Meinung des Tages: Strafverfolgung vs. Privatsphäre - wie bewertet Ihr das geplante Gesetz zur "Chatkontrolle"?

Am heutigen Donnerstag könnte der Europäische Rat die sog. "Chatkontrolle" auf den Weg bringen. Während Befürworter darin ein adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz sehen, befürchten Kritiker ein mögliches Instrument zur Massenüberwachung...

Kinderpornographie im Netz als akutes Problem

Laut der EU-Innenkommissarin YIva Johansson hat die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet ein inzwischen pandemisches Ausmaß angenommen. Laut einer Meldung des amerikanischen National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) haben sich die Meldungen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen binnen der letzten zwei Jahre verdoppelt. Das NCMEC bekommt von Facebook oder Instagram freiwillige Hinweise auf etwaigen sexuellen Missbrauch und leitet diese an die Behörden in den entsprechenden Ländern weiter.

Laut BKA hat die Organisation im Jahr 2022 136.437 mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch mit deutschen Tatverdächtigen gemeldet. 89.844 davon haben sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Meldungen dem BKA zufolge auf 180.287 erhöht; die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle blieb dabei mit 89.336 - trotz vieler Falschmeldungen - weiterhin alamierend hoch.

Die Mechanismen des Internets mit seinen zahlreichen Plattformen, Messengern oder Filehostern haben die Verbreitung von kinderpornographischem Material in den letzten Jahren immens beschleunigt. Hinzu gesellt sich der kritische Umstand, dass entsprechendes Material inzwischen oft leichtfertig und unwissend auch von Jugendlichen und Kindern via Messenger geteilt wird. Um die Verbreitung im Internet künftig zu unterbinden, möchte der Europäische Rat ein neues Gesetz auf den Weg bringen...

Die Pläne der "Chatkontrolle"

Im Kern soll das geplante EU-Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren in Brüssel diskutiert wird, Google, Meta und co. dazu verpflichten, Bild- und Videoinhalte mithilfe von KI-Tools automatisch mit einer Datenbank von bekanntem kinderpornographischem Material abzugleichen. Sofern es einen Treffer gibt, sind die Betreiber verpflichtet, den Fall an eine zuständige Behörde weiterzuleiten. Die KI soll ferner dazu eingesetzt werden, mögliches neues kinderpornographisches Material zu erkennen. Inwieweit die Technik zuverlässig funktioniert, ist bislang nicht bekannt.

Die Ratspräsidentschaft plant, das Durchsuchen nach möglichem Missbrauchsmaterial für alle Nutzer verpflichtend zu machen. Nutzer können dem zwar grundsätzlich widersprechen, sollen bei Ablehnung allerdings nicht mehr in der Lage sein, Bild- und Videomaterial zu versenden.

Zweifel & Kritik am Vorhaben

Insgesamt 36 Politiker aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten gewandt und dafür ausgesprochen, das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz, so die Kritiker, sei nicht mit den europäischen Grundrechten und Normen vereinbar.

Auch FDP und Grüne lehnen das EU-Gesetz prinzipiell ab. Justizminister Marco Buschmann verwies u.a. auf unsere diktatorische Vergangenheit sowie die Wichtigkeit, dass die Privatsphäre bzw. die private Kommunikation von staatlicher Seite aus unbedingt zu schützen sei. Das Instrument würde ungerechtfertigter Überwachung am Ende des Tages Tür und Tor öffnen. Weiterhin seien die geplanten Maßnahmen nicht zielgenau und könnten zu falschen Verdächtigungen führen. Sinnvoller sei es, so die Gegner des Vorhabens, wesentlich mehr Ressourcen sowie eine bessere Koordination der Strafverfolgungsbehörden in Europa bereitzustellen.

