Darf ich als Kleinunternehmer gebraucht einkaufen (Thema Steuern/Finanzamt)?
Hallo, ich bin seit neuestem neben meinem normalen Job selbständig als Kleinunternehmer tätig. Jetzt gibt es auf kleinanzeigen.de oder ähnlichen Plattformen häufig deutlich günstigere Angebote von Privatpersonen, wenn man sich entsprechend auskennt, besonders bei Technik wie Computer oder ähnlichem.
Meine Frage: Würde in so einem Fall ein Kaufvertrag mit der Beschreibung des Computers, den Angaben zum Verkäufer (Privatperson) und mir, der Kaufsumme sowie die Unterschriften ausreichend sein als Nachweis für das Finanzamt? Ich hätte ja keine Quittung wie ich sie z. B. bei Mediamarkt bekommen würde. Falls nein, was würde ich benötigen?
4 Antworten
Würde in so einem Fall ein Kaufvertrag mit der Beschreibung des Computers, den Angaben zum Verkäufer (Privatperson) und mir, der Kaufsumme sowie die Unterschriften ausreichend sein als Nachweis für das Finanzamt?
Ja das ist ein ausreichender Beleg.
Bei Computern muss man aber immer noch aufpassen. Diese kann man in der Regel sowohl privat als auch betrieblich verwenden. Den betrieblichen Anteil musst du konkret nachweisen. Kannst du das nicht nachweisen können pauschal ohne Nachweis nur 50% als betrieblich veranlasst gesehen werden, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958 analog
Wenn Dir der Verkäufer eine Rechnung mit den üblichen nötigen Angaben/Unterschrift ausstellt oder einen Kaufvertrag, und die Bezahlung als Überweisung nachweisbar ist, wüßte ich nicht, was dagegen spricht, dies als Betriebsausgabe anzugeben.
Könnte ich mir vorstellen, weis ich aber ehrlich gesagt nicht.
Wenn in der Quittung die wesentlichen Bestandteile, wie Art und Güte der Ware, Käufer und Verkäufer, Kaufsumme, in bar oder anders entrichtet enthält, erkennt das Finanzamt das an. Ich wüsste nicht, was dagegen spräche.
Die Höhe des Betrages mag ausschlaggebend sein. Für kleine Beträge, kann man sich selbst eine Rechnung ausstellen.
Was sind kleine Beträge für dich? Magst du das mit Zahlen/Grenzwerten begründen?
Ok danke. Muss es als Überweisung nachweisbar sein? Beim Gebrauchtkauf ist in Deutschland leider eher Bargeld üblich. Darf auf der Rechnung sowas wie "1500 € in bar erhalten" stehen?