Unfall wegen Fahrlässigkeit?

5 Antworten

Wenn ich deinen Bericht so lese, dürfte es sich nicht um ein Bußgeld sondern um eine Strafsache der Staatsanwaltschaft handeln. Das müsste dir aber eigentlich der Briefkopf sagen, dass dieses Schreiben von der Justiz und nicht von der Bußgeldstelle kommt. ("fahrlässig" bedeutet m.M.n. fahrlässige Körperverletzung, oder?) Und ganz ehrlich, wer mit 40 km/h in einer Stadt über die Kreuzug fährt, dem könnten vielleicht noch andere Tatbestände vorgeworfen werden.

Das Fahrzeug mit dem du gefahren bist war doch versichert? Dann werden sich die Versicherungen austauschen. Ob du in Regress genommen werden kannst, kann dir hier niemand sagen. Zum einen haben wir nur deine und dazu noch keine vernünftige neutrale Unfallschilderung, zudem ist jeder "Fall" als Einzelfall anzusehen.

Auch die Frage nach dem Einspruch können wir wie beantworten? Gibt es eine klare Schuld, was willst du machen? Die Höhe des Bescheides drücken? Wie ist es dann mit deinen zusätzlichen Kosten, wer bezahlt deinen Anwalt?....

600 Euro halte ich bei einer fahrlässige Körperverletzung für angemessen.

Zahlen und nicht nochmal machen.

Das wird ein "Strafbefehl" sein (s.u.). Ich hatte sowas vor Jahrzehnten auch mal. Der geht raus, wenn die Staatsanwaltschaft von einer schuldhaften Handlung ausgeht, aber kein Gerichtsverfahren führen will. Da mein Anwalt mir damals empfohlen hat, zu bezahlen, habe ich das getan, und erledigt war's. Deshalb kann ich Dir auch empfehlen, zu bezahlen. Mehr Rat kann Dir nur ein Anwalt geben.

Sämtliche Schadenersatzforderungen reguliert die Kfz Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

Ja, die Krankenkasse deine Unfallgegners wird sich an dich wenden und die entstandenen Kosten einfordern. Und wenn der Unfallgegner sich einen Anwalt genommen haben sollte, zahlst du den auch noch und ggf. Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall...


Bomberos911  29.07.2024, 12:39

Die Kosten sind natürlich von der Kfz-Versicherung zu tragen.

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