Einige Anbieter wie die Betreiber der Nachrichtendienste Signal und Threema haben bereits angekündigt, die EU bei Inkrafttreten des Gesetzes verlassen zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das geplante Gesetzesvorhaben?
  • Sollte der Datenschutz bei der Strafverfolgung von möglichem kinderpornographischem Material evtl. zurückweichen?
  • Wärt Ihr bereit, den Zugriff auf Eure versendeten Fotos & Videos im Sinne des EU-Vorhabens zu erlauben?
  • Überwiegt für Euch der strafrechtliche Nutzen oder die Gefahr ungerechtfertigter Überwachung?
  • Welche rechtlichen und technischen Alternativen zur Eindämmung der Verbreitung von kinderpornographischem Material wären Eurer Meinung nach denkbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesetz-kindesmissbrauch-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ueberwachungsvorwuerfe-letzter-kampf-um-die-chatkontrolle,UG7o7dZ

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

https://www.zeit.de/digital/2024-06/chatkontrolle-kindesmissbrauch-ablehnung-deutschland

Bild zum Beitrag
Ich finde das Vorhaben kritisch, weil... 85%
Ich finde das Gesetz gut, da... 11%
Andere Meinung und zwar... 4%
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Wie kann der Islam zu Deutschland gehören, wenn die Kultur und Geschichte des Landes überwiegend christlich geprägt sind?

Der Islam gehört nicht zu Deutschland, weil er zahlreiche Probleme mit sich bringt, die unserer Gesellschaft schaden. Er fördert Werte und Normen, die im Widerspruch zu den Prinzipien der Demokratie und Menschenrechte stehen. Besonders Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter werden systematisch untergraben. Frauen sind oft gezwungen, sich strikten Kleidervorschriften zu unterwerfen und patriarchalischen Strukturen zu folgen, die ihre Freiheit und Selbstbestimmung einschränken. Dies zeigt sich deutlich in vielen muslimischen Gemeinschaften, wo traditionelle Rollenbilder dominieren und Frauen weniger Rechte haben.

Der Islam führt zudem zu sozialer und kultureller Segregation. Muslime neigen dazu, sich in Parallelgesellschaften abzuschotten, was die Integration erheblich erschwert. Diese Abschottung begünstigt die Bildung von Ghettos, in denen eigene Gesetze und Regeln herrschen, die nicht mit dem deutschen Rechtssystem übereinstimmen. Studien zeigen, dass in einigen Stadtteilen Deutschlands diese Parallelgesellschaften existieren, wo der deutsche Staat kaum noch Einfluss hat.

Ein weiteres Problem ist das erhöhte Sicherheitsrisiko, das der Islam mit sich bringt. Die Anzahl der religiös motivierten Gewaltakte und Terroranschlage, die von islamistischen Extremisten verübt werden, ist alarmierend. Radikalisierung und religioser Fanatismus stellen eine ständige Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Beispiele hierfür sind die zahlreichen Terroranschläge in Europa, bei denen radikale Muslime als Täter identifiziert wurden.

Die Ausbreitung des Islams stört zudem den religiösen Frieden in Deutschland. Die zunehmende Islamisierung fördert religiöse Spannungen und Konflikte, die das Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften beeinträchtigen. Dies zeigt sich in der wachsenden Zahl von Konflikten zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland.

Schließlich behindert der Islam den Fortschritt und die Modernisierung Deutschlands. Die religiösen Dogmen und die Ablehnung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch viele Muslime stehen im Gegensatz zu den Prinzipien der Aufklärung und des Fortschritts, auf denen unsere Gesellschaft basiert. Dies zeigt sich in der oft negativen Haltung gegenüber Themen wie Geschlechtergleichheit, wissenschaftlicher Forschung und persönlicher Freiheit.

Aus diesen Gründen gehört der Islam nicht zu Deutschland. Quellen wie Studien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Berichte des Verfassungsschutzes und wissenschaftliche Analysen zur Integration und Radikalisierung in Europa belegen diese negativen Auswirkungen des Islams auf unsere Gesellschaft.

Quellen:

  1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  2. Berichte des Verfassungsschutzes
  3. Studien zur Integration und Parallelgesellschaften in Deutschland
  4. Berichte über Radikalisierung und religios motivierte Gewalt in Europa
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