Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

Hallo zusammen. Diese Frage richtet sich an Vermieter.

Ich habe ein EFH mit 140qm Wohnfläche, Garten, Nebengebäude etc. vor 1,5 jahren an eine 6-Köpfige Familie nebst 2 Katzen vermietet. Diese waren in Not (Irreparabler Wasserschaden in der vorherigen Wohnung), und brauchten schnell eine Bleibe.

Seinerzeit wollte ich das Haus eigentlich zum Ortsüblichen Mietpreis vermieten (wären regulär 900 € Kaltmiete gewesen). Da die Familie aber auf Hartz IV Leistungen angewiesen war (Mutter ohne Job wegen der Kinder, Lebensgefährte in Ausbildung), und wir auch befreundet waren, einigten wir uns vorläufig auf die ortsüblichen Mietobergrenzen. Seinerzeit 540 €. Im Gegenzug kümmerte sich die Familie Teilweise um Renovierung, Instandhaltung der Grünanlagen, etc..

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Mittlerweile hat sich aber einiges Geändert :) Die Mutter war erneut Schwanger...das Kind ist jetzt 5 Monate alt, und Der Lebensgefährte hatte auch 2 Kinder aus erster Ehe, die nun Ihm zugesprochen wurden. Dies sind Letzte Woche im Haus "Eingezogen". Also mal eben 3 Personen mehr, nun sind es 9.

Gleichfalls haben sich die Mietobergrenzen erhöht, so dass ich bei einer Neuberechnung auf 795 € komme.

Nun die Frage: Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt? Meine Mieterin würde mir auch gerne den gefallen tun, das so Einzureichen, das sich nach eigener Aussage "bissl blöd" vorkommt, weil ich sie für diesen Vergleichsweise lächerlichen Mietpreis dort wohnen lasse.

Freue mich auf Feedback. Gruss

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Hartz IV, Jobcenter, Mietobergrenze
Welche Rechte habe ich nach Wasserschaden?

Hallo zusammen.

Wir hatten vergangene Woche einen erheblichen Wasserschaden, da auf dem (schlecht bis gar nicht isolierten) Dachboden über uns ein Wasserrohr gefror und platze. Das Wasser lief an mehreren Stellen stark durch die Decke und Wände in Schlafzimmer, Büro und Bad. Wir haben es glücklicherweise schnell bemerkt, dennoch lief das Wasser teilweise bis ins Erdgeschoss (Wir leben in der 2. Etage). Nachdem der erste Schock verdaut ist gehen nun die Aufräumarbeiten los. Das heißt die Tapeten an Decke und Wänden in Büro und Schlafzimmer wurden entfernt, und es wurden mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese dürfen wir über Nacht ausstellen. Mittlerweile ist unser Wohnzimmer (zusammen mit der Küche der einzige unversehrte Raum) umfunktioniert zu einem Möbel- und Kleidungslager, der auseinandergebaute Kleiderschrank versperrt den Flur. Zudem hat sich schon jetzt ein sehr unangenehmer modriger Geruch im Schlafzimmer breit gemacht gepaart mit der heißen, trockenden Luft der Trocknungsgeräte. Diese sollen ca. 3 Wochen bleiben, danach beginnt dann voraussichtlich die Renovierung.

Langsam wird uns das Ganze nun doch zu viel. Der Geruch lässt uns kaum schlafen, die Räume sind völlig zweckentfremdet und das Wohnzimmer kaum noch betretbar. Wir leben quasi auf einer Baustelle, der Vermieter zeigt sich da leider recht uneinsichtig und ist der Meinung wir können hier leben wie bisher.

Haben wir als Mieter hier in irgendeiner Form das Recht Ersatz für die Wohnung zu verlangen (Hotel?)? Oder ggf. auch nur eine Mietminderung? Für ein paar Tage wäre das Ganze kein Problem, aber drei Wochen können so schon recht lang werden.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Wohnung, Mieter, Mietminderung, Rechte, Gesetz, Rohrbruch, Wasserschaden
Muss der Mieter bei der Wohnungs Übergabe beim Auszug anwesend sein?

