Vermietete Wohnung verkaufen Mieter stellt sich quer

Hallo zusammen, vor neun Jahren hat mein Vater eine Eigentumswohnung gekauft und der Eigentümer ist als Mieter drin geblieb. Er zahlt die Miete zwar nicht immer pünktlich, aber immer im laufenden Monat.

In der Zwischenzeit ist mein Vater gestorben und meine Schwester und ich haben die Wohnung geerbt. Wir möchten diese nun verkaufen und haben seit ca. 3 Monaten die Wohnung im Internet.

Da wir beide sehr weit entfernt wohnen, hat uns der Mieter die Erlaubnis gegeben, seine Nummer an Interessenten weiter zu geben.

Jetzt haben wir von Interessenten erfahren, dass er immer irgendeine Ausrede hat, die Besichtigung zu verschieben. Außerdem macht er die Wohnung unwahrheitsgemäß schlecht und behauptet, dass er nur noch in der Wohnung wohnt, weil er ne negative Schufa hätte. Die Wohnung ist aber in sehr gutem modernisierten Zusatand.

Wenn meine Schwester und ich anrufen geht er über Wochen nicht ans Telefon, drückt uns weg, oder legt auf.

Wenn wir die Wohnung als Kapitalanlage werkaufen würden, bekämen wir ca. 25.000 Euro weniger. Desweiteren verliert die Wohnung laut Makler ca. jährlich ca. 1,5 % an Wert.

Des weiteren ist uns zu Ohren gekommen, dass er ein Gewerbe auf die Wohnung angemeldet hat, was in der Wohnanlage aber untersagt ist.

Wie können wir uns wehren, damit wir in der Sache mal weiterkommen.

Schon mal vielen Dank und beste Grüße

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Wohnungskündigung nicht Fristgerecht eingegangen & um einen Monat verschoben.Kündigung dann Nichtig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung am 30.12.2010 bei der post (ohne Einschreiben) abgegeben. Die Kündigung haben wir zum 31.03.2011 ausgesprochen. Laut Vermieter kam die Kündigung jedoch erst zwei Wochen später, also Mitte Januar an. Das Kündigungsdatum wurde somit nicht akzeptiert und vom Vermieter auf den 30.04. verschoben. Da ein Wohnungswechsel einen Monat später für uns jedoch nicht mehr in Frage kam, bzw. sowohl zeitlich, als auch finanziell möglich ist, haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir seinen Widerspruch bzgl. der Kündigungsfrist anerkennen, jedoch die Kündigung zum 30.04. nicht aufrechterhalten wollen, sondern das Mietverhältnis unter diesen Umständen auch über den 30.04. hinaus fortführen möchten. Der Vermieter möchte die Kündigung nun jedoch aufrecht erhalten, da er die Wohnung verkaufen möchte. Egal ob vermietet oder unvermietet. Er hat uns eine Verlängerung bis 31.07. eingeräumt. Jedoch haben wir nun weder eine neue Wohnung in Aussicht, noch Zeit uns darum zu bemühen, geschweige denn momentan Geld für Umzug, Kaution und Makler.

Meine Frage nun: Ist die Kündigung auch dann noch gültig, wenn der Vermieter das Kündigungsdatum nicht anerkennt und um einen Monat nach hinten verschiebt, weil der Brief zu spät eingegangen ist? Oder ist die Kündigung dann nichtig, wenn ich das verschobene Datum nicht akzeptiere?

 Vielen Dank vorab!

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