Krankenkasse fordert Beiträge nach. Falsche Angaben zur Sozialversicherung. Wer muss zahlen?

Hallo Leute!

Ich bin in eine merkwürdige Situation geraten:

Ich habe Anfang 2012 einen Werkstudentenvertrag bei einem Unternehmen unterzeichnet und alle Randbedingungen für die Versicherungsvorteile Studierender erfüllt (Immatrikulationsbesch. immer abgegeben, nie über 20h/Woche gearbeitet usw.).

Mein Arbeitgeber hat mich jedoch nun, über ein Jahr später, nachträglich bei meiner Krankenkasse als Werkstudent gemeldet. Meine monatlich abgezogenen SV-Beiträge (KV, PV, AV) wurden mir seitens des Arbeitgebers für diesen Zeitraume erstattet. Für den betreffenden Zeitraum hat der Arbeitgeber mich also in erster Instanz als "normalen" Arbeitnehmer gemeldet und auch abgerechnet und im Nachhinein alles wieder verändert.

Da jedoch mein monatliches Einkommen recht niedrig war (jedoch stets über 450€), entstand nun jedoch eine Nachzahlungsforderung meiner KK zu der studentischen Versicherung in Höhe von ca. 500€ seit Beginn der Werkstudentenbeschäftigung.

Ich bin natürlich kein Lohnbuchhalter und hab das nicht kommen sehen.

Ist der Arbeitgeber aufgrund dieser "Falschmeldung" (man verzeihe mir diesen Begriff, bin eben nicht vom Fach) in irgendeinem Maße zu belangen / zu belasten, was die Nachzahlungsaufforderung seitens meiner Krankenkasse betrifft?

Bin für jeden Rat dankbar - habe zu diesem Problem bisher auch leider nirgends eine Antwort finden können :-(

Krankenkasse, Nachzahlung, Sozialversicherung, Student, Meldung
Neue Therapie in Sperrzeit beginnen

Hallo!

Um kurz auszuholen, hier die Vorgeschichte:

Ich habe im April 2011 eine Therapie angefangen, u. a. wegen selbstverletzendem Verhalten etc. Daraufhin bekam ich auch 25 Stunden von der Krankenkasse genehmigt. In dieser Therapie kam es mehrmals aufgrund der vielen Patienten, die mein Therapeut hatte, zu großen Abständen zwischen den Termin. Am Anfang waren es manchmal 3 bis 4 Wochen, manchmal auch fünf. Irgendwann bekam ich wöchentlich einen und dann fing es wieder an, dass es öfter Abstände von zwei Wochen gab und zwischendurch auch mal vier Wochen. Als ich meinen Therapeut drauf ansprach, meinte er, es läge daran, dass er den Antrag auf weitere Stunden noch nicht abgeschickt, bzw. geschrieben hatte. Das war nicht meine Schuld, aber ich musste drunterleiden und irgendwann sah ich auch, dass die Therapie so keinen Sinn mehr macht; ich war auch im Zweifel, ob die Therapiemethode für mich passend ist, aber der Therapeut konnte mir darauf auch keine konkrete Antwort geben. Ich habe dann mit ihm abgesprochen, dass ich mich über andere Methoden, etwa Tiefenpsychologie informiere (seine Methode ging mehr oder weniger in Richtung Verhaltenstherapie) und mir dann evtl. einen neuen Therapeuten suche. Was er mir nicht sagte, war, dass ich nach "Beendigung" unserer Therapie eine Sperrzeit von zwei Jahren habe. Ich habe mir das inzwischen von der Krankenkasse bestätigen lassen. Die meinten nur, dass mein Therapeut soviel wie möglich schriftlich einreichen müsste, damit ich ohne diese Sperrzeit eine neue Therapie anfangen kann. Nun weiß ich aber, dass mein Therapeut eher schreibfaul ist und inzwischen hat sich meine Lage auch nicht gerade verbessert. Ich hatte im November 2012 meine letzte Sitzung bei ihm (die letzte Stunde, die ihm von der Krankenkasse bezahlt wurde, war im Februar 2012! Das muss man sich mal vorstellen!).

Meine Situation ist jetzt so, dass ich wieder öfter selbstverletztendes Verhalten an den Tag lege und manchmal denke ich, dass ich einfach (das klingt saublöd!) einen Selbstmordversuch machen sollte, damit mir irgendjemand hilft.

Ich komme nun zu der konkreten Frage: Reicht es nicht, dass ich einen Brief an die Krankenkasse schreibe, mit eben diesen Dingen (sprich: Wie es mir aktuell geht psychisch) und müssen sie mir dann nicht eine neue Therapie auch ohne Sperrzeit genehmigen?

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um diese Sperrzeit zu verkürzen, wenn ich auf meinen alten Therapeuten nicht hoffen kann? Ein Bekannter von mir meinte, ich solle zu einem Neurologen gehen, der mir dann die Notwendigkeit bescheinigt, aber irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang, warum der Neurologe für sowas zuständig sein sollte. Hm ...

Freue mich über Antworten!

Therapie, Krankenkasse, Neurologe, Neurologie, Psychotherapie, Sperrzeit

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