Auf der Autobahn einen Unfall gefilmt - Strafbar?

6 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Als Fahrer: Ja.

Handynutzung während der Fahrt. Gaffen. Evtl. noch unterlassene Hilfeleistung, wenn noch keine Sanitäter/genug andere Ersthelfer vor Ort waren. Evtl. Behinderung des Verkehrs (langsamer fahren als nötig, falls Unfallstelle schon abgesichert).

Als Beifahrer: Ja.

Gaffen.

Natürlich ist das strafbar, du sollst fahren und nicht fotografieren....

Soweit mir bekannt ist, ist das nicht mehr erlaubt und wurde verboten.

Du bist ein ekelhafter Gaffer und Spanner. Hoffentlich hat das jemand von der Behörde gefilmt und Du bekommst eine fette Strafe.

Woher ich das weiß:Recherche

Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden; was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB “die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen. Seit dem 1. Januar 2021 sind wohlgemerkt auch Aufnahmen von Unfalltoten verboten.

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/


MichaelSAL74  28.07.2024, 21:00

Dem gibt's nix hinzuzufügen

Und schlimm, daß von in 2024 immer noch genügend machen. Die Strafen sind scheinbar immer noch nicht hoch genug

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