Guten Tag, nach dem Verlust des Schlüsselbundes (verursacht durch mich), will mein Vermieter das Schloss austauschen lassen. Sachverhalt: Es wohnen 6 Mietparteien im Hauseingang. Es werden die Hauseingangs-, Hintertür- und Kellertürschlösser ausgetauscht die jedoch mit dem gleichen Schlüssel zu öffnen sein werden. Es wird nicht das Wohnungsschloss ausgetauscht (obwohl es ebenfalls dem Vermieter gehört). Es wird offensichtlich ein hochwertigeres Schloss (höhere Sicherheitsstufe) eingebaut mit deutlich höherer Anzahl an Schlüsseln. Meine Haftpflichtversicherung übernimmt von den anfallenden 500€ - 345€. Meine Fragen: Darf der Vermieter mir eine Rechnung über die restlichen 155€ stellen? Muss der Vermieter das Wohnungstürschloss nicht ebenfalls austauschen lassen?
Bitte antworten mit Quellenangabe a lá "§soundso"