Gewinn aus EÜR als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eintragen?

1 Antwort

Von Experte Mungukun bestätigt

Krankenverischerung sind rein privat veranlasste Ausgaben und dürfen deinen gewerblichen Gewinn natürlich nicht mindern.

Wenn du andere private Ausgaben berücksichtigt hast schleunigst korrigieren!

Der Gewinn aus der EÜR wird 1:1 in die Anlage G eingetragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

1924eagle123 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:35

Ich habe hier mal beim Finanzamt nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass die private Krankenversicherung, die ich monatlich gezahlt habe auch von der Steuer absetzen kann, weshalb ich sie unter anderem auch bei der Einnahmenüberschussrechnung mit eingetragen habe (Formular noch nicht abgeschickt)

Deswegen war meine Frage ob bei der Einkommensteuererklärung dann der Gewinn plus Krankenversicherung eingetragen werden muss oder nicht.

1924eagle123 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:36
@1924eagle123

Andernfalls würde ich das möglicherweise ja zweimal abziehen. Zumindest so mein Gedanke.

iF3lix  23.09.2024, 17:38
@1924eagle123

Nur weil man es abziehen kann heißt das noch nicht dass das was in der EÜR zu suchen hat. In die EÜR kommen nur die Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind. Alles andere ist grds. nicht absetzbar. Die Krankenversicherungsbeiträge sind ausnahmsweise absetzbare private Aufwendungen weil sie im § 10 EStG ausdrücklich genannt werden. Deshalb trägt man sie auch auf einer separaten Anlage ein. Das hat steuerlich unterschiedliche Konsequenzen wo man sie einträgt weil Sonderausgaben und betriebliche Aufwendungen anders behandelt werden.

1924eagle123 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 17:41
@iF3lix

Also muss die Krankenversicherung aus der EÜR raus, weil sie bereits bei der Einkommensteuererklärung bei Anlage Vorsorgeaufwendungen mit eingetragen wurde. Und der daraus resultierende Gewinn aus der EÜR wird dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eingetragen. Hab ich das richtig verstanden?

iF3lix  23.09.2024, 17:42
@1924eagle123
weil sie bereits bei der Einkommensteuererklärung bei Anlage Vorsorgeaufwendungen mit eingetragen wurde.

Ne, sondern weil sie privat veranlasst ist und mit dem Betrieb nix zu tun hat. Selbst wenn sie nicht als Sonderausgaben abziehbar wäre, darf das ganze nicht in die EÜR.

Und der daraus resultierende Gewinn aus der EÜR wird dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eingetragen. Hab ich das richtig verstanden?

Ja.