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:

Ich besitze eine Wohnung die zur Zeit noch vermietet ist. Diese wird diese Woche aber noch geleert. Leider hatte ich bei der Mieter (Arzt/Ärztin) Auswahl kein Glück gehabt. Es gibt seit dem Einzug nur Probleme mit dem Mieter. Dazu muss ich erwähne das Ich im Haus auch unten wohne. Somit habe ich einiges mitbekommen. Ich nenne mal ein paar Beispiele:

Untermieter einfach ohne Einverständnis einziehen lassen. Nachts laute gestreite. Polizei ist sogar paar mal von mir angerufen worden. ( bin wirklich kein Nörgler aber in dem Fall kamen geschreie vom Kind. Und darum hatte ich Angst) Garagen Tor kaputt gefahren aber nix gemeldet. Eine Monatsmiete nicht bezahlt. Weil angeblich in der Wohnung Sachen nicht erneuert wurden. Was aber nicht stimmt. Es gibt noch mehr Sachen aber das müsste anfangs reichen denke ich.

Auf immoscout habe ich die Anzeige gesehen bei der ein untermieter gesucht wurde. Dort waren Bilder von der Wohnung drinne. Man konnte auf den Bildern schon sehen das die Eingangstür von innen eingetreten wurde etc.

Die Wohnung wurde beim Einzug in einem tadellosen Zustand übergeben. Komplett renovierte Wohnung sogesehen.

Das ganze läuft auch schon über den Anwalt.

Es ist zum Entschluss gekommen das die Wohnung zwangsgeräumt werden muss .

Nun wurde dem Mieter/in vom eigenen Anwalt gesagt das der Schlüssel einfach im Briefkasten eingeschmissen werden soll.

Wie sieht es mit der Beweislast aus?

Ich gehe nicht davon aus das die Wohnung in einem tadellosen Zustand ist.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern?

Ich bin über jede Info dankbar.

Schönen Abend allen zusammen.

Lg

Mieter, Recht, Vermieter
Laminat/Parkett Schaden (durch Kondenswasser!) - was muss ich zahlen?

Hi leute,

ich habe bis vor kurzem eine Wohnung angemietet.

Ich war dort für 15 Monate zur Miete.

Der Vermieter hat nun bei der Übergabe bemängelt, dass das Laminat ausgetauscht werden muss, weil ein Schaden im Bereich des Fensters ist.

Er will das nun, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das selbst machen werde, um kosten zu sparen ,dass das Laminat durch eine Fach Firma ausgetauscht wird.

Nun ist es so, dass der Schaden durch Kondenswasser kam -Die Wohnung hat nur ein Fenster - ,ansonsten ist das Laminat in Ordnung.

Das Laminat :

  • ist bereits 10 Jahre in der Wohnung
  • hat ca 4-5 Vormieter erlebt
  • hat eine leicht dunkle Verfärbung nur im Bereich des Fensters.(nichts ist aufgequollen, die Struktur ist so wie immer)
  • wurde meines Wissens nicht renoviert in der Zeit

Er behauptet auch es sei Parkett, wo ich mir nicht sicher bin, weil doch sehr leicht kratzer in das wasauchimmer gingen.

In meiner neuen Wohnung habe ich Parkett, den Unterschied merke ich täglich.

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals um eine Einbau Rechnung gebeten (damit ich schriftlich habe, wie alt und was das Ding nun ist), die er schön ignoriert hat, um mir dann anschließend den Einsatz einer Fach-Firma anzukündigen.

Nun meine Frage...

Darf er das?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Meinem Empfinden nach, ist das hier ganz schön hart, den gesamten Preis von mir zu verlangen.

Ebenfalls empfinde ich das Verhalten als unangebracht...

Ich würde mir hier einen Anwalt nehmen, denke ich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Grüße

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