Darf ich als Kleinunternehmer gebraucht einkaufen (Thema Steuern/Finanzamt)?

4 Antworten

Würde in so einem Fall ein Kaufvertrag mit der Beschreibung des Computers, den Angaben zum Verkäufer (Privatperson) und mir, der Kaufsumme sowie die Unterschriften ausreichend sein als Nachweis für das Finanzamt?

Ja das ist ein ausreichender Beleg.

Bei Computern muss man aber immer noch aufpassen. Diese kann man in der Regel sowohl privat als auch betrieblich verwenden. Den betrieblichen Anteil musst du konkret nachweisen. Kannst du das nicht nachweisen können pauschal ohne Nachweis nur 50% als betrieblich veranlasst gesehen werden, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958 analog

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wenn Dir der Verkäufer eine Rechnung mit den üblichen nötigen Angaben/Unterschrift ausstellt oder einen Kaufvertrag, und die Bezahlung als Überweisung nachweisbar ist, wüßte ich nicht, was dagegen spricht, dies als Betriebsausgabe anzugeben.

Mehr dazu hier:
https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/buchhaltung/abschreibung/wie-sie-kosten-beim-kauf-von-privat-als-betriebsausgaben-abziehen/


gustavo37363 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 23:09

Ok danke. Muss es als Überweisung nachweisbar sein? Beim Gebrauchtkauf ist in Deutschland leider eher Bargeld üblich. Darf auf der Rechnung sowas wie "1500 € in bar erhalten" stehen?

Wenn in der Quittung die wesentlichen Bestandteile, wie Art und Güte der Ware, Käufer und Verkäufer, Kaufsumme, in bar oder anders entrichtet enthält, erkennt das Finanzamt das an. Ich wüsste nicht, was dagegen spräche.

Die Höhe des Betrages mag ausschlaggebend sein. Für kleine Beträge, kann man sich selbst eine Rechnung ausstellen.


gustavo37363 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 23:06

Was sind kleine Beträge für dich? Magst du das mit Zahlen/Grenzwerten begründen?