Finanzamt droht mit Zwangsgeld, obwohl der Steuerbescheid schon da ist?

4 Antworten

Fehler oder dein Steuerberater hat einfach gelogen.

Er hat deine Unterlagen verschlampt und nix eingereicht.

Passiert auch mal.


Inkognito-Nutzer   09.09.2024, 20:31

Ich habe ja den Steuerbescheid bereits vor 2 Monaten bekommen... hätte er gelogen, hätte ich keinen Steuerbescheid erhalten...

Inkognito-Nutzer   09.09.2024, 22:41
@PolluxPM

Aha und warum sollte die Geschichte frei erfunden sein? Ich weise diese Unterstellungen zurück

Inkognito-Nutzer   10.09.2024, 10:25
@PowerofMeat

Weil es die Wahrheit ist! Soll ich dir die Unterlagen und das Schreiben zeigen?

Verstehe nicht aus welchem Irrenhaus du ausgebrochen bist...

Mungukun  10.09.2024, 19:49
@Inkognito-Beitragsersteller
Soll ich dir die Unterlagen und das Schreiben zeigen?

Ich würde die Anforderung und Zwangsgeldandrohung gerne sehen. Dann könnte würde sich meine Vermutung, dass eine Feststellungserklärung gefordert wird statt einer Einkommensteuererklärung, bestätigen oder widerlegen :)

Inkognito-Nutzer   11.09.2024, 19:18
@Mungukun

Hier der Text vom Aufforderung-Schreiben:

"Die nachstehend genannte(n) Steuererklärungen / Unterlagen zur Steuererklärung ist/sind bisher nicht eingegangen.

Hiermit ergeht die Aufforderung, die Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung elektronisich über ELSTER (www.elster.de) oder sofern zulässig nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck in Papierform umgehend. spätestens aber bis zum 24.09.2024, einzureichen. Die bereits abgelaufene Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird hierdurch nicht verlängert.

wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird/ werden gem. § 328 Abs. 1. § 329, § 333 der Abgabenordnung (AO) zur Erzwingung der Abgabe der aufgeführten Steuererklärung / Unterlagen zur Steuererklärung folgende(s) Zwangsgeld(er) festgesetzt:

Mungukun  11.09.2024, 22:18
@Inkognito-Beitragsersteller
Die nachstehend genannte(n) Steuererklärungen / Unterlagen zur Steuererklärung ist/sind bisher nicht eingegangen.

Welche Erklärungen sind dort konkret benannt?

Die Finanzämter werden wohl nicht richtig kommuniziert haben. Dein altes Fianzamt weiß gar nicht dass du beim neuen bist.

Kleiner Tipp: zwar sollte sowas nicht passieren aber man erspart sich Stress und Ärger wenn man sich 2 Minuten nimmt und einen Umzug seinem Finanzamt mitteilt.

Weise sie daraufhin, dass du vom FA deines derzeitigen Wohnsitzes bereits für das Jahr veranlagt wurdest

oder kann das Finanzamt meiner ehemaligen Stadt den Steuerbescheid vom neuen Finanzamt meiner derzeitigen Wohnort nicht sehen?

Nein das kann es nicht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Inkognito-Nutzer   09.09.2024, 20:44

"zwar sollte sowas nicht passieren aber man erspart sich Stress und Ärger wenn man sich 2 Minuten nimmt und einen Umzug seinem Finanzamt mitteilt."

Ich habe bereits vor 9 Monaten von meinem alten Finanzamt ein Schreiben bekommen, warum ich meine neue Adresse nicht mitgeteilt habe, obwohl mein Gewerbeschein noch in meiner ehemaligen Stadt noch läuft!

Der Witz war, dass mein Gewerbe bereits ein Jahr zuvor abgemeldet war. Ich habe dem Finanzamt direkt per Mail mitgeteilt, dass mein Gewerbe bereits vor einem Jahr abgemeldet worden ist und habe ein Bild von der Gewerbeabmeldung geschickt. Dann gab es ruhe und jetzt kommt das mit dem Zwangsgeld. Da frage ich mich, warum sie so durcheinander arbeiten!

kann das Finanzamt meiner ehemaligen Stadt den Steuerbescheid vom neuen Finanzamt meiner derzeitigen Wohnort nicht sehen?

Natürlich nicht. Das würde auch gegen das Steuergeheimnis verstoßen, wenn man jeden Steuerbescheid von anderen Finanzämtern sehen kann.

Liegt da ein Fehler vor

Dann teile dem alten Finanzamt doch deinen Umzug mit und dass du auch vom neuen Finanzamt schon einen Steuerbescheid erhalten hast.

Beachte aber bitte auch, falls du ein Gewerbetreibender bist, dass es sein kann, dass das alte Finanzamt eine Feststellungserklärung haben will, wenn dein Gewerbe noch dort ist. Die Feststellungserklärung ist eine andere Erklärung als die Einkommensteuererklärung. Zumindest hast du "Gewerbe" in den Tags verwendet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wofür hast du einen Steuerberater? Soll der sich drum kümmern.