Selbstständigkeit und Spenden sammeln?

123Juulia123  25.09.2024, 09:54

Was für ein Unternehmen hast du denn angemeldet?

RobbyDelta 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 10:02

Ich habe mich als Freiberufler gemeldet. Also innerhalb der klassifizierten berufssparten

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit musst du definitiv beim Finanzamt angeben, egal wie hoch sie sind. Als Kleinunternehmer bist du zwar von der Umsatzsteuer befreit (sofern du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast), aber die Einkünfte selbst musst du in der Einkommensteuererklärung angeben.

Das Geld, das du von deiner Mutter bekommst, könnte theoretisch als Schenkung gelten, wenn es regelmäßig und über längere Zeit läuft. Schenkungen von Familienangehörigen sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei (bei Eltern liegt dieser bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren), aber es sollte trotzdem dokumentiert werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass es keine versteckten Einkünfte sind.

Spenden sammeln ist heikel, da es hier stark darauf ankommt, wie du das genau machst. Wenn du Spenden für private Projekte sammelst und die Gelder dir direkt zufließen, können sie als Einkommen gewertet werden und wären steuerpflichtig. Es könnte Sinn machen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um Spenden rechtlich sauber zu sammeln und steuerlich korrekt abzuwickeln. So könntest du verhindern, dass das Finanzamt das als persönliche Einnahmen sieht. Das Thema ist leider ziemlich kompliziert, und wenn du größere Summen planst, wäre ein Steuerberater wirklich hilfreich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Sehr hilfreich (und kostenlos) ist dabei oft auch die WKO:

https://www.wko.at/steuern/im-nebenberuf-unternehmer


RobbyDelta 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 10:08

Das ist eine sehr wertvolle Antwort. Vielen Dank. Bzgl. Spenden: vorerst ist eine Vereinsgründung nicht geplant. Die Idee ist aber, Leuten von denen man die Not hört oder weiss, spontan helfen zu können, dass hatte ich bislang aus eigener Tasche gemacht. Aber das geht jetzt nicht mehr. Vielleicht hilft es, wenn ich die spendeneinnahmen und Ausgaben buchhalterisch protokollieren und dem Fa vorlege?

kegus  26.09.2024, 19:45
@RobbyDelta
Vielleicht hilft es, wenn ich die spendeneinnahmen und Ausgaben buchhalterisch protokollieren und dem Fa vorlege?

Nein, das hilft nicht. Für die steuerbegünstigten Spendeneinnahmen ist die Gemeinnützigkeit erforderlich.

RobbyDelta 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 20:18
@kegus

Aber geht es denn um steuerbegünstigte spenden, wenn ich spenden sammel, die meine arbeit und andere unterstützen? Es darf ja jeder spenden sammeln, lt. Gesetzgeber. Sämtliche crowdfunding Plattformen funktionieren so. Habe ich mich jetzt tatsächlich so geirrt?

kegus  26.09.2024, 20:37
@RobbyDelta

Es kommt für die Würdigung auf den Einzelsachverhalt an. Wenn Dritte Dir Geld geben, kann dies bei einem Leistungsaustausch eine einkommensteuerpflichtige Einnahme oder bei einer freigiebigen Zuwendung ein Geschenk sein. Letzteres wäre innerhalb der Freibeträge schenkungsteuerfrei. Bekommst Du das Geld nicht für Dich, sondern mit dem klaren Auftrag, dies einer dritten Person zuzuwenden, wäre m. E. diese dritte Person der Begünstigte der Schenkung. Wie es ausschaut, wenn Du eine große Summe Gelder sammelst und diese dann an den zu Begünstigenden gibst, da will ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Möglicherweise käme man hier über die schenkungsteuerlichen Freibeträge, was dann entsprechend Steuer auslöst.

Klar ist, dass die "Spenden" für die Spender nicht steuerbegünstigt, also nicht steuerlich abzugsfähig sind. Du darfst also auf keinen Fall eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Es wäre auch unbedingt darauf zu achten, dass kein Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb hergestellt werden kann. Spendengelder auf dem betrieblichen Konto wären also eine ziemlich schlechte Idee.

Das sind nur einige meiner Gedanken hierzu. Ich kann keine Rechtssicherheit garantieren, das Thema ist in dieser Form innerhalb meiner Arbeit nicht alltäglich.

Privates Sammeln von Spenden ist natürlich nicht verboten. Die Frage ist doch aber, wie die Vorgänge zu steuerlich zu behandeln sind. GoFundMe z. B. schreibt auf seiner Seite nirgendwo etwas über evtl. steuerliche Behandlungen. Das finde ich schon mal interessant. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Steuer hierfür absolut keine Rolle spielt.

RobbyDelta 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 21:10
@kegus

Ich verstehe, ich sichere mich lieber nochmal ab. Ich möchte das alles korrekt abgewickelt wird. Vielen Dank für die Zeit die Sie sich genommen haben.