Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

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Vermieter schickt mir keinen Mietvertrag: Was kann ich machen?

Hallo Ich bin Ende September in meine neue Wohnung gezogen . Zur Übergabe sagte der Vermieter er schickt mir den Mietvertrag per Post. Habe danach angerufen und nachgefragt . Da sagte er ich bekomm den erst wenn meine nachgemachten Schlüssel da sind. Diese waren 3 Wochen nach Einzug da. Der Hausverwalter hat ihm am Telefon auch nochmal darauf hingewiesen das er den Mietvertrag raus schicken soll.

So... letzte Woche habe ich angerufen und gefragt was nun ist. Er hätte ihn anfang November raus geschickt. Bei mir ist nie was angekommen.
Auch jetzt , 1 Woche später , immer noch nichts.

Oktober war Mietfrei da ich die Wohnung erstmal entkeimen und komplett renovieren musste. Das Problem ist , ich kann nicht mal Miete zahlen. Ich habe keinerlei Kontodaten noch Adresse oder sonst was. Am Telefon sagte er Er hätte schon mitbekommen das ich nicht gezahlt habe. Ja wie auch ? Brieftaube?

Wohn nun fast 2 Monate hier... Und er schafft es nicht den Vertrag los zu schicken. Das ich die miete für November nach zahlen muss , ist mir klar. Aber kann ich irgendwo anders vorgehen ? Mehrmaliges Aufforderen hat ja nichts gebracht .

Könnte ja nicht mal den Mietvertrag kündigen. So ohne Adresse ....

Wie oft soll ich den mann denn noch Anrufen? Könnte ja nicht mal zum ende des Monats einfach ausziEhen. ..

Vielleicht hat jemand tipps.

Und bevor jetzt kommt Beim Einwohnermeldeamt fragen .... Ich habe ja nicht mal einen Namen. .. Habe von dem Mann nichts....

Danke schon mal für die Hilfe.

Liebe grüße

Mieter, Vermieter, Mietvertrag

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