An Nachzahlung beteiligen oder nicht?

5 Antworten

Ich wuerde es nicht zahlen. War ja schliesslich ausdruecklich anders vereinbart.

Das schliesst aber nicht gaenzlich aus, dass ich ihm das Geld vielleicht aus freundschaftlichen Gruenden schenken wuerde, wenn ich es uebrig haette. Dann aber auch nur den Teil, den er selbst mehr zahlen muss als bei einer an der Anzahl aller damaligen Bewohner orientierten Beteiligung und nicht auch den auf die andere Hauptmieterin entfallenden Teil (mit der bist du ja anscheinend nicht so dicke). Also wenn die Gesamtkosten beispielsweise 300 Euro betragen und bei einer Aufteilung auf 3 Personen jeweils 100 Euro zu zahlen waeren, nicht mehr als die 50 Eure, die er bei einer Aufteilung auf nur 2 Personen mehr zahlen muss.

Dies aber auch nur, wenn ich wirklich gut mit ihm befreundet waere und ihm da ein wenig helfen moechte.

Ich würde aus meiner Situation aus entscheiden. Wenn ich z.B. das Geld gerade da habe und das nicht brauche, würde ich das ganze machen. Wenn ich aber selbst wenig Geld habe, würde ich das nicht machen. Außerdem würde ich mir überlegen, wie der Vermieter so zu mir war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Marilyn00 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 12:54

Das ist die Sache: die andere Hauptmieterin war einfach schrecklich und ich hab mich nicht mehr in die WG getraut wegen ihr. Sie war immer so schlecht gelaunt und hat das an mir ausgelassen, hatte auch ständig ihre Finger in meinen Sachen in der Küche und hat am Ende auch noch Wohnungsbesichtigungen in meinem Zimmer gemacht, ohne mich zu fragen. Ausserdem hat sie immer darauf geachtet dass man nicht zu lange duscht etc....

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Mal rechtlich gesehen, für was konkret sind die Kosten? Und was genau würde im Mietvertrag vereinbart, was in der Miete inklusive ist.

Unter Betriebskosten fallen zB Heizung, Wasser / Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister.

Nicht unter Betriebskosten fallen Strom, Internet etc.

Das heißt, man müsste schauen, für was genau die 100€ verlangt werden. Und dann schauen, ob diese bereits mit der Miete abgegolten wurden oder nicht.

Wenn diese mit der Miete abgegolten würden, dann tut es mir leid, dann ist es Pech für den Anderen. Man hat sich drauf verständigt, die Wohnung mit diesem Vertrag unzerzuvermieten. Der Vertrag wurde wahrscheinlich sogar vom Hauptmieter aufgesetzt. Er wurde von allen Parteien freiwillig unterschrieben und das gilt dann jetzt auch. Das ist halt das Risiko, das der Hauptmieter trägt. Und, er hatte ja die Wahl. Er hätte ja einen anderen Vertrag aufsetzen können. Muss man halt lesen, was man unterschreibt.

Zahlen. Als Teil einer WG bedeutet es exakt das, was eine WG ausmacht. Man teilt sich eine Unterkunft und teilt auch die Kosten. Moralisch wärest du also in der Pflicht.


DerCaveman  22.09.2020, 12:54

Aber doch nicht, wenn mit dem Vermieter (hier also dem Hauptmieter) ausdruecklich anders vereinbart wurde.

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Idiealot  22.09.2020, 12:59
@DerCaveman

Eine Nachzahlung ist doch etwas völlig anderes. Da wurde XYZ eben mehr verbraucht. Dies lässt sich ja überprüfen. Wenn der Vermieter ein angenehmer Mensch ist, dann erscheint es mir moralisch in Ordnung. Rechtlich wäre man durchaus raus.

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