Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab

Guten Morgen,

ich habe folgenes Problem. Mein Ex-Arbeitgeber hat mich zum 15.07.2012 gekündigt. Ich war Vollzeit beschäftigt also auch Krankenversichert. Nun ist es aber so gewesen, dass mich der Ex-Chef nie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat, d.h ich konnte mich nie selbst versichern bzw, in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen werden, da mir die Krankenkasse gesagt hat, dass er mich immer noch nicht abgemeldet hat. Ich habe ihn immer wieder drauf angesprochen, ob er mich nun endlich abgemeldet hätte und ob ich sowas wie eine Abmelde Bestätigung bekommen könnte, dass ich mich nun endlich normal versichern könne. Er versicherte mir, ich sei abgemeldet. Krankenkasse sagte das Gegenteil.

Jetzt war ich vom 05.06 - 07.06.13 im Krankenhaus, komme nach Hause und bekomme am 13.06 einen Brief vom Krankenhaus,dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt weil ich seit dem 31.08.12 nicht mehr über den Arbeitgeber versichert bin, und möchte von mir nun die Krankenhauskosten erstattet haben.

Dann habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagte mir, dass mich mein Ex-Chef erst am 10.06.2013 rückwirkend für 1 Jahr von der Krankenkasse abgemeldet hat. Aber das ist doch nicht mein Problem bzw. meine Aufgabe mich darum zu kümmern,dass mich mein Arbeitgeber abmeldet ??

Vielleicht hat da jemand einen Ratschlag für mich bzw. Erfahrung mit sowas gemacht.

Vielen Dank saki0612

Arbeitgeber, Krankenkasse
Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN

Hallo, Meine Frau ist (seit einigen Jahren) dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der AOK krankenversichert. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und KKH versichert. Ergo zahlen wir beide Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches über meine Frau familienversichert ist. Bis zum Eintreten der Erwerbsminderung bei meiner Frau waren wir beide sv-pflichtig beschäftige Arbeitnehmer. Nach mißlungener Selbstständigkeit meinerseits, wechselte ich bei Wiederaufnahme einer sv-pflichtigen Tätigkeit zur KKH. Nun haben wir - genauergesagt meine Frau - seitens der AOK einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung erhalten. Insgesamt kassiert faktisch jetzt die GKV zum einen die Beiträge meiner Frau (wird ja von der GRV bezahlt) und die meinigen Beiträge auf Grund meiner Arbeitstätigkeit als Abhängigbeschäftigter. Unsere Einkommenssituation gesamt ist natürlich sehr weit unterhalb irgendwelcher Beitragsbemessungsgrenzen. Soweit ich recherchieren konnte ist meine Frau verpflichtet den Fragebogen auszufüllen (Mitwirkungspflicht). Nun die eigentlichen Fragen: - Kann und darf die Situation so bleiben wie sie ist? - Welche Rechtsfolgen wären möglich, wenn wir nichts unternehmen? - Wenn wir familienversichert wären, würde dies die Zahlungspflicht meiner Frau als dann Familienversichterte außer Kraft setzen und würde sich dies auf die Rentenhöhe auswirken? - Da m.E. beide sv-relevanten Umstände (Rente und sv-pflichtige Beschäftigung) genügen, um ein Versicherungsverhältnis in der GKV zu begründen sehe ich keine Pflicht zur Familienversicherung - ist diese Einschätzung richtig und an wen kann ich mich wenden, der neutral hierzu entsprechende Antworten liefern kann. Sehr komplex, sehr speziell, aber vielleicht kann da jemand ja was zu sagen... Vielen Dank hierfür Der Thorsten

Erwerbsminderungsrente, Familienversicherung, Krankenkasse, Sozialversicherungsrecht

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