Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Kleinunternehmer KFZ?

Guten Abend zusammen.

folgend zur derzeitigen Sachlage.

ich bin Besitzer eines Eigenheims.

ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.

ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.

mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.

nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.

da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.

aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.

nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.

darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?

der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.

falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?

reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.

wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?

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Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

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Rechnung mit und ohne Umsatzsteuer mischen?

Wir möchten unsere Geschäftsfelder erweitern und künftig Ware im Auftrag verkaufen.

Wir weisen bislang die Mehrwertsteuer ganz normal auf unseren Rechnungen aus.

Nun haben wir immer mehr Nachfrage nach "Können Sie das für uns verkaufen?". Sprich ein Kunde als Privatperson möchte Artikel X über eine Plattform verkauft haben. Diese Leistung bieten wir an.

In der Auktion erbringt das Produkt nun 100Euro, wovon z.B. 70Euro an den Kunden gehen. Er bekommt die 70Euro und quittiert uns den Auszahlungsbelege für unsere Kasse. Er bekommt eine Rechnung über 30Euro für unsere Leistungen.

Nun möchte der Käufer der Plattform eine Rechnung haben. Wird auf der Rechnung die volle Mehrwertsteuer ausgestellt macht dies keinen Sinn.

Oft haben wir bei anderen Anbietern Sätze wie "als Verkaufsagentur bieten wir Komissionsware an für welche auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (§25aUStG). In anderen Auktionen bietet dieser Anbieter Artikel in welchen er schreibt "für diesen Artikel erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"

Wir waren bislang der Meinung dies kann so nicht gemischt werden. Nach dem Prinzip ENTWEDER ODER...

Zum Abschluss also die Frage: Kann ein Unternehmer welcher auf seinen Rechnungen die MwSt. ausweist auch Rechnungen erstellen in welcher er keine ausweist? Also Rechnung Nr. 2001 mit MwSt., Rechnung 2002 ohne MwSt., Rechnung 2003 mit..... usw.?

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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