Gewinn aus EÜR als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eintragen?
Hallo,
ich bin gerade dabei meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 nachzuholen. Dies ist auch meine erste Steuererklärung. Das Finanzamt wollte hierfür ebenfalls die Umsatzsteuererklärung und die EÜR. In die EÜR trug ich meine Einnahmen und die Betriebsausgaben ein (Fahrtkosten, Krankenversicherungsbeiträge, Telefonvertrag usw.)
Wenn ich das richtig sehe muss der nun aus der EÜR ermittelte Gewinn beim Gewinn als Einzelunternehmer eingetragen werden. Das frage ich, weil ich nicht weiß ob ich Dinge wie die Krankenversicherung beim Gewinn zum Beispiel hier mit reinzählen kann, da ich diese ja als separate Angabe bei der Anlage Vorsorgeaufwand bereits aufgelistet habe.
1 Antwort
Krankenverischerung sind rein privat veranlasste Ausgaben und dürfen deinen gewerblichen Gewinn natürlich nicht mindern.
Wenn du andere private Ausgaben berücksichtigt hast schleunigst korrigieren!
Der Gewinn aus der EÜR wird 1:1 in die Anlage G eingetragen.
Andernfalls würde ich das möglicherweise ja zweimal abziehen. Zumindest so mein Gedanke.
Nur weil man es abziehen kann heißt das noch nicht dass das was in der EÜR zu suchen hat. In die EÜR kommen nur die Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind. Alles andere ist grds. nicht absetzbar. Die Krankenversicherungsbeiträge sind ausnahmsweise absetzbare private Aufwendungen weil sie im § 10 EStG ausdrücklich genannt werden. Deshalb trägt man sie auch auf einer separaten Anlage ein. Das hat steuerlich unterschiedliche Konsequenzen wo man sie einträgt weil Sonderausgaben und betriebliche Aufwendungen anders behandelt werden.
Also muss die Krankenversicherung aus der EÜR raus, weil sie bereits bei der Einkommensteuererklärung bei Anlage Vorsorgeaufwendungen mit eingetragen wurde. Und der daraus resultierende Gewinn aus der EÜR wird dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eingetragen. Hab ich das richtig verstanden?
weil sie bereits bei der Einkommensteuererklärung bei Anlage Vorsorgeaufwendungen mit eingetragen wurde.
Ne, sondern weil sie privat veranlasst ist und mit dem Betrieb nix zu tun hat. Selbst wenn sie nicht als Sonderausgaben abziehbar wäre, darf das ganze nicht in die EÜR.
Und der daraus resultierende Gewinn aus der EÜR wird dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung eingetragen. Hab ich das richtig verstanden?
Ja.
Ich habe hier mal beim Finanzamt nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass die private Krankenversicherung, die ich monatlich gezahlt habe auch von der Steuer absetzen kann, weshalb ich sie unter anderem auch bei der Einnahmenüberschussrechnung mit eingetragen habe (Formular noch nicht abgeschickt)
Deswegen war meine Frage ob bei der Einkommensteuererklärung dann der Gewinn plus Krankenversicherung eingetragen werden muss oder nicht.