Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

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