Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Teilnahme eines Seminares verweigern, weil dieses fachlich nicht in erster Linie zum täglichen Arbeitsablauf gehört?

Hallo zusammen,

wie im Titel beschrieben geht es mir um die Fragestellung, ob der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Seminar, das zugegebenermaßen auch nicht für die tägliche Arbeit benötigt wird, jedoch eine schöne Ergänzung zum Erlernen neuer Methoden wäre, verweigern? Da die Beantwortung dieser Frage evtl. von mehreren Faktoren, wie Größe des Betriebs, abhängt, hier ein paar Fakten zur besseren Entscheidungsfindung:

Mitarbeiteranzahl des Betriebs: Etwas über 1000 Dauer des Seminars: 2 Tage jeweils ca. 8 Std. Einfache Entfernung vom Seminarort zur Dienststelle: ca. 110 km Inhalt der täglichen Arbeit: buchhalterische Tätigkeiten (keine Präsentationen erforderlich) Thema des Seminars: Lampenfieber abbauen, Erlernen von Präsentationstechniken

Meine Meinung dazu ist, dass der Mitarbeiter ja nicht immer nur Seminare belegen muss, die auf sein Fachgebiet basierend sind, sondern der Arbeitgeber es doch befürworten sollte, wenn der Mitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen möchte, um neue Methoden zu erlernen. Vielleicht habt ihr eine andere Meinung dazu oder ihr könnt mir einen Ratschlag geben oder aber auch evtl. mitteilen, ob man sich auf Rechtsvorschriften o. ä. berufen kann. Ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm gibt es zwar, jedoch bietet dieses ein Seminar von o. g. Inhalt nicht an.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch schon einmal :-)

LG Senso

Arbeitsrecht, seminar, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebskosten, Fortbildung, Mitarbeiter, Weiterbildung, personalkosten

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