kann die rentenversicherung eine berufliche reha anordnen wenn eine medizinische beantragt wird?

hallo,

meine krankenkasse hat mich aufgefordert einen antrag auf reha bei der rentenversicherung zustellen da nach ihrer einschätzung meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

der antrag bietet die option eine medizinische oder auch eine berufliche reha zubeantragen. sowie stationär oder ganztägig ambulant.

meine fragen lauten nun:

1.) kann die rentenkasse eine berufliche reha anordnen wenn ich eine medizinische reha beantrage falls sie dies angemessener hält? ist dies üblich?

2.) kann eine stationäre reha angeordnet werden wenn ich eine ambulante reha beantrage?

hintergrund ist, dass ich wohl in meinem erlernten beruf berufsunfähig bin. ich möchte daher umschulen sobald ich soweit wieder gesund bin. ich möchte gerne medizin studieren. ein studium (insb. von solcher dauer) wird denke ich aber mit sicherheit nicht im rahmen einer beruflichen reha unterstützt werden.

ich habe allerdings eine private berufsunfähigkeitsvericherung, deren leistung ich nun beantragt habe. die kann aber ihre leistung davon abhängig machen, dass ich eine ärztlich angewiesene reha wahrnehme (mitwirkungspflicht). wenn nun der ärztliche gutachter der rentenversicherung eine umschulung zu einem beruf nach seiner maßgabe vorschlägt könnte dies eine ungünstige situation für mich bedeuten.

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Arbeitsunfall, gekündigt, wer zahlt?

Hallo zusammen, eine wenig aussagekräftige Überschrift, aber ich wusste nicht wie ich all die offenen Fragen in einem verfasse.

So, ich hatte unter Tage (Bergwerk) einen Arbeitsunfall, mein Finger ist gebrochen. War auch dann sofort beim Werksarzt, der den Bericht für´s Krankenhaus geschrieben und es im Verbandsbuch eingetragen hat. Unfalldatum: 06.08.2013.. Am nächsten morgen habe ich den AG (Leihfirma) von dem Arbeitsunfall berichtet, der mich dann am nächsten Tag gekündigt hat. Da ich mich noch in der Probezeit befand, wurde ich fristgemäß, zum 14.08.2013, gekündigt. War auch nach Kündigungseingang sofort beim Arbeitsamt und bekam den Antrag zur Weiterbewilligung (Hartz IV).

So weit so gut, der Antrag wurde eingereicht, sowie die Durchschrift des Krankenscheins bei der Krankenversicherung.
Pünktlich zum 15.08.2013 (1.Tag der Arbeitslosigkeit), bekam ich dann meinen Krankenschein von der Krankenversicherung zurückgeschickt, mit der Anmerkung, dass ich bei der Krankenversicherung nicht mehr Mitglied bin.

Bis dato habe ich noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur und morgen, den 17.09.2013, bin ich nun genau seit 6 Wochen krankgeschrieben.

Letzte Woche bekam ich meinen Lohn für den Monat August, dieser wurde bis zum 14.08.2013 berechnet.

Nun meine Fragen: 1- Erhalte ich ab dem 15.08.2013, eine Lohnfortzahlung seitens der Berufsgenossenschaft? 2- Werde wohl noch weitere 2 Wochen krankgeschrieben, da der Fingerbruch nicht verheilt ist. Welche Leistungen sind dann nach 6 Wochen Krankheit zu erwarten? Und welcher Träger übernimmt das? 3- Ab wann tritt das Arbeitsamt in Kraft, bzw. habe ich ab dem 15.08.2013, Leistungsansprüche zu erwarten?

Werde auch gleich zur Krankenkasse fahren, um zu fragen, ob das Arbeitsamt die Unterlagen eingereicht hat und nun wieder Versicherungsschutz besteht.

Danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!..

Kündigung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Krankenkasse

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