Wann bekomme ich Briefe vom Finanzamt?
Habe vor 10 Tagen den Fragebogen zur steuerliche Erfassung online übermittelt. Wann bekomme ich meine Ust.-IDNr. ungefähr?
Muss die ZM bald machen und die Umsatzsteuervoranmeldung.
Das dauert alles viel zu lange, wie will man in Deutschland selbstständig werden…
1 Antwort
Erstmal muss das FA deinen FsE bearbeiten, das kann je nach auslastung locker 2-4 Wochen dauern. (auch das FA ist chronisch unterbesetzt)
Sobald diese den FsE bearbeitet haben, versendet das BZSt die USt ID innerhalb von 1 bis 2 Wochen.
Muss die ZM bald machen und die Umsatzsteuervoranmeldung.
Folglich hast du erst angefangen und dann irgendwann mal den FsE eingereicht.
Für die USt VA brauchst du die USt ID übrigens gar nicht.
Das dauert alles viel zu lange, wie will man in Deutschland selbstständig werden…
Hättest du dich vor dem ersten tätig werden informiert wüsstest du das es eben nicht über Nacht geht.
Fehlt mir ehrlich jetzt das Mitleid wenn du erst anfängst und dich denn um den Rest kümmerst.
Folglich hast du erst angefangen und dann irgendwann mal den FsE eingereicht.
Korrekt, sehe meinen Fehler ein. Aber ich finde das Steuerwesen bedarf einer Reform. Es ist das Jahr 2024 und es dauert Wochen bis man Nummern bekommt.
Ich musste einfach anfangen mit dem Business, ich kann nicht vorher wochenlang steuerlich alles regeln. Notfalls muss ich es dann schwarz machen…
Alles was mir dazu einfällt dürfte in ner Löschung enden, also lasse ich es.
du KANNST keine IG Lieferungen durchgeführt haben, da hierfür Voraussetzung ist, dass sowohl vom Liefernden Unternehmen als auch vom empfangenden Unternehmen die USt-ID-Nummer vorliegt!
Kannst du mir es per Mail mitteilen? Wäre ich sehr dankbar dafür. Ich sehe meine Fehler ein, verstehe, dass du kein Mitleid hast.
Yes das stimmt, danke. Ich wollte die Rechnung nachträglich stellen, sobald ich meine Ust.IDNr habe.
Nein kann ich nicht.
Weiter verweise ich dich erneut auf ein Existenzgründerseminar.
Denn eine igl hast du, wie wurzelsepp richtig anmerkt, gar nicht durchführen können!
Nein kann ich nicht.
Okay, schade.
Denn eine igl hast du, wie wurzelsepp richtig anmerkt, gar nicht durchführen können!
Rückwirkend geht es also nicht? Das Gewerbe hatte ich zum Zeitpunkt der igL. Nur eben nicht meine VAT ID.
Alles was mir dazu einfällt dürfte in ner Löschung enden, also lasse ich es.
Ich glaube, ich weiß, was ich daraus folgern kann.
der Empfänger ist verpflichtet, die ID-Nummer zu prüfen. und dummerweise gilt die zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht! somit Rechnung mit 19% Umsatzsteuer und diese an den deutschen Staat abführen!
Ah okay, danke. Also lässt sich das Problem doch relativ einfach lösen. 19% Verlust ist verkraftbar.
Anttrax da du der kompetenteste hier bist, lässt sich das Problem lösen indem ich einfach statt igL eine Rechnung mit 19% ausstelle an das Unternehmen im Ausland da ich noch keine UstIDNr hatt?
Danke dir für die Erklärung. Problem ist aber, dass ich schon innergemeinschaftliche Lieferungen abgewickelt habe und die ZM zu erledigen wäre. Bis Mitte Oktober.