Steuerfrei Umsätze mit Vorsteuerabzug?

1 Antwort

Innergemeinschaftliche Lieferungen ins EU-Ausland sind doch für den Lieferanten bzw. Verkäufer ohnehin steuerfrei, warum sollte man da noch Vorsteuern abziehen? Wie ist das gemeint?

Lieferungen ins EU Ausland sind steuerfrei.

Kann man bei innergemeinschaftliche Erwerben die Vorsteuer abziehen?

Ja. Für Lieferungen aus dem EU Ausland nach Deutschland bezahlt man Umsatzsteuer. Diese bezahlte Umsatzsteuer kann man als Vorsteuer geltend machen als Unternehmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Konstantin51382 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 09:53

Danke Dir!

  1. Wenn ich Kleinunternehmer bin und mir aus dem EU-Ausland etwas liefern lasse (innergemeinschaftlicher Erwerb), wer zahlt dann die Umsatzsteuer?
  2. Habe ich irgendwelche Nachteile wenn der Verkäufer keine ZM macht, weil er es z.B. vergisst?
  3. Wenn ich aus Belgien etwas kaufe und es zu mir nach Deutschland liefern lassen (ig Erwerb), es nach ein paar Tagen/Wochen dann an ein Unternehmen in Italien verkaufe (ig Lieferung), muss ich dann nur ZM machen und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung? Und zählt das zuerst als ig Erwerb und danach als ig Lieferung (also kein Dreiecksgeschäft?)
Mungukun  11.09.2024, 10:03
@Konstantin51382
Wenn ich Kleinunternehmer bin und mir aus dem EU-Ausland etwas liefern lasse (innergemeinschaftlicher Erwerb), wer zahlt dann die Umsatzsteuer?

Du. Du hast dann eben keinen Vorsteueranspruch als Kleinunternehmer.

Habe ich irgendwelche Nachteile wenn der Verkäufer keine ZM macht, weil er es z.B. vergisst?

Nein. Du bist nicht verantwortlich für die steuerlichen Pflichten von anderen.

Wenn ich aus Belgien etwas kaufe und es zu mir nach Deutschland liefern lassen (ig Erwerb), es nach ein paar Tagen/Wochen dann an ein Unternehmen in Italien verkaufe (ig Lieferung), muss ich dann nur ZM machen und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung? Und zählt das zuerst als ig Erwerb und danach als ig Lieferung (also kein Dreiecksgeschäft?)

In meinen Augen ja, insbesondere wenn da Wochen dazwischen liegen.

Konstantin51382 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 10:52
@Mungukun
Die genannten Gruppen sind nur von der Erwerbsbesteuerung befreit, solange der Erwerbsbetrag 12.500 € pro Jahr nicht überschreitet. Ansonsten fällt auch für sie die Umsatzsteuer an.

Du. Du hast dann eben keinen Vorsteueranspruch als Kleinunternehmer.

Ah okay, ich dachte wegen des Artikelsauszugs oben, dass dann der Verkäufer die Steuer zahlt und nicht ich, der Abnehmer, wenn ich den oben genannten Betrag nicht überschreite. Weiß jetzt nicht, wer recht hat.

In meinen Augen ja, insbesondere wenn da Wochen dazwischen liegen.

Okay, vielen Dank für die Antwort. Und buchhaltungstechnisch ist es nur die ZM und wenn ich kein Kleinunternehmer wäre nur die Ust.-Voranmeldung? Mehr nicht?