenschein um eine Waffe zu führen.


Caveman01  28.07.2024, 15:41
Polizisten dürfen aber völlig ohne WBK mit der Dienstwaffe umgehen und diese auch ohne Waffenschein auch privat führen.

Sicher? Soweit ich weiß muss die Dienstwaffe nach Dienstende wieder samt Munition entladen und abgegeben werden.

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ThisIsJustMeDE  28.07.2024, 23:08
@Caveman01

Dann weißt du falsch. Einzig das Bundesland Berlin hatte eine Zeit lang seinen Beamten per Dienstanweisung das private führen der Waffe untersagt.

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