Hallo,
muss ich als neuer Eigentümer rückwirkend die Grundsteuer B an den ehemaligen Eigentümer bezahlen?
Folgende Situation:
Unterzeichnung des Kaufvertrages am 17.11.2017 . Rechtlicher Eigentumswechsel (nachdem der Notar seine Aufgabe vollendet hatte) 16.01.2018 . Grundabgabenbescheid nach Eigentumswechsel durch die Stadt ab 01.02.2018 .
Der ehemalige Eigentümer fordert nun Rückerstattung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 .
Wie verhält sich das ganze nun?
Seit 01.02.2018 wird uns folgendes berechnet:
Abfallentsorgung
Niederschlagswasser
Straßenreinigung
Winterdienst