Gesetzliche KK bei starker Progenie und Zahnimplantaten

Hallo,

also mein "Problem" ist das ich seit meiner Geburt unter starker Progenie leide, ich bin mittlerweile 24 Jahre alt und meine Zähne haben sehr darunter gelitten, 1. hatte ich sehr viel Angst vorm Zahnarzt (das heißt nicht das ich nicht putze, ich habe meine Zähne trotzdem so gut es geht gepflegt) 2. ist das Putzen eine schwierige angelegenheit da durch die Progenie meine Zähne alle schief und versetzt sind.

Meine Frage wäre, in wie weit würde mir die Gesetz. KK bei den implantats Kosten behilflich sein?

Bei der Progenie leisten sie vor der OP einen Zuschuss von 80% und nach abgeschlossener OP kriege ich meinen Anteil von 20% zurück erstattet, die zusatzleistungen natürlich nicht. Aber wie sieht es bei den Zahnimplantaten aus? Die "Schäden" stammen größtenteils nur durch die Kieferfehlstellung da ich meine Zähne ansonsten Pflege (okay ich habe auch eigenverschulden da ich nicht so oft zum ZA gegangen bin).

Gibt es da möglichkeiten hilfe zu bekommen von der GKK, die sollen ja nicht 100% übernehmen...

Ich hatte im Internet folgendes gefunden:

""*Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, gegossene Stiftaufbauten) in besonderen medizinischen Fällen

Die Kasse leistet Kostenzuschüsse, deren Höhe in der Satzung festgelegt ist, für festsitzenden Zahnersatz, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Dies ist insbesondere der Fall bei:

  1. Patient/innen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
  2. Tumorpatient/innen in der postoperativen Rehabilitation
  3. Patient/innen nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation
  4. Patient/innen mit extremen Kieferrelationen (z.B. extreme Progenie, Prognathie, totale Atrophie des Kieferkammes), die eine prothetische Versorgung mit abnehmbaren Zahnersatz nicht zulassen.

Zum unentbehrlichen Zahnersatz gehört auch die notwendige Reparatur von unentbehrlichen Zahnersatzstücken. Für festsitzenden Zahnersatz ohne diese medizinische Notwendigkeit übernimmt die Kasse keine Kosten.*""

hat jemand von euch erfahrungen und wie sieht das ganze nun aus, vielen dank im voraus :)

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Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

Guten Abend,

ich bin bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichert und hatte vor etwa einem Monat eine Zahn-OP, bei der mir die beiden rechten Weisheitszähne entfernt wurden. Vor der OP wurde ich aufgeklärt, dass es sein kann, dass ein Kollagenkegel eingesetzt werden muss, für den ich privat die Kosten von 30,00 € pro Stück tragen müsste. Dies sollte aber nur im Notfall notwendig sein. Dann wurden an dem Tag der OP tatsächlich zwei Kollagenkegel eingesetzt, ohne mich während der OP darauf hinzuweisen oder mir eine Begründung zu geben. Hinzu kamen noch Kosten für extra Nahtmaterial, sodass ich letztendlich 70,00 € vor Ort zahlen musste. Ich habe dann nach der OP erstmal die Rechnung beglichen - in dem Zustand hat man andere Probleme - und mich dann mit der Rechnung an meine Krankenkasse gewandt. Die hat mir dann mitgeteilt, dass die Krankenkasse die ganz normalen Kosten für Tamponaden und Nahtmaterial trägt, aber nicht für Kollagenkegel und dieses teurere Nahtmaterial. Meine Ansprechpartnerin meinte auch, dass ihr so etwas noch nie untergekommen sei, weil Tamponaden es ja genauso tun sollten.

Nun habe ich erstmal einen Termin bei meinem Zahnarzt gemacht, dass er mir doch mal bitte erklären soll, was das für ein Notfall war, den ich nun selbst zahlen musste. Hat irgendjemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht? Ist es bei einer Weisheitszahn-OP wirklich üblich, Kollagen zu verwenden, statt dem Material, welches die Krankenkasse übernimmt? Hat jemand einen rechtlichen Rat, ob ich mein Geld oder zumindest einen Teil zurückfordern kann? So ganz richtig ist das ja nicht gelaufen...

Für eure Erfahrungen und Auskünfte bin ich sehr dankbar!

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