Unfall wegen Fahrlässigkeit?
Hallo Zusammen,
Ich und meine Freundin sind im April ein neues Auto kaufen gegen in Freuburg.
Leider hatten wir danach direkt in Freiburg einen Unfall da wir über Orange gefahren sind über 40 kmh über die Lage Kreuzung und sind mit einen Mofa Fahrer zusammen gekracht.
Jetzt habe ich ein Schreiben / Strafverfahren bekommen 600EUR Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
Da fahrlässig handeln weil anscheinend über Rot gefahren bin.
Mein Frage dazu ist jetzt lohnt es sich noch mal Einsprüch zu legen.
Kommen noch eine Strafe auf mich zu da die Person Selbständig ist meine sie das da mehr kosten auf mich zukommen könnten Krankenhaus Versorgung etc. Die Person hat keine Anzeige gemacht und hat auch bisher kein Schmerzensgeld verlangt. Die Person musste am Fuß und ab der Schulter operiert werden.
Danke für die Antworten
5 Antworten
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Wenn ich deinen Bericht so lese, dürfte es sich nicht um ein Bußgeld sondern um eine Strafsache der Staatsanwaltschaft handeln. Das müsste dir aber eigentlich der Briefkopf sagen, dass dieses Schreiben von der Justiz und nicht von der Bußgeldstelle kommt. ("fahrlässig" bedeutet m.M.n. fahrlässige Körperverletzung, oder?) Und ganz ehrlich, wer mit 40 km/h in einer Stadt über die Kreuzug fährt, dem könnten vielleicht noch andere Tatbestände vorgeworfen werden.
Das Fahrzeug mit dem du gefahren bist war doch versichert? Dann werden sich die Versicherungen austauschen. Ob du in Regress genommen werden kannst, kann dir hier niemand sagen. Zum einen haben wir nur deine und dazu noch keine vernünftige neutrale Unfallschilderung, zudem ist jeder "Fall" als Einzelfall anzusehen.
Auch die Frage nach dem Einspruch können wir wie beantworten? Gibt es eine klare Schuld, was willst du machen? Die Höhe des Bescheides drücken? Wie ist es dann mit deinen zusätzlichen Kosten, wer bezahlt deinen Anwalt?....
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600 Euro halte ich bei einer fahrlässige Körperverletzung für angemessen.
Zahlen und nicht nochmal machen.
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Das wird ein "Strafbefehl" sein (s.u.). Ich hatte sowas vor Jahrzehnten auch mal. Der geht raus, wenn die Staatsanwaltschaft von einer schuldhaften Handlung ausgeht, aber kein Gerichtsverfahren führen will. Da mein Anwalt mir damals empfohlen hat, zu bezahlen, habe ich das getan, und erledigt war's. Deshalb kann ich Dir auch empfehlen, zu bezahlen. Mehr Rat kann Dir nur ein Anwalt geben.
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Sämtliche Schadenersatzforderungen reguliert die Kfz Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
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Ja, die Krankenkasse deine Unfallgegners wird sich an dich wenden und die entstandenen Kosten einfordern. Und wenn der Unfallgegner sich einen Anwalt genommen haben sollte, zahlst du den auch noch und ggf. Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall...
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