Wie viel Kaution kann ich für Schäden an Möbeln und nicht besenreiner Übergabe abziehen?

Ich habe von September 2011 bis Juli 2012 mein möbliertes Zimmer in meiner WG an eine sogenannte Freundin untervermietet. Wir haben einen Untermietvertrag aus dem Internet ausgefüllt und sie hat mir zusätzlich 300 € Kaution überwiesen. Als die Mietzeit abgelaufen war und ich zurück in mein Zimmer ziehen wollte, war sie persönlich nicht anwesend, daher gibt es keine offizielle Übergabe und auch kein Übergabeprotokoll. Ich hatte jedoch einen Freund bei mir, der bezeugen kann, wie ich das Zimmer vorgefunden hatte.

Da meine Untermieterin im Prozess war, in ein anderes Zimmer in der WG zu ziehen, hatte ich ihr angeboten, sie könne zur Not ein paar Sachen in meinem Zimmer lassen, falls sie im Flur keinen Platz für ihre Sachen findet, solange ich das Zimmer ordentlich wiederfinde und genug Platz für meine eigenen Sachen habe. Sie hinterließ mein Zimmer jedoch komplett ungeputzt und vollgestopft mit ihren Sachen. Es war weder gesaugt, noch gewischt, es waren klebrige Spritzer an der Innentür, die Schubladen entweder mit ihren Sachen voll oder voller Haare und Staub, die Regalböden staubig, der Balkon von solch einer Erd- und Dreckschicht bedeckt, dass man die Kacheln nicht sehen konnte und diese selbst nach 4 Stunden intensiver Reinigung immer noch verfärbt sind. Da ich selbst nicht in diesem Dreck leben wollte und sie eine Woche nicht anwesend war, um die Mängel selbst zu beheben, habe ich selbst 2 Tage lang geschrubbt und geputzt und ihre Sachen ins neue Zimmer getragen.

Dazu kommt, dass ein Teil meiner Möbel ohne Absprache von ihr abgebaut und im feuchten Keller gelagert wurden, woraufhin sie schimmelten und verrosteten. Regalböden waren verkratzt, mein Schreibtischstuhl hat einen großen Riss im Leder, ich fand ein großes Loch in der Wand, aus dem eine Wandbefestigung herausgebrochen ist, mein Lattenrost ist kaputt und man liegt nun schief auf dem Bett, usw.

Ich dachte eigentlich, wir können das friedlich klären und als sie mich bat, ihr die Kaution zu überweisen, schrieb ich ihr freundlich zurück, dass ich das gerne mache, ich mich aber zunächst gerne mit ihr absprechen möchte, wie viel genau, da leider ein paar Sachen kaputt gegangen sind (welche ich detailliert auflistete) und was für einen Betrag sie angemessen fände. Daraufhin hörte ich 4 Monate lang nichts von ihr und heute kam plötzlich ein Einschreiben, in dem sie mich auffordert, die Kaution ungekürzt und umgehend auf ihr Konto zu überweisen oder sie leite rechtlich Schritte ein.

Hier meine Frage: wie viel Geld darf ich denn rechtlich wegen nicht besenreiner Hinterlassung und Schäden an den Möbeln von der Kaution abziehen? Brauche ich dazu alle Rechnungen? Ich habe ja alles selber geputzt. Wie beweise ich, dass die Schäden nicht schon vorher da waren? Hat sie eine rechtliche Grundlage mich zu verklagen, wenn ich doch Mängel zu monieren habe und sie darauf nie reagiert hat? Was mache ich denn jetzt am besten?

Kaution, Untermiete
Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?

Hallo Zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen und ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt.

Eine Freundin von mir wohnt in einer WG zur Untermiete. Sie wird nun zum 31.01.2013 ausziehen, da sie sich dort total unwohl fühlt. Nun haben 2 der Mädels die dort wohnen Ende November beschlossen eine neue Waschmaschine zu kaufen ohne dies vorher mit meiner Freundin abzusprechen. (Sie hatten eine Waschmaschine, die auch noch funktionierte, jedoch sehr laut war). Da meine Freundin nicht über das Geld verfügt (sie wollen 45 Euro und sie ist noch in der Ausbildung) hat sie fortan bei Freunden ihre Wäsche gewaschen um so eine Mitbenutzung der Maschine zu vermeiden und der Kostenbeteiligung aus dem Weg gehen zu können. Jetzt kurz vor Auszug haben sie eine neue Schikane in petto. Sie wollen ihr weitere 60 Euro für die Sanierung des Badezimmers von der Kaution abziehen und das, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr dort gewohnt hat. Das ist doch nie und nimmer rechtens, oder? Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden. Leider konnte ich auch keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Untermiete und solche Fälle finden. Ich werde mir die Tage mal den Mietvertrag von meiner Freundin geben lassen und zu prüfen, was ev. vereinbart wurde, aber oftmals sind bestimmte Klauseln ja gar nicht zulässig, daher wollte ich vorher Eure Meinung hören.

Bitte helft mir!!

Herzlichen Dank!

Grüße, Mantasam

Kaution, Untermiete, WG, Neuanschaffung, Kostenbeteiligung
Katzen haben unsere Mietwohnung zerkratzt

Hallo, wir hatten bis vor zwei Monaten eine Wohnung mit Echtholzfußboden an ein Ehepaar mit 3 Katzen vermietet. Sie sicherten uns vor Mietbeginn zu, dass Ihre Katzen absolut brav sind und nichts zerstören. Als wir bei der Wohnungsübergabe unseren Fußboden gesehen haben, hat uns fast der Schlag getroffen. Der Holzfußboden wies tiefe Kratzer auf. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten für das Abschleifen des Bodens belaufen sich auf € 1.650,00. Die ehemaligen Mieter wollten die Kosten noch von einem, wie sie sagten, Sachverständigen prüfen lassen. Nachdem wir dann aber nichts mehr hörten, forderte ich sie auf, den Restbetrag (Kaution über € 1.000,00 haben wir einbehalten) von € 650,00 zu zahlen. Heute haben sie uns dann folgendes geschrieben:

Da uns bereits vor unserem Einzug die Haustierhaltung unserer drei Katzen erlaubt wurde, gelten laut Mietrecht Kratzer im Parkett als normale Abnutzung des Bodens und damit zum üblichen Mietgebrauch. Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor. Dementsprechend sind wir zu keinerlei Schadensersatz oder etwaiger Reparaturkostenübernahme verpflichtet. (Vergleichsurteil: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)

Aufgrund dieser Sachlage möchten wir euch demnach bitten, uns die Kaution in voller Höhe inklusive Zinsen, wie im Mietvertrag vereinbart, zurückzuzahlen. Für unsere Unterlagen hätten wir dazu auch gerne eine Kopie des Sparbuchs, auf das ihr die 1.000 EUR, wie im Mietvertrag vereinbart, eingezahlt habt. Bitte überweist den entsprechenden Betrag auf unser Konto.

ZITAT ENDE !!!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Was sollten wir jetzt tun. Es handelte sich a) nicht um eine Parkettboden, sondern um einen Echtholzfußboden, b) handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, sondern um tiefe Kratzer. Was kann ich diesen jetzt schreiben ? Hat jemand eine Idee, wie wie trotzdem nicht auf unseren beschädigten Boden sitzen bleiben ? Vielen Dank im Voraus....

Wohnung, Katze, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, Sachbeschädigung

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