„Diebstahl beim Aldi“? Was passier oder passiert überhaupt etwas.?

4 Antworten

und dann 50€ Geld zahlen

Die hast du bereits auf der Stelle in Bar gezahlt? Das war unklug. Du bist nicht geschäftsfähig und konntest einer für dich nachteiligen Vertragsstrafenregelung nicht rechtswirksam zustimmen, insofern ist die Erhebung einer Fangprämie rechtswidrig gewesen. Das Unternehmen hätte hier allenfalls Schadensersatz fordern können und eine derart hohe Summe ist wegen eines Kaugummis nicht durchsetzbar.

Ist das Diebstahl?

Es handelt sich hier um Diebstahl geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a StGB).

Werden die mich wegen 0.08€ Kaugummis anzeigen?

Es handelt sich hier um ein Antragsdelikt, insofern müsste Strafantrag gegen dich gestellt werden. Normalerweise macht sich ein Unternehmen nicht diese Mühe, insbesondere wenn bereits eine Fangprämie bezahlt wurde.

Du hast hier aber sowieso nichts zu befürchten. Das Ganze war dumm von dir und jeder Staatsanwalt würde davon ausgehen, dass du dies weißt und bereits durch das Erwischt werden deine Lektion gelernt hast. Selbst wenn gegen dich Strafantrag gestellt wird, würde das Verfahren also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gem. § 45 I JGG eingestellt werden, ersatzweise auch gem. § 45 II 2 JGG.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Es ist Diebstahl.

Wenn du 18 wärst, würde vermutlich die Polizei nichts weiter machen und die Ermittlungen eingestellt. Aber bei Minderjährigen gibt es oft eine Gerichtsverhandlung und ein paar Sozialstunden. Bei Minderjährigen werden auch so Lappalien oft verfolgt, aus erzieherischen Gründen. Kannst nur abwarten und Tee trinken. Bei Minderjährigen laufen die verfahren schneller als bei Erwachsenen, also kann sein dass du in den nächsten Tagen schon post kriegst mit einem Gerichtstermin die nächsten Wochen. Wenn in 2 Wochen garnichts kommt, würde ich nicht mehr mit was rechnen.


isisisiid 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 22:46

Bin aber nicht da in zwei Wochen. Was mache ich dann wenn ich einen Termin habe

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jort93  27.07.2024, 23:30
@isisisiid

Du schreibst denen dass du nicht da bist, am besten mit flug/zugtickets als nachweis. Kann man dann verlegen.
Du brauchst auf jeden fall irgendeinen nachweis dass die reise schon vor festsetzung des termins geplant war.

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Wieso schnell antworten, die 50 Euro sind doch schon weg, das war dumm. Wovor hast du noch Angst? Ich kenne das so, wenn man etwas Schlimmes macht, dass einen Gewissensbisse packen können, sobald man erwischt wurde. Aber selbst, wenn irgendein Depp jetzt meinen würde, das gehört bestraft, ist das doch eh nichts, wo dich Gewissensbisse plagen?

Und nein, da passiert nichts. Aber ob sie dich anzeigen, können logischerweise nur die selbst wissen, und du dann bald auch.


isisisiid 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 22:41

Ja wegen meinen Eltern

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Rechtswegen  27.07.2024, 22:42
@isisisiid

Steh einfach dazu. Du bist halt der Meinung, zwei Kaugummis wären nicht schlimm – dann kannst du das auch so vor deinen Eltern vertreten. Oder ändere vielleicht doch deine Meinung, dass das nicht in Ordnung sei. Für dich spricht, dass die Packung eh schon offen war. Dagegen spricht, dass es trotzdem nicht dir gehört hat. Aber dafür kommt keiner in die Hölle, wenn man das so oder so sieht. Und schlimmer ist definitiv, dass sie dir 50 Euro dafür abgeknöpft haben.

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Ich habe diese zwei Kaugummis im Laden konsumiert aber sie nicht rausgenommen.

Dann erklär mal, wie Du die konsumiert hast, wenn Du die nicht rausgenommen hast.

Ich glaube, das was man früher "Mundraub" nannte, gibt es heute nicht mehr. So gesehen war es Diebstahl.

Ich musste ihm meine Informalien geben

Personalien musstest Du ihm geben. Siehste, lernst auch gleich was.