Bewerbungsanschreiben- Kauffrau im Gesundheitswesen

Hallo ich möchte mich als Kauffrau im Gesundheitswesen bewerben, hier einmal das Bewerbungsanschreiben. Bin mir noch ziemlich unsicher, wie findet ihrs? es ist vermutlich zu lang...aber ich weiß nicht wie ichs besser forumlieren kann


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite Ihres Unternehmens beschreiben Sie die Möglichkeit, bei Ihnen eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen zum 1. August 2014 zu absolvieren. Gerne möchte ich mich Ihnen als Bewerberin vorstellen.

Ich habe großes Interesse daran meine Ausbildung in Ihrem Betrieb zu absolvieren, da sie ein leistungsstarkes und fortschrittliches Unternehmen sind und ich Flexibilität als auch Belastbarkeit zu meinen Stärken zählen würde.

Neben dem Umgang mit Kunden konnte ich während meines freiwilligen Praktikums in einer psychologischen Psychotherapiepraxis, auch einen Einblick in die kaufmännischen Tätigkeiten sammeln, wie zum Beispiel die Erfassung von Buchungsvorgängen.

Die Kombination von Kundenkontakt und verwaltungstechnischen Aufgaben ist sehr interessant und durch meine rasche Auffassungsgabe und Sorgfältigkeit sehe ich mich dieser Herausforderung gewachsen.

Durch meine anderen Praktika in sozialen Einrichtungen konnte ich mich selbst davon Überzeugen, dass ich Teamfähig bin und mich schnell auf unterschiedliche Menschen und Situationen einstellen kann.

Aufgrunddessen denke ich, dass ich gut für die Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen geeignet bin und würde mich freuen, wenn Sie mir die Chance auf ein persönliches Gespräch geben.

Bewerbung, Krankenkasse
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).

Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.

STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.

Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?

Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.

PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....

Steuern, Arbeitsrecht, Haushaltshilfe, Vertrag, Finanzamt, Krankenkasse, Steuerrecht, Student, Vertragsrecht

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