Sind die Auflagen für die Mindestsicherung nicht zu hoch?

Das Problem mit dem Reichtum!

Es ist überraschend, liebe Freunde, wenn wir im Lukasevangelium im 18 Kapitel in den Versen 22 bis 24 beinahe das selbe lesen, dass sich heute auch x-fach abspielt. Nämlich das jemand alles verkaufen soll und es einfach nicht kann.

Lukas 18,22 Als Jesus das hörte, sprach er zu ihm: Es fehlt dir noch eines. Verkaufe alles, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach! 23 Als er das hörte, wurde er traurig; denn er war sehr reich. 24 Da aber Jesus sah, dass er traurig geworden war, sprach er: Wie schwer kommen die Reichen in das Reich Gottes! 25 Denn es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Reicher in das Reich Gottes komme. 26 Da sprachen, die das hörten: Wer kann dann selig werden? 27 Er aber sprach: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. 

Es ist aber mindestens ebenso überraschend, wenn man sich die Gegenüberfrage der Jünger überlegt. Weil dies bedeutet, dass sie wohlhabende Leute waren. Nicht der arme Fischer oder der zu ehrliche Zöllner. Sondern Menschen die sich, wenn man ihnen erklärte, dass Reiche nicht in den Himmel können, fragten, wie sie dann dorthin kommen könnten.

Aber auch heute spielt so ein Reichtum eine entscheidende Rolle. Dann nämlich wenn Unternehmen straucheln und der Eigentümer eigentlich in Mindestsicherung gehen sollte. Weil man, um das zu können, so wie der Jüngling der Jesus nicht folgen konnte, alles verkaufen soll.

Und das in einer Zeit, in welcher die Kaufkraft beinahe am Boden liegt. Man daher für ein Eigenheim kaum einen zahlungsfähigen Kunden findet. Schwierig.

Glaubst Du nicht?

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Steuererklärung Nachreichung Unterlagen Gewerbe?

Hallo Zusammen,

ich habe im Jahr 2023 ein Kleingewerbe angemeldet um einen Onlineshop betreiben zu können. Für einige Dienste war eine UstID nötig, die ich auch beim Finanzamt beantragt habe.
Der Onlineshop ging jedoch nie online, machte demnach absolut keinen Umsatz und das Gewerbe wird so schnell wie möglich abgemeldet.

Nun habe ich für das Jahr 2023 eine Einkommensteuererklärung abgegeben bei der jedoch lediglich meine Einkünfte als Angestellter berücksichtigt wurden.

Das Finanzamt bat mich nun Unterlagen nachzureichen. Um genau zu sein, soll ich elektronisch die Umsatzsteuererklärung und EÜR übermitteln.

Bevor ich jetzt irgendwelche "selbst schuld" oder "das hättest du wissen müssen" Antworten bekomme, ich werde draus lernen, das Thema Selbsständigkeit fürs erste auf Eis legen und das Gewerbe zeitnah abmelden.

Nun aber zur Frage:
Muss ich zwangsweise nun einen Steuerberater aufsuchen, der mir dabei unter die Arme greift oder ist es mit Hilfe irgendwelcher Leitfäden möglich diese Unterlagen in Elster nachzureichen?
Hat eventuell jemand Tipps oder Anmerkungen für Dinge, die ich grade nicht betrachte?

Da ich nur für den Fragebogen der steuerlichen Erfassung bei Gründung des Unternehmens in Elster angemeldet war, muss ich den Account jetzt erstmal aktivieren und warte auf den Freischaltcode per Post (hoffentlich alles innerhalb der vom FA angegebenen 14 Tage).
Werde Montag jedenfalls einmal beim FA anrufen und die Sachlage erklären.

Danke im Vorraus!

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