Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?

Hallo, ich habe im Februar eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer sich verpflichtet "eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben". Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen.

Die Mieter haben eine Einzahlungsquittung über die Kaution bei der Hausverwaltung. Diese behauptet in einem Schreiben, dass sie die Kaution bereits 1994 an den Eigentümer (ist der gleiche, der mir die Wohnung verkauft hat) ausgezahlt habe, Bankbelege existieren wohl nicht mehr). Der Verkäufer behauptet nun, dass er angeblich das Geld nie erhalten hätte und es daher nicht an mich ausreichen könne.

Mir gegenüber hat er auch behauptet, dass die Mieter die Kaution im Falle eines Auszugs nur von ihm zurückverlangen könnten, nicht aber von mir als neuem Eigentümer. Ich müsse mich um diesen Streit daher nicht kümmern. Genau das bezweifele ich aber. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Käufen ab 2001 der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer unabhängig davon verlangen kann, ob dieser das Geld vom Alteigentümer erhalten hat oder nicht.

Jetzt ist für mich die Frage:

  • muss ich bei Auszug der Mieter die Kaution zahlen?

  • muss der Verkäufer mir die Kaution aushändigen bzw. wie erreiche ich das?

  • Was könnte mich ein evtl. Rechtsstreit denn kosten (Kaufpreis der Wohnung war 75.000 EUR)?

Mietrecht, Kaution, Eigentumswohnung
Mietkaution bezahlt vor Mietvertrag

Hallo,

es gab hier schon mal eine ganz ähnliche Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/kaution-gezahlt-und-noch-kein-mietvertrag-will-mein-geld-zurueck-aber-wie

Bei mir ist es so, dass ich ein Zimmer mieten wollte und die Vermieterin schon 3 Monate vor Einzug die Kaution haben wollte, damit Sie mir dieses Zimmer freihält, da sie noch andere Interessenten hätte.

Da ich zu diesem Zeitpunkt nichts Besseres finden konnte, habe ich die Kaution überwiesen. Ein paar Tage später hat sie mich informiert, dass die Mietkosten doch höher sein, als zuvor ausgemacht, aufgrund gestiegender Nebenkosten. Daraufhin habe ich mal spontan geschaut, ob es mitlerweile günstigere Wohnangebote gibt und auch sofort eines gefunden, was gut 100€ günstiger ist. Jetzt möchte sie demnächst den Vertrag mit mir abschließen.

Ich würde jetzt allerding lieber die andere Wohnung nehmen, aber natürlich nur, wenn ich die Kaution zurück bekomme. Habe es der Vermieterin noch nicht gesagt, da ich keinen Streit auslösen möchte und vorher wissen will, wie die rechtliche Lage ist.

Muss ich jetzt die Wohnung nehmen und kann die Kaution nicht zurückverlangen? Habe ihr bisher nur per email zugesagt und halt die Kaution überwiesen.

Ich hoffe ja, dass die Frau Verständnis hat, aber darauf kann man sich nicht unbedingt verlassen,

Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten und Ratschläge freuen.

mfg dohnoname

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Duschfugen im Badezimmer Schimmel Kaution einbehalten?! rechtens?!

Hallo Gemeinde,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. In 1 Monat ziehe ich aus. Natürlich haben sich nun einige potentielle Nachmieter die Wohnung angeschaut im Beisammensein des Vermieters.

Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam dass die Fugen in den Dusche als an der Duschkabine ganz unten, mit Schimmel befallen sein, ich solle dies sofort beseitigen sonst gäbe er mir am 1. meine Kaution nicht zurück.

Ich habe mich verteidigt und gesagt dass das Haus schon 12 Jahre als ist, und offensichtlich wurde die Dusche nicht richtig verfugt wie sonst sollte sich unter dem Silikon Schimmel bilden also ich weigere mich dies zu erneuern weil es nicht durch mich verursacht wurde.

Dann schob er Riesenlärm und bemängelte zudem auf dem Balkon noch die Granitfensterbank wie vorher weiss war jetzt an einer Stelle aber bisschen schwarz. (derGranit hat sich wohl schwarz eingefärbt k.A)

Zudem habe ich in der Küche eine Schönheitsreparatur vorgenommen ca.1m2 alte Tapete musste ich vom Vormieter entfernen und durch neue Tapete ersetzen (letztes Jahr auf meine Kosten) Auch das gefällt ihm nicht.

Es ist rechtens dass er die Kaution wegen dieser oder einem dieser 3 Fälle nicht zurückzahlt?

Danke für eure Hilfe die beste Antwort wird wie immer von mir ausgezeichnet und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Vermutungen oder ähnliches.

Schimmel, Mietwohnung, Kaution
Reinigung von mind. 25 Jahre alten Teppichboden beim Auszug (MIETRECHT)?

Hallo liebe Mietrecht Experten,

ich habe eine Frage bezüglich der Teilersetzung bzw. Einbehaltung der Kaution wegen eines schmutzigen Teppichbodens beim Auszug.

Situation: Habe 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt, einen Mietvertrag unterschrieben in dem es heisst ich soll die Wohnung beim Auszug Besenrein überlassen und, wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen.

Die Wende waren beim Einzug weiß gestrichen, der Teppich, nach einer Reinigung mit einem von mir geliehenen Nasssauger annehmbar( NIchts schrifttliches Vorhanden)

Nun muss ich wegen meinem Beruf ausziehen und es fangen leicht Probleme mit dem Vermieter an: 1.) Streichen der Wohnung / ( Das sehe ich ein, da ich in der Wohnung geraucht habe, würde sie natürlich streichen) 2.) 250Euro Einbehaltung wegem dreckigem Teppichboden ( Das sehe ich nicht ein, da er laut eigner Aussage des Vermieters schon mind. 25Jahre alt ist und es damals nur noch meiner Reinugung zumutbar war ihn zu benutzen / der Vermieter meinte auch, dass er Laminat reinlegen wird, ich ihm aber die durch mit verursachten Flecken ersetzen muss ( Es stimmt das ich dem Teppich den Rest gegeben habe. Wachsflecken etc.)

Nun will ich einfach nur wissen ob es für diesen Teppich einen anteiligen Ersatz verlangen darf, 250 Euro finde ich viel und würde mir auch ein wenig wehtun, habe ein bisschen das Gefühl das er mich ein bisschen verarschen will.

Ausser Anwalt (ZEIT&Kosten, die ich nicht hab) fällt mir aber nichts ein, hab überlegt ihm einen Brief zu schreiben in dem ich das Bezahlen des teppiches Anfechte, aber mit meinem gefährlichen rechtlichen Halbwissen bringt es sicherlich nichts.

Würde mich freuen wenn mir jemand in der Sache ein wenig helfen könnte !

Bin echt verwundert das der Vermieter da so vorgeht, hatten nie Probleme und ich hab schon 6 Monate vor Auszug gekündgt! Als mal ein schwarm Bienen am Dachstuhl ein NEst gebaut haben und sich dann in meine Wohnung vorgekämpft haben, hat er irgendso ein tolles Gift in das Loch versprüht , er wusste genau das es GEsundheitsschädlich ist und ich ihm da tierisch ans Bein hätte.. p...... können !! Von dem her bin ich wirklich verwundert das er mir jetzt nicht entgegen kommt.

Miete, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Teppich, teppichboden

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