Welche Strafe droht uns (Ordnungswidrigkeit)?
Hallo,
ich war gestern mit 3 Kollegen unterwegs und wir waren auf dem Weinfest. Als wir uns vom Weinfest entfernt haben dachte einer das es witzig wäre einen gelben Sack auf die Straße zu werfen. Als er ihn ward platzte er auf und es kamen Leute aus dem Haus und haben uns sozusagen angehalten. Sie haben daraufhin direkt die Polizei geholt, und die Polizei hat uns allen eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gegeben. Wie hoch kann die Geldstrafe werden?
5 Antworten
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das Verschmutzen der Fahrbahn und das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn und dort liegen zu lassen ist nach § 32 StVO verboten und kann nach § 49 StVO Abs. 1 Ziffer 27 als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Bußgeld regelmäßig um die 60 Euronen.
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Das läßt sich pauschal nicht beantworten.
Meiner Meinung nach handelt es sich auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um (gefährlichen) Eingriff in den Straßenverkehr.
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Ich weiss ja nicht, was du so in den gelben Sack packst, aber grundsätzlich haut das keinen PKW aus der Spur.
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Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr? Wo war den die konkrete Gefährdung? Das trifft hier definitiv nicht zu…
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Jetzt wartet erstmal ab bis Ihr hier Post bekommt.
Dann kannst du immer noch überlegen dir einen Anwalt zu nehmen. Den Sack geworfen hat doch sicher nur einer deiner Freunde und ich finde hier sollte der besagte Freund zu seinem Fehler stehen.
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@peti12314: kommt drauf an wie hoch das Ordnungsgeld ausfällt :-)
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Ich bin unerfahren im Thema Recht, aber ist es so notwendig dann einen Anwalt einzuschalten?
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Ich vermute ihr habt den Sack nicht zu viert geworfen sondern nur einer.
Wäre ich dabei gewesen hätte ich es sicher verhindert, und wenn das schief ging hätte ich den Verursacher dazu gedrängt sich zu stellen. Sonst würde ich es tun.
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Es war auch nur einer und als er es gemacht hat wussten wir es nichtmal weil er uns nix gesagt hat. Aber da wir als Gruppe unterwegs waren kriegen wir alle die Strafe
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Die Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit liegt im Regelfall zwischen 5 und 1.000 Euro. Sie kann jedoch auch höher ausfallen. Die Bemessung des Bußgeldes ist zumeist in behördlichen Bußgeldkatalogen definiert.
Es war halt schon nachts und es war in einer Nebenstraße, also jetzt nicht auf einer Hauptstraße