Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

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Angst zu kündigen, was hilft?

Hallo zusammen,

im Januar habe ich innerhalb eines großen Unternehmens die Abteilung gewechselt.

Zuvor habe ich meine Ausbildung als Fachinformatiker in einer anderen Abteilung abgeschlossen. Seit sechs Monaten bin ich nun in der neuen Abteilung tätig, die nicht im IT-Bereich liegt. Aufgrund einer starken Unterbesetzung soll ich dort unterstützen und da mich die alte Abteilung nicht nehmen konnte, ging ich dorthin. Ein einziger Kollege in diesem Bereich(Zahlungsverkehr 🤮), der seit 8 Jahren dort arbeitet, ist für meine Einarbeitung zuständig, hat aber kaum Zeit dafür. Er ist ständig gestresst, macht Überstunden und reagiert sehr gereizt. Bei jeder Kleinigkeit wird er laut und kommt kaum zur Ruhe, was dazu führt, dass ich Angst habe, während der Einarbeitung Fragen zu stellen.

Persönlich verstehen wir uns jedoch gut, doch sobald es um Arbeitsthemen geht, funktioniert nichts mehr. Meine Chefin sieht mich als "Hoffnungskandidat", da ich endlich Unterstützung in diesem stark unterbesetzten Bereich bringe, was zusätzlichen Druck auf mich ausübt, hat mich auch schon zu 3 Schulungen geschickt die insgesamt 9500€ gekostet haben, was mich noch mehr daran hindert kündigen zu können aufgrund von Schuldgefühlen(?).

Ich fühle mich mit den Aufgaben nicht wohl, sehe keine Zukunft für mich in dieser Abteilung und glaube, dass ich dort mein Potenzial nicht entfalten kann.

Leider habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende, das heißt entweder jetzt zum 30.09 oder dann zum 31.12.

Meine Chefin ist ständig in Meetings, und ich möchte nicht als "Petze" die sich beschwert da stehen. Ich bin nicht auf Konfliktlösung aus, da ich dort sowieso nicht meine Stärken sehe.

Was soll ich tun? Ich bin 25 Jahre alt, und habe keinen neuen Vertrag in der Hand. Notfalls gehe ich beim Aldi arbeiten, ist mir relativ egal als Überganglösung, aber wie bekomme ich die innere Blockade weg? Ich würde die Ankündigung zum Kündigungswunsch sowieso per Teams(online) machen, bei meiner Chefin und meinem Einarbeiter, da wir sehr selten im Büro sind. Die Kündigung selbst würde ich natürlich bei der Personalabteilung schriftlich abgeben.

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Mietrecht Renovierung?

Hallo ihr lieben wir sind im Oktober 2023 in ein älteres stark renoviertes Bauernhaus gezogen. Und wir mussten dort den kompletten oberen Stock renovieren 6 Zimmer.
Tapete abreisen Putz drauf dämmen Löcher und Risse zu spachteln etc. Und streichen

sowie in jedem Zimmer Teppiche raus reisen und neue Böden rein machen.

dies hat alles ein Bekannter gemacht der im Bau arbeitet seit 40 Jahren und es sind erhebliche Unterschiede zu erkennen besser gesagt jeder Raum ist nicht mehr wiederzuerkennen wir haben ca 4000€ aus eigener Tasche dafür bezahlt.

( im Vertrag ist nichts aufgesetzt das der Vermieter sich nicht daran beteiligt aber auch nicht das er sich daran beteiligt ).
nun nach 7 monaten haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Und das kann es ja nicht sein der Mietvertrag ist unbefristet und per email wurde auch vom Vermieter bestätigt das in den nächsten 10 Jahren keiner dort einzieht deswegen ist es langfristig…

jetzt möchten wir nachtrührlich die Kosten zurück die wir für das komplette Material bezahlen mussten sowie die Stunden für den bekannten.

allerdings war dies privat mit dem Bekannten er würde uns zwar seine Stunden nochmals aufschreiben bzw dies haben wir ja und auch was das Material gekostet hat aber genügt das auch wenn es nur privat war …?
und nicht mit einem Firmen Stempel …

Bitte um dringende Infos

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