Mieter als Drittschuldner?

Hallo Zusammen

Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 minderjährigen Kindern und Mieter in einem Einfamilienhaus. Nun hat meine Vermieterin Streit mit einem mir auch bekannten Handwerker dessen RG sie nicht bezahlt hat. Heute hatte ich Besuch von dem GV. Er hat mir eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebracht indem ich als Drittschuldner eingetragen bin. Nun sagte mir der GV ich muss die Miete bis zur vollständigen Bezahlung an den Anwalt der Handwerkers überweisen.

Ich habe dann meine Vermieterin mit der ich eigentlich ein gutes Verhältnis habe, angerufen. Sie hat mir ausdrücklich zu verstehen gegeben ich habe die Miete weiterhin an sie zu zahlen, da wir beide ja einen Vertrag haben und sollte ich das Geld trotzdem an den Handwerker bezahlen, wäre das mein privates Vergnügen.

Sie ist Rentnerin und eine von diesen Reichsbürgern und hat kein eigenes Konto mehr. Das Geld überweise ich jeden Monat an das Konto ihres Lebensgefährten. Es ist mir schon klar, dass sie im Unrecht ist und ich das Geld an den Handwerker bezahlen müsste, aber nun könnte sie mir als Vermieterin ja das Leben schwer machen indem sie anfängt mich irgendwie zu schikanieren.

Nun meine Frage, wie ist das? muss der GV nicht zuerst von meiner Vermieterin den EV abnehmen um zu erfahren wo und was sie besitzt. z.b. fährt sie einen Mercedes und hat 2 Häuser. Und wenn sie Ihre Post ungeöffnet zurück schickt, muss sie dann nicht trotzdem den EV abgeben? Oder kann der Gläubiger nicht mit seinem Titel eine Grundschuld an einem Ihrer Häuser eintragen lassen oder ihr Auto pfänden lassen?

Gibt es noch einen anderen Weg als den, dass alles auf meinem Rücken ausgetragen wird?

Da ich Alleinerziehend mit 2 Kindern Hund und Katze hier relativ günstig in dem Haus wohne, würde ich auch gerne weiterhin in einem guten Verhältnis hier wohnen bleiben.

Was genau würde mir passieren wenn ich das Geld nicht an den Rechtsanwalt des Handwerkers überweise?

Mieter, Recht, Pfändung
Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag

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