Die Zufahrt zum Innenhof, ist a) Rettungsweg, b) Rangierfläche für ein Stellplatz+2xCaportplatz (1x Mieter, 1x Vermieter)+2xGaragenausfahrt (Vermieter) , Betriebsfläche (Vermieter) zum Be-&Entladen. Es können nur direkt vor unserer Garage zwei PKW halten wenn wir (Vermieter) nicht aus der Garage müssen gleichzeitig wäre die Zufahrt zu Caport sowie der Stellplatz gut befahrbar. Ein parken auf dem Hof ohne einen zuzustellen ist also nicht möglich. Den Mietern wurde ein Caportplatz und ein Stellplatz vermietet. Es gibt keinerlei Genehmigung/ Erlaubnis zum halten, befahren, laden anderer PKW in dem Innenhof. Bis zu diesen Mietern hat es noch nie Probleme gegeben. Die Mieter (Fam. 2E.+2J) sind der Meinung ihre Gäste/ Besucher hätten das Recht unseren Innenhof zu befahren und Fahrzeuge abzustellen zum be-&entladen.

Wir möchten das nicht, haben keine Erlaubnis dazu gegeben und finden dies recht unverschämt, da wegen des Betriebs eine Zu-&Abfahrt öfters, sofort nötig ist.

Wer kann dazu informell beitragen und uns einen Rat geben. Danke Wag.